Osnabrück Wird die AfD-Wahlliste besonders geprüft? Das sagt Niedersachsens Landeswahlleiter
Die Fristen für die vorgezogene Bundeswahl am 23. Februar sind extrem kurz. Niedersachsens Landeswahlleiter Markus Steinmetz macht sich aber vor allem Sorgen um das Vertrauen der Menschen in die Demokratie und die Wahl. Und er erklärt, wer nun das Ergebnis feststellen darf.
Erst am 30. Januar wird klar sein, welche Parteien auf dem Stimmzettel für die Bundestagswahl stehen. Das sagt Niedersachsens Landeswahlleiter Markus Steinmetz.
Frage: Herr Steinmetz, bis zur Bundestagswahl sind es gerade einmal sechs Wochen. Stellt das die Landeswahlleitung vor besondere Herausforderungen?
Antwort: Die verkürzten Fristen stellen alle Ebenen der Wahlleitung vor besondere Herausforderungen – vor allem die Kommunen. So werden die unterschiedlichen Stimmzettel in allen 30 Wahlkreisen vor Ort gedruckt. Die Landeswahlleitung in Hannover prüft derzeit die Landeslisten der Parteien auf mögliche Mängel. Alle Wahlvorschläge müssen bis zum 20. Januar, 18 Uhr, vorliegen. Fehlende Nachweise, die bis dahin nicht vorliegen, können dazu führen, dass Wahlvorschläge nicht zugelassen werden. Bereits am 24. Januar tagen in ganz Deutschland die Wahlausschüsse, um über die Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden.
Frage: Das hört sich kompliziert an.
Antwort: Der Aufwand ist nicht gering. Jede Partei muss für die einzelnen Bewerber z. B. eine „Wählbarkeitsbescheinigung“ vorlegen, dazu eine Zustimmungserklärung sowie das Protokoll der Aufstellungsversammlung, um sicherzustellen, dass die Kandidatinnen und Kandidaten ordnungsgemäß gewählt worden sind.
Frage: Prüfen Sie bei Parteien wie der AfD besonders genau?
Antwort: Wir nehmen das Gebot der Unabhängigkeit und Neutralität sehr ernst. Es gibt keinen Sondermaßstab für irgendeine Partei.
Frage: Rechnen Sie damit, dass Parteien oder Gruppierungen, die nicht zugelassen werden, Rechtsmittel einlegen?
Antwort: Ja, das ist oft so. Im Land prüft der Landeswahlausschuss die Entscheidung der Kreiswahlausschüsse, und der Bundeswahlausschuss prüft bei entsprechenden Beschwerden wegen der Nichtzulassung einer Landesliste die Entscheidung des Landeswahlausschusses. Endgültig wissen wir daher erst am 30. Januar, welche Parteien auf dem Stimmzettel stehen.
Frage: Gibt es genug ehrenamtliche Helfer?
Antwort: Die Ehrenamtlichen stehen bei den Kommunen sicherlich nicht Schlange, aber es gibt zum Glück viele bewährte Wahlhelferinnen und -helfer sowie neue Freiwillige. Insgesamt werden mehr als 80.000 Wahlhelfer benötigt. Es geht aber nicht nur darum, Leute zu finden, sondern sie auch auf ihre wichtige Aufgabe am Wahlsonntag vorzubereiten.
Frage: Warum ist der Zeitraum für die Briefwahl so knapp?
Antwort: Das hat mit den verkürzten Fristen zu tun, sodass die Stimmzettel erst Anfang Februar gedruckt und ausgeliefert werden können. Normalerweise sind sechs Wochen Zeit für die Briefwahl; diesmal sind es nur zwei. Darauf sollten sich die Wählerinnen und Wähler einstellen. Sie sollten die Postlaufzeit berücksichtigen, können aber den Wahlbrief auch persönlich bei der für die Feststellung des Briefwahlergebnisses zuständigen Stelle – das ist in der Regel die Kreiswahlleitung – abgeben oder direkt im Rathaus wählen.
Frage: Was ist mit Wählern, die im Ausland leben?
