Urteil in Aurich Fehntjer muss wegen Fischwilderei ins Gefängnis
Wegen Fischwilderei und Urkundenfälschung schickt das Landgericht Aurich einen 37-Jährigen aus Rhauderfehn ins Gefängnis. Der Mann verließ aufgebracht den Gerichtssaal.
Aurich/Rhauderfehn - Ein 37-Jähriger aus Rhauderfehn muss wegen Fischwilderei ins Gefängnis. Der Mann hatte unbefugt sieben Angeln in ein Gewässer des Fischereivereins Rhauderfehn gehalten. Er wurde vom Fischereiaufseher erwischt und händigte ihm bei dem Vorfall am 3. Juni 2023 den Fischereischein eines Bekannten aus. Das Amtsgericht Leer verurteilte den Mann im Juni 2024 wegen Fischwilderei und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten. Dagegen legte er Berufung ein. Darüber wurde am Donnerstag, 6. Februar 2025, vor dem Landgericht Aurich verhandelt.
Die 3. Kleine Strafkammer bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Für den Angeklagten ist das eine weitreichende Entscheidung. Aufgrund seiner Vorstrafen droht ihm nun ein längerer Gefängnisaufenthalt. Eine anderthalbjährige und eine zweimonatige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt worden waren, könnten nun widerrufen werden.
„Definitiv nirgendwo geangelt“
Der Angeklagte stritt die Tat zunächst ab. Er behauptete, er sei am Tattag zu Hause gewesen. Er habe „definitiv nirgendwo geangelt in Rhauderfehn“. Als Beweis präsentierte er Fotos von einer Party-Einladung und der Feier. Den Fischereiaufseher bezichtigte er, „Lügengeschichten“ zu verbreiten. Er brauche das Geld für seine Familie und nicht für Gerichts- und Anwaltskosten, beklagte er.
Bei dem Prozess war zunächst das große Zeugenprogramm angesetzt, das später abgekürzt werden konnte. Nur ein Abgleich nackter Männeroberkörper war noch vonnöten. Nach Aussage des Fischereiaufsehers angelte der Angeklagte, der auch keine Erlaubniskarte habe vorweisen können, am Tatnachmittag mit nacktem Oberkörper.
„Man merkt sich Leute, die einen anlügen“
Bei der Gegenüberstellung mit dem Fischereischein-Besitzer habe er schnell festgestellt, dass jener nicht der Angler gewesen sei, so der Zeuge. Von ihm habe er dann den Namen und die Adresse des Angeklagten erhalten. Er habe sich zu dessen Haus begeben, einen Mann angetroffen und nach seinem Namen gefragt. Im Nachhinein sei ihm eingefallen, dass er den Angeklagten schon zweimal habe wild angeln sehen, im Jahr 2022. Einmal habe er ihm eine falsche Adresse genannt.
Den Angeklagten identifizierte er von Gericht „hundertprozentig“. „Man merkt sich Leute, die man kontrolliert und die einen anlügen“, begründete er. Auch brachte er zur Sprache, dass er von dem Angeklagten, der unweit von ihm wohne, unter Druck gesetzt worden sei. Der Vorsitzende Richter Malte Sanders erbat von dem Besitzer des präsentierten Fischereischeins – er befindet sich in einer Kurmaßnahme – telefonisch ein Foto seines Oberkörpers. Zweifel gab es danach keine mehr.
Oberstaatsanwältin lässt Argumente nicht gelten
Der Angeklagte lebt von Bürgergeld. Nach anfänglichem Leugnen beschränkte er seine Berufung auf das Strafmaß. Das heißt: Er räumte die Vorwürfe ein, wollte aber eine geringere Strafe. Er habe sich sehr zum Guten entwickelt, behauptete er. Er sei in einer festen Beziehung und habe ein Kind. Zudem habe er einen Minijob. Sein Ziel sei eine Bewährungsstrafe, um weiterhin für seine Familie da sein zu können.
Bei Oberstaatsanwältin Annette Hüfner stieß seine Bitte um eine positive Sozialprognose auf taube Ohren. Auch in der Vergangenheit habe der Angeklagte schon mit seiner Familie und seinem Job argumentiert – und trotzdem erneut eine Straftat begangen. Die Bewährungsstrafen hätten keine Warnfunktion gehabt. „Sie haben in Kauf genommen, dass ein Verfahren gegen eine andere Person eingeleitet wird“, hielt sie dem Angeklagten vor. Auf Fischwilderei stehe eine Strafe bis zu zwei Jahren und auf Urkundenfälschung bis zu fünf Jahren.
Richter sieht kriminelle Energie
Verteidiger Folkert Adler sprach in seinem Plädoyer von einem „Grenzfall“ und bat um eine letzte Bewährungsstrafe für seinen Mandanten. „Sie erhalten von uns keine dritte Bewährungschance“, stellte der Vorsitzende Richter Malte Sanders klar. Schwerwiegender als die Fischwilderei bewertete das Gericht die Urkundenfälschung. „Sie haben sich als jemand anderes ausgegeben, um den Verdacht auf ihn zu lenken. Das zeugt von einer gewissen kriminellen Energie“, befand Sanders.
Der Angeklagte habe außerdem bereits 2022 zweimal Fischwilderei unter laufender Bewährung begangen. Das habe die Zeugenvernehmung ergeben. Darüber hinaus habe er den Fischereiaufseher, der nur seinen Job gemacht habe, durch eine E-Mail unter Druck gesetzt. Aufgrund dieser Verhaltensweisen und der Vorstrafen könne die Kammer keine positive Sozialprognose stellen. Der Angeklagte verließ anschließend aufgebracht den Saal. Er kann gegen das Urteil Revision einlegen.