Bundestagswahl 2025 Kandidatendiskussion in Leer – Faktencheck Asyl und AfD
In Leer diskutierten die Bundestagskandidaten von CDU, SPD, Grüne, FDP und Linke über die Themen des Wahlkampfes. Wir checken bestimmte Aussagen zu den Themen Asyl und AfD gegen.
Ostfriesland - Die Bundestagskandidaten des Wahlkreises Unterems diskutierten auf Einladung dieser Zeitung Ostfriesland am 6. Februar 2025 im Leeraner Zollhaus. Es wurde stark diskutiert – und sogar mehrfach nach einem Faktencheck zu getätigten Aussagen gerufen.
Dies war von vorneherein geplant. Wir unterteilen die Faktenchecks thematisch und verlinken die Teile untereinander. Außerdem gibt es in jedem Faktencheck den Livestream des Abends zum Nachsehen mit dem Startpunkt des jeweiligen Themengebietes.
Mit dabei waren: Gitta Connemann (CDU), Anja Troff-Schaffarzyk (SPD), Julian Pahlke (Grüne), Ferhat Asi (FDP) und Michel Rolandi (Linke).
Hinweis: Martina Uhr (AfD) hat aus terminlichen Gründen abgesagt.
Thema 1: Asyl und Abstimmungen mit der AfD
Behauptung: Es gibt im Wahlkampf nur noch zwei Themen – Sicherheit und Wirtschaft
Gitta Connemann (CDU) stellt diese Behauptung auf.
Behauptung: 60 bis 70 Prozent der Deutschen fordern eine Verschärfung des Asylrechts und eine Handlungsfähigkeit des Staates bei dem Thema
Diese Aussage von Gitta Connemann bezieht sich wahrscheinlich auf den ARD-Deutschland-Trend vom 30. Januar 2025.
Faktencheck: Mit Bezug auf den Deutschland-Trend stimmt die Aussage, dass fast 70 Prozent für eine Verschärfung des Asylrechts sind
Tatsächlich kam das Meinungsforschungsinstitut infratest dimap bei einer Umfrage unter 1336 Wahlberechtigten zu diesem Ergebnis. Demnach sind 68 Prozent der Befragten der Meinung: „Deutschland sollte weniger Flüchtlinge aufnehmen“. Zudem bewerteten 38 Prozent die aktuelle Zuwanderungssteuerung als „weniger gut“ und 47 Prozent diese als „schlecht“. Gleichzeitig sprachen sich aber 61 Prozent der Befragten für eine europäische Lösung in der Zuwanderungspolitik aus.
Für dauerhafte Grenzkontrollen stimmten 67 Prozent der Befragten, für eine Zurückweisung an den Grenzen waren 57 Prozent.
Aber: Ausgehend von langfristigen Untersuchungen wie der R+V-Studie „Die Ängste der Deutschen“ sind die zehn größten Ängste in absteigender Reihenfolge (Mehrfachnennungen waren möglich):
- steigende Lebenshaltungskosten (57 Prozent der Befragten)
- Überforderung des Staates durch Geflüchtete (56 Prozent)
- Wohnen in Deutschland unbezahlbar (52 Prozent)
- Spannungen durch Zuzug ausländischer Menschen (51 Prozent)
- Steuererhöhungen/Leistungskürzungen (50 Prozent)
- Überforderung der Politiker (49 Prozent)
- Spaltung der Gesellschaft (48 Prozent)
- schlechtere Wirtschaftslage (48 Prozent)
- weltweit autoritäre Herrscher immer mächtiger (46 Prozent)
- politischer Extremismus (49 Prozent)
Dazu die R+V auf der Internetseite zu den neuesten Ergebnissen aus dem vergangenen Jahr: „Der Blick auf die Top-Ten-Ängste zeigt: Die finanziellen Sorgen lassen im Vergleich zum Vorjahr deutlich nach. Am stärksten wächst die Angst vor politischem Extremismus. Auch die Furcht vor Spannungen durch den Zuzug ausländischer Menschen nimmt etwas zu. Auf dem Vorjahresniveau bleiben die Sorge vor einer Überforderung des Staates durch Geflüchtete und die Furcht, dass weltweit autoritäre Herrscher immer mächtiger werden.“
Behauptung: Grenzschließungen sind als Mittel der Migrationspolitik wirkungslos
Das sagte Julian Pahlke (Grüne).
Faktencheck: Grenzschließungen bedeuten nicht weniger Migration
Es gibt wenig schnell auffindbare Untersuchungen zur Wirksamkeit von Grenzschließungen/Grenzkontrollen als Mittel der Migrationspolitik. Der Migrationsforscher Hein de Haas sagt als anerkannter Experte, dass Einreisebeschränkungen sogar die gegenteilige Wirkung haben können. „Die Schließung der Grenzen führt zu unerwarteten Effekten und kann völlig kontraproduktiv sein“, sagte der Leiter des International Migration Institute in Oxford im vergangenen Jahr dem Evangelischen Pressedienst (epd). Erschwerte Einreisen würden oft dazu beitragen, dass Einwanderer sich dauerhaft im Gastland ansiedeln. Das größte Missverständnis sei, dass man Migration kontrollieren könne und wie einen Wasserhahn an- und ausstellen könnte. De Haas spricht sich gleichzeitig aber nicht für pauschale Grenzöffnungen auf, sondern für mehr legale Migrationswege. Mehr dazu findet sich in de Haas‘ Essay „Mythen der Migration“.
