Trotz Legalisierung Kiffer halten Polizei immer noch auf Trab
Der Anbau und der Konsum von Cannabis sind seit April 2024 zum Teil legal. Was bedeutet das konkret? Die Verwirrung ist groß, berichtet der Polizeichef in Aurich.
Aurich/Wittmund - Seit April 2024 sind Konsum und Anbau von Cannabis teilweise legalisiert. Eine Gesetzesänderung, die sich auch auf die Arbeit der Polizeiinspektion (PI) Aurich/Wittmund schon deutlich auswirkt – aber nicht immer zur Entlastung führt, wie PI-Leiter Stephan Zwerg in einer ersten Bilanz feststellt. Eines kann er aber bereits sagen: „Im Bereich der Polizeiinspektion Aurich-Wittmund haben wir im Jahr 2024 zum Jahr 2023 einen Rückgang bei dem Besitz von Cannabais von 419 auf 119 Verfahren. Dieser Rückgang von 71,6 Prozent dürfte der neuen Gesetzgebung geschuldet sein.“
Es ist eben nicht mehr so, dass die Polizei schon bei kleinster Menge ein Verfahren einleiten muss. Personen ab 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit jetzt bis zu 25 Gramm Cannabis bei sich haben. Dadurch ist schon eine erste leichte Entlastung bei Polizei und Justiz festzustellen. „Wir haben zwar nicht immer eine Waage dabei, aber in Zweifelsfällen müssen wir kontrollieren, also nachwiegen, ob die zugelassene Menge wirklich eingehalten wird“, berichtet Zwerg.
Illegaler Drogenmarkt ist immer noch groß
Allerdings ist der illegale Markt für Drogen, auch für Cannabis, in Ostfriesland, nach wie vor groß. Das liege auch daran, so der Polizeichef, dass es hier bisher kaum Cannabis-Clubs für den Eigenanbau gebe oder sie noch nicht genehmigt seien. Bisher hat nur der Cannabis Social Club „Grüner Anker“ in Emden mit dem legalen Anbau begonnen. Aus dem Raum Aurich/Wittmund liegen noch keine Meldungen vor; zwar befindet sich der Cannabis Social Club Ostfriesland seit einiger Zeit in Gründung, er produziert aber noch nicht. Auf Anfrage unserer Zeitung, wann es denn nun losgehen soll mit dem Anbau, hat der Verein nicht reagiert.
Darüber hinaus darf jeder Erwachsene ab 18 Jahren drei Hanfpflanzen pro Jahr zu Hause aufziehen. Doch auch hier sind die Konsumenten in Ostfriesland offensichtlich noch zurückhaltend und scheuen davor zurück. Der Anbau von Hanfpflanzen von der Aussaat bis zur Ernte, Trocknung und Aufbereitung zum persönlichen Konsum sei nicht so einfach. Zwerg: „Dazu gehört schon einige Erfahrung und auch technisches Equipment. Für viele Konsumenten hat sich deswegen bisher keine Änderung bei der Beschaffung ergeben. Viele sind weiter darauf angewiesen, sich Cannabis auf nicht legalem Weg zu beschaffen.“ Ob jemand drei Pflanzen – wie erlaubt – oder mehr zu Hause anpflanzt, sei kaum zu kontrollieren. „Bei zufälligen Einsätzen, etwa bei Familienstreitigkeiten, entdecken wir weiterhin auch größere Plantagen.“
Zweifel an medizinischer Verwendung
Problemlos kann man jetzt auch medizinisches Cannabis per Rezept über Anbieter und angeschlossene Ärzte im Internet beziehen. Mit einem vorher ausgestellten Rezept von dem Arzt („Telemedizin“) ist das möglich. „Wenn die Ärzte seriös sind, ist dagegen nichts einzuwenden“, sagt Zwerg. Allerdings zweifelt er an, dass der sogenannte Internet-Arzt die ganze Krankheitsgeschichte kennen kann, etwa, welche anderen Medikamente ein Patient noch nimmt. „Das ganze ist zwar legal, aber auch hier ist Vorsicht geboten.“
Eines stellt Zwerg seit der Teil-Liberalisierung fest: „Die Denkweise gerade bei Jugendlichen verändert sich. Durch das neue Gesetz wird der Anschein erweckt, dass Cannabis doch nicht so gefährlich sein kann.“ Studien aus den USA, wo in einigen Bundesstaaten sehr liberale Cannabisgesetze gelten, zeigten aber, dass die psychischen Folgen durch zu viel Kiffen nicht zu unterschätzen seien. Zwerg setzt deshalb vermehrt auf die Präventionsarbeit der Polizei, vor allem in Schulen. „Das Gefahrenbewusstsein ist gesunken, das sehen wir mit Sorge.“
Großer Aufwand bei Drogen am Steuer
Das gelte auch für das Fahren unter Drogeneinfluss. Früher galt ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm Cannabis im Blut, nach der neuen Gesetzgebung gelten 3,5 Nanogramm. Wie soll die Polizei das kontrollieren? Ihre Messgeräte können (bei Speichel- oder Urinproben) allenfalls feststellen, ob ein Verkehrsteilnehmer unter Drogen steht, aber nicht, wie viel er im Blut hat. Neuere und verbesserte Geräte werden derzeit getestet. Die Polizei in Aurich und Wittmund registriert nun mehr Fahrten unter Drogeneinfluss, veranlasst dann in den meisten Fällen eine Blutentnahme. „Wir müssen etwa drei bis vier Wochen warten, bis das Ergebnis der Blutprobe vorliegt – erst dann können wir entscheiden, ob ein Verfahren eingeleitet wird oder nicht. Dieser Aufwand ist eher größer und die Kosten höher geworden“, sagt Zwerg.
