Kein Scherz  Wahlplakate beschmiert – Straftat, die unterschätzt wird

Vera Vogt
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Von Vera Vogt
| 16.01.2025 11:50 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Banner wurden, kurz nachdem sie aufgestellt worden sind, beschmiert. Foto: Ortgies
Banner wurden, kurz nachdem sie aufgestellt worden sind, beschmiert. Foto: Ortgies
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Leer, Weener, Uplengen, Borkum – Wahlplakate wurden beschmiert und zerstört. Das ist eine Straftat. Häufen sich die Vorfälle?

Weener/Uplengen - Gerade aufgehängt, schon wurden sie besudelt: Einige Wahlplakate im Landkreis Leer wurden beschmiert und zerstört – unter anderem in Weener, Uplengen und in der Stadt Leer. Am Mittwoch, 15. Januar, hatte der Leeraner CDU-Kreisvorstand mitgeteilt, was mit einigen seiner Plakate passiert war. Zuvor hatte die Vorsitzende des AfD-Kreisverbandes Ostfriesland, Anja Arndt, bei einer Umfrage dieser Zeitung zum Wahlkampf unter allen im Bundestag vertretenen Parteien mitgeteilt: „Wir sind seit Donnerstag, 2. Januar 2025, dabei, Plakate aufzuhängen. Einige davon wurden bereits beschädigt. Das sind politisch motivierte Straftaten, die Zeugen bitte direkt bei der Polizei melden sollten.“

Besprühen von Plakaten ist eine Sachbeschädigung. Foto: Kubassa
Besprühen von Plakaten ist eine Sachbeschädigung. Foto: Kubassa

In Uplengen gab es einige Fälle: In der Nacht von Samstag, 11. Januar 2025, auf Sonntag seien in Remels und Stapel diverse Wahlplakate von Gitta Connemann und der CDU beschmiert und zerstört worden, teilte der Kreisverband der Christdemokraten mit. „Auch Plakate der SPD sind betroffen“, heißt es in der Mitteilung weiter. Außerdem seien Bauzaunbanner nach nur einem Tag verunstaltet worden. Die meisten Plakate seien mit Farbe beschmiert worden, viele mit dem Schriftzug „AFD“ versehen worden. „Auch in Weener wurden Plakate von Laternen gerissen und zerstört.“ Wer Plakate beschädige oder zerstöre, sei kriminell, trete die Demokratie mit Füßen, schreibt die CDU. Man werde jeden Einzelfall konsequent anzeigen. „Sollten die Täter ermittelt werden, werden auch zivilrechtliche Schritte eingeleitet.“

Besprühen oder zerstören: Es bleibt eine Sachbeschädigung. Foto: Ortgies
Besprühen oder zerstören: Es bleibt eine Sachbeschädigung. Foto: Ortgies

Liegen Anzeigen vor?

Die Ankündigung, die Zerstörung konsequent zur Anzeige bringen zu wollen, setzte die CDU um. „Ja, die Vorfälle in Uplengen sind angezeigt worden. Es hat auch noch weitere Vorfälle dieser Art gegeben“, erklärt Ina Reuwsaat, Polizeioberkommissarin und Sprecherin der Inspektion Leer/Emden. Hauptsächlich habe es bis jetzt (Stand Mittwoch, 15. Januar) CDU- und SPD-Plakate getroffen. Am 11. Januar sei beispielweise noch eine Meldung von der Insel Borkum eingegangen, dort seien drei Plakate der SPD zerstört worden. „Erfahrungsgemäß trifft es im Verlaufe des Wahlkampfes parteiübergreifend alle“, sagt sie.

Ist es dieses Mal besonders schlimm?

Eine ganze Reihe Plakate in Uplengen wurden besprüht. Foto: Ortgies
Eine ganze Reihe Plakate in Uplengen wurden besprüht. Foto: Ortgies
Nein. Auch wenn bei Facebook Nutzerinnen und Nutzer unter einem Post dieser Zeitung von weiteren zerstörten Plakaten berichten, die sie in Ostfriesland gesehen haben. Und auch dass Nachrichten von reihenweise beschmierten Wahlkampf-Aufstellern durch die Medien gehen, ist kein auffälliges Vorkommen. So sagt Polizeisprecherin Reuwsaat: „Es ist vergleichbar mit der Zeit vor anderen Wahlen. Es ist oft eine Art Wellenbewegung. Es gibt einige Meldungen, dann kehrt wieder Ruhe ein“, schildert sie die Erfahrung der Gesetzeshüter.

Was kommt auf Sprüher und Abreißer zu?

Weil verfassungsfeindliche Symbole auf Wahlplakate gesprüht wurden, musste beispielsweise im Kreis Ravensburg im vergangenen Jahr sogar der Staatsschutz aktiv werden. Solche Fälle sind in der Region aktuell nicht bekannt. Nichtsdestotrotz gilt: „Das Beschmieren oder Zerstören von Wahlkampfplakaten ist eine Straftat nach Paragraf 303“, unterstreicht Polizeisprecherin Reuwsaat.

Strafgesetzbuch (StGB) und Strafprozessordnung (StPO) stehen auf einem Schreibtisch in einem Richterbüro. Symbolfoto: Monika Skolimowska/dpa
Strafgesetzbuch (StGB) und Strafprozessordnung (StPO) stehen auf einem Schreibtisch in einem Richterbüro. Symbolfoto: Monika Skolimowska/dpa
Im Gesetz heißt es dazu: „Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Dabei gelte, dass die Wahlplakate den Parteien gehören und sie dementsprechend Anzeige erstatten können und dem auch nachgegangen werde, so die Polizistin.

Es kommt dabei nicht darauf an, ob man das Plakat zerreißt oder etwas darauf malt. Entscheidend ist, dass das Plakat danach nicht mehr so aussieht wie vorher: Denn ebenso werde laut Gesetz bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache erheblich und langfristig verändert. Und: schon der Versuch ist strafbar. „Die Ermittlungsverfahren werden eingeleitet und es wird der Sache nachgegangen. Wenn wir jemanden ausfindig machen können, bekommt derjenige seine Strafe.“

Wahlplakate: Hat die Polizei ein Auge drauf?

Ja. „Bei der Streife liegen viele der Plakate, dadurch, dass sie im öffentlichen Raum sind, natürlich im Blickfeld der Kolleginnen und Kollegen“, sagt die Polizeisprecherin. „So wie wir alles im Blick behalten, was relevant sein könnte, wird auch mit darauf geguckt.“

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