Rom Papst Franziskus besitzt Patientenverfügung – was das für den Ernstfall bedeutet
Bereits seit mehr als einer Woche liegt Papst Franziskus im Krankenhaus, Mediziner schätzen seinen Zustand als „hochkritisch“ ein. Der Vatikan trifft bereits Vorkehrungen für sein Ableben – und auch das Oberhaupt der katholischen Kirchen selbst hat vorgesorgt.
Die Sorge um Papst Franziskus ist groß, seit zehn Tagen liegt das Oberhaupt der katholischen Kirche im Krankenhaus. Neben einer beidseitigen Lungenentzündung leidet der 88-Jährige mittlerweile auch an einem beginnenden Nierenversagen. Intensivmediziner bezeichneten den Zustand des Papstes als „hochkritische Situation“.
Derweil nehmen unter hochrangigen Geistlichen die Spekulationen über einen Rücktritt Franziskus‘ aus gesundheitlichen Gründen oder sogar eines bevorstehenden Konklaves, also einer Papst-Wahl, zu. Die Nummer zwei des Vatikans, Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin, bezeichnete solche Gerüchte jedoch als „unnötig“. Der 70 Jahre alte Italiener wird als einer der möglichen Nachfolger gehandelt.
Auch der deutsche Kardinal Gerhard Ludwig Müller stellte sich gegen derartige Überlegungen. Eine Abdankung sei für ein Oberhaupt der katholischen Kirche „keine Option“, sagte der Kardinal der italienischen Tageszeitung „Il Messaggero“. „Man steigt nicht vom Kreuz herab.“
Derweil hat Papst Franziskus selbst Vorkehrungen für den Fall einer möglichen weiteren Verschlechterung seines Gesundheitszustandes getroffen. Vor rund drei Jahren hatte der Geistliche erklärt, dass er eine Patientenverfügung erstellt habe. Demnach würde er auf sein Amt verzichten, sollte er schwere körperliche Einschränkungen erleiden.
Darüber hinaus soll der Papst verfügt haben, nach seinem Tod in der römischen Basilika Santa Maria Maggiore beigesetzt zu werden. Franziskus ist das erste Oberhaupt der katholischen Kirche, der die Erstellung einer Patientenverfügung öffentlich kommuniziert hat. Allerdings sollen auch schon die Päpste Pius XII. (1939-1958) und Paul VI. (1963-1978) bedingte Rücktrittserklärungen unterzeichnet haben. Offiziell bestätigt ist das jedoch nicht.
Bislang ist im Vatikan keine Vorgehensweise festgelegt, sollte ein Papst beispielsweise ins Koma fallen. Zudem gibt es keine Instanz, die einen amtsunfähigen Papst absetzen kann.