Behauptungen: SPD und Grüne haben auch Mehrheit mit AfD im Bundestag in Kauf genommen
In der Diskussion um das Verhalten der CDU, eine Mehrheit mit der AfD in Kauf zu nehmen, sagte Gitta Connemann: Im Rechtsausschuss des Bundestags hätten SPD und Grüne ganz bewusst eine Mehrheit mit der AfD bei einem Antrag hergestellt.
Faktencheck: Nein, SPD und Grüne haben nicht wie die CDU eine Mehrheit durch die AfD im Bundestag in Kauf genommen
Es geht um die Abstimmung im Rechtsausschuss zum Paragraf 218, also zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. Aktuell ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland rechtswidrig, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. SPD und Grüne wollen Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren. Union, FDP und auch die AfD sind dagegen.
Der Ausschuss hat 39 Mitglieder: Zwölf SPDler, elf CDUler, sechs Grüne, fünf Abgeordnete der FDP, vier AfDler und eine Abgeordnete der Linken. Rot-Rot-Grün kommt also 19 Stimmen und Schwarz-Gelb auf 16 Stimmen. Es gibt also, da die Ampel aufgekündigt wurde, keine feste Mehrheit mehr. Im Ausschuss reicht eine einfache Mehrheit, bei Stimmgleichstand gilt ein Antrag als abgelehnt.
Im Rechtsausschuss wurde das Thema im Dezember 2024 zweimal behandelt. Zum ersten Mal am 4. Dezember: Die Union stellte hier einen Antrag zur Absetzung des Tagungsordnungspunktes. Die SPD hatte zuvor eine Anhörung zu dem Thema beantragt. Jetzt wird es etwas konfus und rechnerisch.
Schwarz-Gelb war gegen die Anhörung, hatte aber keine Mehrheit. Die AfD war, weil sie in der Regel immer für Anhörungen stimmt, für den Antrag von SPD und Grüne, obwohl sie in der Sache dagegen ist. Um keine Mehrheit mit der AfD für den eigenen Antrag zu bilden, enthielten sich SPD und Grüne bei der Abstimmung. So bekam Schwarz-Gelb plötzlich doch eine Mehrheit und der Antrag auf Anhörung verschwand von der Tagesordnung.
Aber die Geschichte geht weiter: Am 18. Dezember war der Gesetzesentwurf erneut Thema im Rechtsausschuss. Allerdings unter etwas anderen Vorzeichen: Ein AfD-Mitglied war abwesend, so dass es nur 28 stimmberechtigte Mitglieder gab. Also gab es in der Sache ein Patt: 19 für eine Änderung (Rot-Rot-Grün), und 19 gegen eine Änderung des Gesetzes (Schwarz-Gelb und drei AfD-Stimmen).
Die Union wollte nun erneut zusammen mit der FDP das Thema von der Tagesordnung nehmen. Das wurde mit 21 zu 17 Stimmen abgelehnt: Rot-Rot-Grün stimmte dagegen sowie zwei Mitglieder der AfD, Schwarz-Gelb und ein AfDler stimmten dafür. Die Mehrheit kam also mit der AfD zustande, aber: Das wäre gar nicht nötig gewesen. Wäre es zur Stimmgleichheit gekommen, wäre der Antrag auch abgelehnt gewesen.
Anders als die CDU, die bei der Abstimmung zum 5-Punkte-Plan und danach bei der Abstimmung zum Zustrombegrenzungsgesetz nur mit den Stimmen der AfD gewinnen konnte bzw. hätte gewinnen können, brauchten SPD, Grüne und Linke die Stimmen der AfD im Ausschuss gar nicht.
Behauptung: Im Zustrombegrenzungsgesetz steht nichts von Grenzschließungen
Im Verlauf der Diskussion wurde von Anja Troff-Schaffarzyk (SPD) indirekt geäußert, dass die CDU/CSU im Zustrombegrenzungsgesetz eine Schließung der Grenzen fordert. Gitta Connemann widersprach.
Faktencheck: Im Zustrombegrenzungsgesetz steht nichts von Grenzschließungen, in einem weiteren Antrag geht es aber um Zurückweisungen an der Grenze
Im Zustrombegrenzungsgesetz von CDU/CSU ist von Grenzschließungen explizit nicht die Rede. CDU/CSU wollen in dem Gesetz die Begrenzung der Zuwanderung wieder eindeutig als Mittel im Gesetz verankern, nachdem die Formulierung „Begrenzung“ 2023 aus dem Gesetz gestrichen wurde. Außerdem soll der Familiennachzug für Menschen mit subsidiärem Schutz beendet werden und als dritter Punkt wurden im schlussendlich abgelehnten Gesetz mehr Befugnisse für die Bundespolizei gefordert.
Was ist subsidiärer Schutz?
Der subsidiäre Schutz greift ein, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. Subsidiär schutzberechtigt sind Menschen, die stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können oder wegen der Bedrohung nicht in Anspruch nehmen wollen. Ein ernsthafter Schaden kann sowohl von staatlichen als auch von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen. Quelle: BAMF
Aber: In einem weiteren Antrag, der ebenfalls zur Abstimmung stand, forderte die CDU eine „umfassende Zurückweisung an den deutschen Binnengrenzen“. Das kommt einer Grenzschließung im Sinne von Grenzkontrollen gleich, denn nur so wäre eine Zurückweisung an der Grenze möglich. Der Antrag war aber kein direkter Bestandteil des Zustrombegrenzungsgesetzes. Gefordert wird die sofortige Zurückweisung an den deutschen Grenzen von CDU/CSU regelmäßig.
Ihnen sind noch weitere Aussagen aufgefallen, deren Fakten überprüft werden müssten? Melden Sie sich gerne mit entsprechenden Hinweisen bei der Redaktion oder unter c.hock@zgo.de beim Autor dieses Artikels.