Osnabrück  Flächendeckend Tempo 30 innerorts – muss das sein?

Thomas Ludwig
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Von Thomas Ludwig
| 27.01.2025 14:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Sollte Tempo 30 die Regelgeschwindigkeit in Städten sein? Foto: dpa/Jörg Carstensen
Sollte Tempo 30 die Regelgeschwindigkeit in Städten sein? Foto: dpa/Jörg Carstensen
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Die Debatte über flächendeckendes Tempo 30 in Ortschaften gleicht seit Jahren einem Glaubenskrieg. Nun bezieht die Polizei einmal mehr Position – und der Gesetzgeber sollte endlich ein Einsehen haben.

Die Polizei, dein Freund und Helfer? Mit der aktuellen Forderung, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts einzuführen, dürfte sich die Polizeigewerkschaft nicht nur Freunde machen.

Schließlich versteht so mancher Autofahrer allgemeine Tempolimits immer noch als unzulässigen Eingriff in die persönliche Freiheit. Dabei haben die Befürworter eines flächendeckenden Tempolimits von 30 in Städten ein entscheidendes Argument auf ihrer Seite.

Die Schwere eines Unfalls hängt maßgeblich von der Geschwindigkeit ab; die Energie einer Kollision ist bei Tempo 50 fast dreimal so groß wie bei Tempo 30. Und weil die Zahl schwerer Fußgängerunfälle konstant hoch liegt, scheint es aus polizeilicher Sicht nur logisch, entsprechende Risiken zu minimieren.

Heute sind 50 Kilometer pro Stunde in Städten gesetzt und Tempo 30-Zonen die Ausnahme – warum sollte das nicht auch umgekehrt gehen? Dass jenseits der allgemeinen 30 zum Beispiel auf vierspurigen Einfallstraßen die schnellere Variante erlaubt bleibt, vorausgesetzt Fußgängerwege und Radstreifen sind ausreichend abgesichert.

Mit der 2024 beschlossenen Reform des Straßenverkehrsgesetzes sind sowohl der Schutz der Gesundheit und der Umwelt legitime Gründe für Eingriffe in den Straßenverkehr. Kommunen können seitdem leichter Radwege, Busspuren und Zebrastreifen einrichten, ohne dass es vor Gericht anfechtbar ist.

Und sie dürfen häufiger Tempo 30 anordnen, etwa an Spielplätzen, Seniorenheimen oder Fußgängerüberwegen. Nur flächendeckend bleibt es weiterhin untersagt, Autofahrer auszubremsen. Anders war es mit den Liberalen in der Ampel nicht zu machen.

Tatsächlich müsste der Gesetzgeber Tempo 30 als städtische Regelgeschwindigkeit nicht einmal bundesweit vorschreiben. Warum aber schafft er nicht einmal die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass es Städten und Gemeinden überlassen bleibt, entsprechende rechtlich nicht anzufechtende Entscheidungen zu treffen? Vor Ort wissen sie schließlich am besten, womit den Bürgern geholfen ist.

Nach der Bundestagswahl sollte eine neue Bundesregierung entsprechend lauter werdende Rufe aus vielen Kommunen nicht länger ignorieren.

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