Hamburg  Nach Brandmauer-Demonstrationen: Unions-Fraktion will Förderung beteiligter Vereine prüfen

Tim Prahle
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Von Tim Prahle
| 12.02.2025 16:10 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
In mehreren Städten Deutschlands gab es Dmeonstrationen gegen Friedrich Merz und die CDU - teilweise organisiserten staatlich geförderte vereine die Proteste. Foto: IMAGO/Hami Roshan
In mehreren Städten Deutschlands gab es Dmeonstrationen gegen Friedrich Merz und die CDU - teilweise organisiserten staatlich geförderte vereine die Proteste. Foto: IMAGO/Hami Roshan
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Bundesweit waren in den vergangenen Tagen Menschen „gegen Rechts“ auf die Straße gegangen und gezielt auch gegen die CDU. Auslöser war die gemeinsame Abstimmung von AfD und Union in der Migrationsdebatte. Die Union bringt Konsequenzen für beteiligte Vereine ins Spiel, die von Steuergeld und -vorteilen profitieren.

Nach den Demonstrationen gegen den Migrationskurs der Union und ihren Kanzlerkandidaten Friedrich Merz (CDU) kritisiert die Unionsfraktion nun die Veranstalter der Kundgebungen. „Demonstrationen für Demokratie oder gegen Rechtsextremismus sind völlig okay. Problematisch wird es aber, wenn diese Demos, initiiert oder organisiert von gemeinnützigen Institutionen, jetzt auch gegen die CDU oder gegen unseren Kanzlerkandidaten Friedrich Merz Stimmung machen“, sagte der Fraktions-Vize Mathias Middelberg unserer Redaktion. So etwas sei schlicht parteipolitisch.

Nachdem die AfD im Bundestag Anträgen der Union zugestimmt hatte, formierten sich bundesweit Proteste mit teilweise Zehntausenden Teilnehmern. Zu den Organisatoren der Proteste gehörten auch gemeinnützige Vereine und Initiativen, in der Vergangenheit teils mit Steuermitteln aus dem grün-geführten Bundesfamilienministerium von Lisa Paus gefördert.

Middelberg betonte, aus Sicht der Unions-Fraktion habe es sich bei den Protesten um einseitige Beeinflussung in der heißen Phase vor der Bundestagswahl gehandelt. „Ein solches Agieren ist ganz sicher nicht mehr gemeinnützig und auch nicht förderungswürdig durch Steuermittel der Allgemeinheit“, so der Haushaltsexperte. Er kündigte an, dass entsprechende Förderprogramme des Bundes „sehr scharf hinsichtlich der Begünstigten zu prüfen und gegebenenfalls auch ganz zu streichen“ seien. 

Unter den Initiatoren der Demonstrationen finden sich tatsächlich einige, die über Förderprogramme verschiedener Ministerien zehntausende Euro an Fördermittel eingeworben hatten. Beispielsweise der Verein „Omas gegen rechts“, der über das Programm „Demokratie leben!“ mehr als 18.000 Euro seit 2022 bekommen hat. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD im vergangenen Jahr hervor.

Staatsrechtler Christoph Degenhart erklärte auf Anfrage unserer Redaktion: „Es geht hier um die Frage, ob gezielt durch den Staat Demonstrationen gegen politische Mitbewerber unterstützt wurden. Und das geht nicht.“ Der Professor betonte: „Gerade bei Veranstaltungen, die im Vorfeld von Wahlen stattfinden, muss Neutralität gewährleistet sein, wenn sie durch staatlich geförderte Vereine und Verbände organisiert sind.“

Etwas anderes wäre auch nach dem Förderpogramm „Demokratie leben!“ selbst nicht erlaubt, das nun in den Fokus geraten ist. In einem Rundschreiben an die Empfänger, das unserer Redaktion vorliegt, heißt es klar: „Wegen des Grundsatzes der Chancengleichheit der Parteien hat die Bundesregierung dabei das Gebot staatlicher Neutralität zu beachten. Danach dürfen mit öffentlichen Mitteln keine Maßnahmen gefördert werden, die zielgerichtet für eine politische Partei werben oder zielgerichtet gegen eine politische Partei Einfluss nehmen.“

Für Demonstration stehe gar kein Geld aus dem Programm zur Verfügung, stellt das Ministerium klar. „Im Falle etwaiger Anhaltspunkte für eine zweckwidrige Verwendung wird seitens des BMFSFJ selbstverständlich die Aufklärung des konkreten Sachverhalts betrieben.“

Allerdings heißt es in einem Rundschreiben auch: „Das Recht auf Chancengleichheit politischer Parteien verbietet nicht die sachliche Auseinandersetzung mit deren inhaltlichen Positionen und schützt insofern nicht vor reflexhaften Auswirkungen auf den Parteienwettbewerb.“

Als so etwas könnte das Vorgehen der Union im Bundestag und die Reaktion der Vereine gesehen werden. Gegen die Wahl einer einzelnen Partei dürfe man dennoch nicht aufrufen, geht aus dem Rundschreiben hervor.

Zumindest auf der eigenen Internetseite tut die Initiative „Omas gegen rechts“ genau das nicht, sondern fordert, eine demokratische Partei zu wählen. „Darin sind CDU/CSU und FDP eingeschlossen“, heißt es. Doch auch die Förderung durch das Familienministerium stellt die Initiative anders dar. Man finanziere sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Nur einige wenige der mehr als 280 Regionalgruppen hätten für Projekte mit Dritten eine Projektförderung erhalten.

Nicht nur die Förderung, auch die Gemeinnützigkeit samt Steuervorteilen für die demonstrierenden Vereine wird kritisch gesehen. Darunter: Der Bund für Naturschutz Deutschland (BUND): „Wenn ein Naturschutzverein dagegen demonstriert, dass ein Bundestagsbeschluss die ‚Brandmauer‘ nicht beachtet habe, dann hat das mit seinem gemeinnützigen Naturschutzzweck nichts zu tun“, kritisierte der Staatsrechtler Dieter Mursewiek in der „Welt“. Ein Verstoß gegen die eigene Satzung?

Das sieht der BUND auf Anfrage anders: „Natur- und Klimaschutz brauchen Kooperation“, teilt der Vorsitzende Olaf Bandt mit. „Dies gilt umso mehr, da ein Erstarken rechtspopulistischer gesellschaftlicher Kräfte immer eine Abschwächung des Umwelt- und Klimaschutzes bedeutet und uns die Erfüllung unserer Gemeinnützigkeitszwecke erschwert.“

Für Staatsrechtler Degenhart sind nun dennoch die Organisatoren selbst gefragt: „Es muss ganz dringend Transparenz hergestellt werden.“ Es brauche eine klare Trennung projektbezogener Fördermittel und nicht staatlicher Gelder in der Buchführung. Auch dürften die staatlichen Mittel insgesamt nicht überwiegen. Unter diesen Voraussetzungen könne einer Vereinigung oder Organisation nicht das Recht abgesprochen werden, sich zu äußern.

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