Stadt Emden schlägt Alarm  Trotz Schutzverordnung – Katzenelend nimmt zu

| 28.01.2025 14:44 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
In Emden gibt es viele Katzen, auch wilde. Foto: Sauer/dpa
In Emden gibt es viele Katzen, auch wilde. Foto: Sauer/dpa
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Die Stadt Emden hat ein Problem mit verwilderten Hauskatzen. Pressesprecher Eduard Dinkela zeichnet ein dramatisches Bild.

Emden - Das Katzenelend wird in Emden zu einem immer größeren Problem. Trotz einer Schutzverordnung aus dem Jahr 2015 leben noch immer verwilderte Hauskatzen im Stadtgebiet. Darauf weist Pressesprecher Eduard Dinkela hin. Das habe sowohl Auswirkungen auf den Tierschutz als auch auf die Umwelt. „Eine unkontrollierte Vermehrung von freilaufenden Katzen führt dazu, dass immer mehr Tiere in Not geraten“, so Dinkela. Das Tierheim sei oft überlastet und stoße regelmäßig an seine Kapazitätsgrenzen, was die Versorgung und Vermittlung der Katzen erheblich erschwere.

Verwilderte Katzen und deren Nachkommen sind und bleiben Hauskatzen, stellt der Stadtsprecher klar. Und: Ohne menschliche Versorgung und Betreuung sterben diese Katzen an den Folgen einer Mangelernährung oder aufgrund von Infektionskrankheiten meist schon als Jungtiere qualvoll. Die Infektionskrankheiten breiten sich aus. Hauskatzen, die Freigänger sind, können sich anstecken.

Katzen gefährden Singvögel und kleine Säugetiere

Zudem werden durch Katzen Singvögel und kleine Säugetiere wie Hasen gefährdet – durch zu viele Katzen noch stärker. Um all diese Probleme zu bekämpfen, sei die Mithilfe von Katzenhaltern entscheidend, appelliert Dinkela. „Jeder, der eine Katze hält oder für streunende Tiere sorgt, sollte Verantwortung übernehmen.“

Die Katzenschutzverordnung, die im Frühjahr 2021 ergänzt wurde, hat unter anderem das Ziel, das Katzenelend zu reduzieren und die Belastung des Tierheims zu verringern. Festgelegt ist dort, dass Besitzer von Freigängern ihre mehr als fünf Monate alten Katzen kastrieren, chippen und bei einem deutschen Heimtierregister registrieren lassen müssen. Das ist gegebenenfalls auch nachzuweisen.

Wer Katzen füttert, gilt als Besitzer

Wer freilaufende Katzen regelmäßig füttert, gilt automatisch als deren Besitzer. Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht genehmigt werden, sofern die Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft nachgewiesen wird. In Einzelfällen können weitere Ausnahmen gewährt werden, wenn die Interessen der Antragsteller die öffentlichen und privaten Interessen, die durch die Verordnung geschützt werden, überwiegen.

Ein Verstoß gegen die Verordnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden. Fragen zur Katzenschutzverordnung beantwortet der Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung unter der Telefonnummer 04921/872159.

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