Hannover  Briefwahl: Wann Sie den Wahlbrief spätestens einwerfen müssen, damit er rechtzeitig ankommt

Eva Dorothée Schmid
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Von Eva Dorothée Schmid
| 14.02.2025 11:03 Uhr | 0 Kommentare
Wer per Briefwahl wählt, ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Stimme rechtzeitig ankommt. Foto: dpa/Silas Stein
Wer per Briefwahl wählt, ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Stimme rechtzeitig ankommt. Foto: dpa/Silas Stein
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Viele Wähler nutzen bei der Bundestagswahl die Briefwahl. Doch bis wann muss der Wahlbrief spätestens eingeworfen werden, damit er noch rechtzeitig am 23. Februar 2025 ankommt?

Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
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