Utrecht  Urteil in den Niederlanden: Islamistische Hassprediger dürfen in Utrecht einreisen

Helmut Hetzel
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Von Helmut Hetzel
| 23.02.2025 19:32 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Die niederländische Regierung versuchte, die Einreise dreier Hassprediger zu verhindern. Ein Gericht entschied jedoch anders. Foto: IMAGO/Bihlmayerfotografie
Die niederländische Regierung versuchte, die Einreise dreier Hassprediger zu verhindern. Ein Gericht entschied jedoch anders. Foto: IMAGO/Bihlmayerfotografie
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Für die „Ramadan Expo“ im niederländischen Utrecht sollten unter den Rednern auch drei islamistische Hassprediger sein. Die niederländische Regierung versuchte, die Einreise zu verhindern – ohne Erfolg. Wer sind die Männer?

Am Wochenende des 22. und 23. Februars 2025 fand auf dem riesigen Messegelände in der niederländischen Domstadt Utrecht eine islamische „Ramadan Expo“ statt. Drei islamistische Hassprediger, die dort sprachen, hatten von der rechts-konservativen niederländischen Regierung zunächst kein Einreisevisum erhalten. Doch ein niederländisches Gericht entschied, dass die drei umstrittenen fundamentalistischen Hassprediger doch in die Niederlande einreisen dürfen.

Der niederländische Justiz- und Sicherheitsminister David van Weel sagte dazu in einer ersten Reaktion: „Das Gericht hat anders entschieden als ich. Aber die drei Islamprediger sind hier weiterhin nicht willkommen. Wir akzeptieren jedoch den Gerichtsentscheid.“

Der Organisator der „Ramadan Expo“, die in Utrecht ansässige „Dawah-Groep“, hatte die drei umstrittenen ausländischen Islamprediger eingeladen und dagegen geklagt, dass sie ein Einreiseverbot erhielten. Bei den Predigern handelt es sich um Scheich Ali Hammuda und Mohammed Hijab aus England sowie Scheich Abu Bakr Zoud aus Australien.

Der Islamist Scheich Ali Hammuda beispielsweise leugnet das Massaker der Terrororganisation Hamas in Israel am 7. Oktober 2023. Dabei wurden 1200 Israelis ermordet und vergewaltigt. Es wurden von der Hamas 250 Geiseln genommen und entführt. „Es gab kein Massaker am 7. Oktober 2023. Es gab keine Massenvergewaltigungen“, das behauptet Hammuda in einem viel gesehenen Video auf der Social-Media-Plattform TikTok.

Hassprediger Mohammed Hijab hingegen ist für seine antisemitischen Tiraden bekannt. Ein oft geteiltes Video aus dem Juni 2024 zeigt Hijab mit einer großen Gruppe arabischer Jugendlicher auf einer Straße in London. Durch ein Megafon ruft Hijab unter anderem: „Wir werden die Juden finden, wir wollen ihr Blut.“

Der dritte Hassprediger, der in den Niederlanden nicht willkommen ist, ist Abu Bakr Zoud. Er ist bekannt für seinen Kampf gegen die Homosexualität. Laut Zoud verdienen es Homosexuelle, „in die Hölle zu kommen“.

Nach parlamentarischen Anfragen der in Den Haag mitregierenden rechtsliberalen Partei für Freiheit und Demokratie VVD und einem gemeinsamen Antrag mit der konservativen Oppositionspartei „JA21“ gab der niederländische Justiz- und Sicherheitsminister David van Weel (VVD) auf dem Nachrichtendienst X bekannt, dass die drei extremistischen Islamprediger in den Niederlanden nicht willkommen sind. „Für Hetze und die Verharmlosung von Gewalt gibt es absolut keinen Platz in den Niederlanden“, schrieb der Justizminister. Ein Gericht sah das anders.

Die „Dawah-Groep“ ist eine niederländische Non-Profit-Organisation mit Sitz in Utrecht, die sich auf die Verbreitung des radikalen Islam spezialisiert hat. Sie bietet Veranstaltungen zu Themen wie Ehe, dem Leben des Propheten Mohammed und dem Fastenmonat Ramadan an. Über ihre Website predigt sie den fundamentalistischen Islam. Die Stadt Utrecht hat ihre Zusammenarbeit mit der „Dawah-Groep“ beendet, weil diese zu radikal ist.

Von vielen Niederländern – aber nicht von allen – wurde das Einreiseverbot der islamistischen Hassprediger begrüßt. So schreibt beispielsweise Nard Lodewijk, Redakteur des Nachrichtenmagazins „EW“ in einem Kommentar dazu: „So abstoßend die Äußerungen von Hijab, Zoud und Hammuda auch sein mögen, es ist besorgniserregend, dass den Rednern aus politischen Gründen und aus bislang unklaren rechtlichen Gründen die Einreise verweigert wird. Wer strafbare Äußerungen tätigt, etwa zu Gewalt aufruft, Hass schürt oder Gruppen beleidigt, kann strafrechtlich verfolgt werden. Dies geschieht jedoch immer erst im Nachhinein. Ein präventives Vorgehen stellt eine Form der Zensur dar, die schwer mit der Meinungsfreiheit zu vereinbaren ist“, meint Lodewijk.

Weiter: „Neben der Unschuldsvermutung gibt es auch die offene Debatte, in der sich Teilnehmer frei äußern und argumentativ auseinandersetzen. Indem die Regierung unliebsame Meinungen im Voraus unterbindet, stellt sie die öffentliche Debatte unter Kuratel.“ Die Richter gaben ihm de jure recht.

Allerdings: Die „Ramadan Expo“ in Utrecht ist alles andere als ein offenes Forum für unterschiedliche Meinungen und unterschiedliche Interpretationen des Islam. Und schon gar nicht ist sie ein offenes Forum für die Meinungsfreiheit und den offenen, öffentlichen, freien und argumentativen Diskurs. Auf der „Ramadan Expo“ werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine kritischen Töne über den Islam oder gar über den Propheten Mohammed zu hören gewesen sein. Doch nun durften die drei islamistischen Hassprediger auf der „Ramadan Expo“ doch reden.