Neumünster Instagram-Post aus der Wahlkabine: Warum das die Stimme kosten könnte
Schnell einmal ein Foto schießen und auf Instagram posten. Das ist heutzutage schnell gemacht. Bei der Bundestagswahl 2025 sollte man das Smartphone in der Wahlkabine aber in der Tasche lassen, sonst wird die Stimme ungültig. Was dann passiert, erklärt ein Wahlmanager.
Die Begeisterung für die Demokratie mit einem Foto aus der Wahlkabine dokumentieren und auf Instagram posten? Keine gute Idee, sagt Mirco Lickfett, Leiter der Arbeitsgruppe „Wahlen“ in Neumünster (Schleswig-Holstein) kurz vor der Bundestagswahl. Denn so sei das Wahlgeheimnis gebrochen und die Stimme wird ungültig. Doch ein Foto ist nicht das einzige, das man in der Wahlkabine nicht machen darf.
„Es kommt immer wieder vor, dass Leute uns fragen, ob sie ein Foto machen dürfen, meistens sind das Erstwähler“, berichtet Lickfett. Einmal habe sich auch einmal ein Briefwähler gemeldet, der zugab, seine Stimmabgabe in den sozialen Medien veröffentlicht zu haben. „In den Kommentaren wurde er darauf hingewiesen, dass das nicht erlaubt ist“, erinnert sich der Wahlmanager.
Verloren war die Stimme trotzdem nicht. Der Wähler musste seine noch nicht in die Post gegebene Wahlunterlagen zur Briefwahlausgabestelle bringen und den Stimmzettel vernichten lassen. Daraufhin bekam er einen neuen Stimmzettel, den er vor Ort in die Wahlurne stecken konnte. „Wenn der Stimmzettel schon verschickt worden wäre, wäre er bei der Auszählung aussortiert worden“, erklärt Lickfett. Die Wahlhelfer bekommen eine Liste, auf der die ungültigen Briefwahlstimmen aufgeführt sind. Identifizierbar sind sie über den Wahlschein.
Häufig werden solche Vorfälle aber gar nicht bekannt. „Wenn jemand in der Wahlkabine ein Foto macht, bekommen das die Wahlhelfer häufig gar nicht mit“, räumt Lickfett ein. Aber es gibt auch andere Wege, seine Stimme unabsichtlich ungültig zu machen. So sollte man seinen angekreuzten Wahlzettel nicht offen für alle sichtbar zur Wahlurne tragen. Auch darf man nach der Stimmabgabe im Wahllokal nicht herumerzählen, welchen Kandidaten und welche Partei man angekreuzt hat.
Eine Gruppenveranstaltung ist die Stimmabgabe auch nicht. In die Wahlkabine darf nur eine Person. Ausnahmen gibt es nur für Menschen, die nicht lesen können oder körperlich nicht in der Lage sind, ihre Kreuze zu setzen. Eltern dürfen außerdem ihre Kleinkinder bei sich haben.
Kommt es doch einmal zu einer unbeabsichtigten ungültigen Stimmabgabe, gibt es genug „Ersatz-Stimmzettel“, sodass keine Stimme ungültig wird. Mirco Lickfett: „Wir haben Stimmzettel für eine Wahlbeteiligung von 100 Prozent, die wird aber nie erreicht.“