Flensburg Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte: Wann Autofahrer sie einsetzen sollten
Es ist neblig in diesen Februar-Tagen auf vielen Straßen. Ab welcher Sichtweite Sie die Nebelschlussleuchte und die Nebelscheinwerfer wirklich einschalten müssen und wann nicht, haben wir für Sie zusammengefasst.
Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte anschalten oder noch nicht? Diese Frage stellt sich aktuell wohl der ein oder andere Autofahrer. Die Straßen sind vielerorts gerade von Nebel geprägt. Wann wir das richtige Licht für diese Wetterverhältnisse einschalten sollten, haben wir alle mal in der Fahrschule gelernt. Erinnern Sie sich noch?
Der ADAC schreibt dazu: „Man darf sie nur einschalten, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Wird die Leuchte bei normaler beziehungsweise guter Sicht eingesetzt, wird der nachfolgende Verkehr geblendet.“ Darüber hinaus erlaube der Gesetzgeber bei Sichtweiten unter 50 Metern eine Maximalgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Diese Distanz kann man gut an den Leitpfosten am Straßenrand ablesen – auf Landstraßen und Autobahnen sind sie exakt in diesem Abstand aufgestellt, heißt es auf adac.de.
Eine Verpflichtung, Nebelschlussleuchten einzuschalten, besteht laut dem ADAC nicht. Wer eine Nebelschlussleuchte falsch verwendet, muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es gar zu einem Unfall, liegt das Verwarnungsgeld bei 25 oder sogar 35 Euro.