Antwort: Das ist eine echte Herausforderung, weil die Auslands-Deutschen erst einmal die Aufnahme ins Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde beantragen müssen. Diese muss ihnen die Wahlunterlagen über den Postweg oder das Auswärtige Amt senden. Und dann muss das Ganze ja auch noch wieder zurück nach Deutschland geschickt werden. Eine Online-Wahl, wie sie den Franzosen im Ausland ermöglicht wird, gibt es bei uns nicht.
Frage: Sind Sie damit zufrieden?
Antwort: Trotz dieser Schwierigkeiten bin ich froh, dass wir in Deutschland keine Diskussion führen nach dem Motto „Was passiert eigentlich mit meiner Stimme?“, die bei Onlinewahlen erfahrungsgemäß regelmäßig aufkommt. Viel mehr Sorge bereitet mir die Zunahme von Fake-News in sozialen Netzwerken und Anstrengungen, Zweifel an einer ordnungsgemäßen Wahl zu säen und das Vertrauen der Bürger in demokratische Abläufe zu untergraben. Das kann irgendwann dazu führen, dass die Menschen nicht mehr bereit sind, das Wahlergebnis anzuerkennen. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, hier aufzupassen und alle Wahlberechtigten zu sensibilisieren. Es gibt – um das ganz deutlich zu sagen – überhaupt keine ernstzunehmenden Gründe, die Integrität des Wahlprozesses und damit die Ordnungsmäßigkeit der Wahlen infrage zu stellen.
Frage: Das Wahlrecht wurde geändert, weil der Bundestag kleiner werden soll. Welche Auswirkungen bringt das mit sich?
Antwort: Wir als Landeswahlleitung stellen am Wahlabend zwar das vorläufige Wahlergebnis für Niedersachsen fest, aber nicht, wer ein Mandat erhält. Diese Zuständigkeit hat aufgrund des neuen Wahlrechts jetzt allein die Bundeswahlleiterin. Denn neu ist: Auf Basis des Zweitstimmen-Ergebnisses wird festgestellt, wer in den Wahlkreisen gewählt ist. Die Mehrheit der Erststimmen im Wahlkreis allein reicht nicht mehr aus, die Mandate müssen zusätzlich vom Zweitstimmenergebnis der Partei gedeckt sein.
Frage: Der niedersächsische Staatsgerichtshof verlangt einen Neuzuschnitt der Wahlkreise für die Landtagswahl 2027. Wie ist das Procedere?
Antwort: Der Landtag muss auf das Urteil reagieren. Der Staatsgerichtshof verlangt einen neuen Zuschnitt für 31 der 87 Wahlkreise. Ich stelle mich darauf ein, dass der Landtag den Landeswahlleiter bitten wird, einen Vorschlag dazu zu machen.
Frage: Kommunalpolitiker befürchten, dass traditionelle politische und kulturelle Verbindungen zerschlagen werden. Ist die Sorge berechtigt?
Antwort: Ja, aber es ist Aufgabe des Landtags eine Lösung zu finden, mit der alle leben können. Richtig ist: Wenn man eine Gemeinde einem anderen Wahlkreis zuordnet, führt das meist zu „Kettenreaktionen“, wenn der aufnehmende Wahlkreis durch diese Verlagerung dann ebenfalls zu groß wird. Die Fraktionen im Landtag werden in ihre Überlegungen sicherlich auch kulturelle, politische sowie parteipolitische Befindlichkeiten berücksichtigen. Klar ist aber: Der Landeswahlleiter wird seinen Vorschlag nicht an Wahlergebnissen ausrichten.
Frage: Gibt es auch hier Fristen?
Antwort: Wenn wir davon ausgehen, dass die Landtagswahl im Herbst 2027 stattfindet, dürfen die Delegierten für die Wahlkreiskonferenzen bereits ab März 2026 aufgestellt werden. Das heißt: Der Landtag müsste das Wahlgesetz im Idealfall im Februar 2026 verabschieden. Wenn eine Partei nach den „alten Strukturen“ aufstellt, muss die Kandidatenaufstellung andernfalls wiederholt werden.