Berlin  So viel Geld sparen Steuerzahler durch die Schrumpfkur im Bundestag

Maximilian Matthies
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Von Maximilian Matthies
| 26.02.2025 08:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Nach dem neuen Wahlrecht nehmen weniger Abgeordnete im Bundestag Platz als in der vergangenen Legislaturperiode. Das spart Kosten. Foto: dpa/Kay Nietfeld
Nach dem neuen Wahlrecht nehmen weniger Abgeordnete im Bundestag Platz als in der vergangenen Legislaturperiode. Das spart Kosten. Foto: dpa/Kay Nietfeld
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Schrumpfkur im Deutschen Bundestag: Das veränderte Wahlrecht reduziert die Zahl der Abgeordnetensitze deutlich und spart Kosten. Wie hoch die Einsparungen für die deutschen Steuerzahler ausfallen.

Der aufgeblähte Bundestag ist Geschichte: Statt 736 Abgeordneten zählt das Parlament in der kommenden Legislaturperiode nur noch 630 Sitze. Während die Union Unrecht wittert und der Ampelregierung eine einseitig gegen die Christdemokraten gerichtete Reform ankreidet, sinken durch das veränderte Wahlrecht die Kosten für die deutschen Steuerzahler.

Die Ampel-Regierung reformierte das Wahlrecht, um zu verhindern, dass der Bundestag immer größer wird. Das neue Wahlrecht deckelt nun die Zahl der Abgeordneten bei 630. Entscheidend ist die sogenannte Zweitstimmendeckung: Die Zweitstimmen für die Landesliste einer Partei bestimmen, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält.

Mit ihrer Erststimme entscheiden sich Wähler weiter für einen Direktkandidaten. Wenn eine Partei durch Erststimmen mehr Wahlkreise direkt gewinnt, als durch Zweitstimmen gedeckt sind, geht ein Teil der Sieger in den Wahlkreisen leer aus.

Früher gab es noch sogenannte Überhangmandate. Sie entstanden, wenn eine Partei mehr Wahlkreise direkt gewann, als ihr nach ihrem Zweitstimmenergebnis zustanden. Dann zogen dennoch alle Wahlkreissieger in den Bundestag ein. Um das auszugleichen, bekamen andere Parteien Ausgleichsmandate – und der Bundestag wurde immer größer. Überhang- und Ausgleichsmandate sind seit dieser Bundestagswahl abgeschafft.

Bei dieser, vom Bundesverfassungsgericht in den wesentlichen Punkten für rechtens erklärten Gesetzeslage wird es wohl nicht bleiben. Schon im Wahlprogramm der Union gab es den Punkt „Ampel-Wahlrecht abschaffen“.

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Wahlsieger Friedrich Merz machte am Tag nach der Wahl eine Korrektur gewissermaßen zur Vorbedingung für eine Koalition mit der SPD. Das Ampel-Wahlrecht sei „ein einseitig gegen die Union gerichtetes Wahlrecht“, sagte der CDU-Vorsitzende. „Und das muss korrigiert werden.“ 

Ob sich das die Union wirklich traut? Immerhin hat das Institut der deutschen Wirtschaft gerade ausgerechnet, dass die Schrumpfkur die Kosten jährlich um 125 Millionen Euro sinken lasse. Die größten Einzelposten seien geringere Ausgaben für Abgeordnetendiäten von 13 Millionen Euro, für Zahlungen an die Fraktionen von bis zu 20 Millionen Euro und für Gehaltszahlungen an Abgeordnetenmitarbeiter von 44 Millionen Euro. 

Dazu kommt, dass sich die Funktionsfähigkeit des Bundestages mit weniger Abgeordneten erhöht. Die Arbeit in den Ausschüssen, die die wichtigste Gesetzgebungsarbeit leisten, wird mit zunehmender Größe immer schwieriger.

Mit Material von dpa und afp

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