Der illegale Drogenmarkt ist – trotz des neuen Gesetzes – vorerst weiter ein Schwerpunkt. Zwerg: „Wir stellen fest, dass bei Cannabis-Konsumenten die Kontakte zu Schwarzhändlern nicht unbedingt zurückgehen, aber eine gewisse Entkriminalisierung der Konsumenten ist zu beobachten.“ Allerdings habe das neue Gesetz keinen Einfluss auf das Geschäft mit anderen Drogen. „Wir erleben hier im Nordwesten, speziell Ostfriesland, derzeit einen Zunahme des Kokain-Konsums. Das meiste Rauschgift kommt tonnenweise per Schiff übers Meer in die großen Häfen, wie auch die oft angeschwemmten Kokainpakete an den Insel-Küsten zeigen.“
Veranstalter haben viele Fragen
Nicht erlaubt ist der Cannabis-Konsum in festgelegten Verbotszonen, etwa im Umkreis von 200 Metern von Schulen, Kitas, Spielplätzen. „Das zu kontrollieren können wir nicht leisten, allein wegen des hohen personellen Aufwandes. Wir können doch nicht mit einem Maßband durch die Gegend und die Grenzen ziehen.“ Das sei ein kommunales Thema.
Hoher Beratungsbedarf bestehe bei Veranstaltern in Ostfriesland, etwa von Schützenfesten, Märkten und Straßenfesten. Viele Organisatoren kennen sich mit den Regeln für den Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit offensichtlich noch nicht aus. „Nur wenn sie für ihre Veranstaltung vorübergehend das Hausrecht von der Kommune übertragen bekommen, etwa für bestimmte Plätze oder Straßenzüge, können sie Verbote aussprechen. Ansonsten ist Cannabis-Konsum auf öffentlichen Plätzen bei Einhaltung der Regeln nicht verboten, sofern sich keine Kinder und Jugendlichen in der Nähe befinden“, erklärt Zwerg. Die Polizei habe schon oft beraten müssen, etwa beim Bürgermarkt in Wittmund, beim Stadtfest in Aurich, bei Musikfestivals, das sich dort ja viele Kinder und Jugendliche aufhalten.
Die Tücken bei Raucherkneipen
Probleme melden auch Raucherkneipen in der Region. „Einige Gäste denken, dass sie sich in Gaststätten mit Raucherlaubnis auch einen Joint anstecken dürfen. Aber – hier kann der Inhaber ganz klar ein Verbot aussprechen.“ Eine deutsche Kneipe mit Raucherecke sei noch längst nicht vergleichbar mit einem Coffeeshop in den Niederlanden. Die Kneipiers können zum Beispiel mit einem Schild im Fester oder am Eingang darauf hinweisen: „Cannabisrauchen nicht erlaubt.“ Das praktizierten inzwischen auch einzelne Wirte, etwa in der Auricher Innenstadt.
Häufig bekomme die Polizei Hinweise auf Kiffer aus der Bevölkerung, ohne dass ein Straftatbestand vorliegt. Zwerg: „Auch die Bevölkerung muss sich erst an die Situation gewöhnen, so wie das Gesetz insgesamt wohl noch reifen muss. Aber immerhin ist bei der Cannabis-Freigabe eine vierjährige Evaluationsphase im Gesetzentwurf vorgesehen – das wird spannend.“ Ob der Weg der Teil-Legalisierung langfristig wirklich den gewünschten Effekt bewirkt, müsse man abwarten. Zwerg: „Allerdings war auch die frühere Drogenpolitik nicht erfolgreich. Deshalb ist es grundsätzlich nicht falsch, andere Wege auszuprobieren.“