Ärger  Schaden durch Böller – das müssen Hausbesitzer jetzt wissen

Vera Vogt
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Von Vera Vogt
| 03.01.2025 19:26 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
In Ihren war es an Silvester zu einem Heckenbrand gekommen. Foto: Privat
In Ihren war es an Silvester zu einem Heckenbrand gekommen. Foto: Privat
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Kaputter Briefkasten, verschmortes Terrassendach oder gar eine abgebrannte Garage: Durch Feuerwerk entstehen Schäden. Wer zahlt und was müssen Hausbesitzer tun, damit die Versicherung einspringt?

Landkreis Leer - „Viele Silversterböller und/oder -raketen haben nicht den nächtlichen Himmel, sondern Carports oder Hecken gefunden“, schreibt die Polizei Leer/Emden bei Facebook, der Streifendienst habe jede Menge zu tun gehabt. Die Feuerwehren im Kreis Leer ebenfalls. Wohnhäuser blieben in Ostfriesland weitestgehend verschont, die Wehren verhinderten unter anderem bei einem Carport-Brand in Bunde und einem Heckenbrand in Ihren Schlimmeres.

Unter anderem in Bunde war die Feuerwehr in der Silvesternacht im Einsatz. Foto: Wolters/Archiv
Unter anderem in Bunde war die Feuerwehr in der Silvesternacht im Einsatz. Foto: Wolters/Archiv

Wie die Polizei mitteilte, war in Dörpen ein Heckenbrand, vermutlich ausgelöst durch Pyrotechnik, auf einen Schuppen, eine Garage sowie ein Wohnhaus übergegangen. Die Flammen erfassten zudem ein geparktes Auto.

Haus- und Autobesitzer könnten schon mal mit etwas flauen Gefühl Raketen nachgeschaut haben, die nah am Besitz entlangsausten. Unter welchen Umständen Schäden von der Versicherung übernommen werden, haben wir nachgefragt. Das sollten Hausbesitzer wissen.

Schaden am Haus: Wie bin ich abgesichert?

Ein ausgebranntes Dach: Zum Jahreswechsel nehmen Immobilien Schaden. Symbolfoto: Pixabay
Ein ausgebranntes Dach: Zum Jahreswechsel nehmen Immobilien Schaden. Symbolfoto: Pixabay
Ja, aber es kommt drauf an. „Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die durch Feuer an Möbeln und anderen Einrichtungsgegen­ständen entstehen“, erklärt Signe Foetzki, Sprecherin der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse.

Für Schäden, die beispielsweise explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude anrichten, sei die Wohngebäudeversicherung zuständig. „Allerdings nicht in jedem Fall: Wenn zum Beispiel grob fahrlässig gehandelt wurde oder das eigene Kind den Schaden verursacht hat, könnte der Schaden nicht (komplett) bezahlt werden“, schreibt sie.

Eine weitere Variante: „Wenn ein Gast oder fremde Kinder mit Böllern einen Schaden verursachen, kann auch deren Privat-Haftpflicht­versicherung zahlen.“

Muss ich ein Auge auf meinen Besitz haben, damit die Versicherung zahlt?

Nein. „Der Hausbesitzer hat keine ‚Anwesenheits-‘ aber eine Sorgfaltspflicht“, erklärt Foetzki. Sprich: „Wenn man das Haus – in der Silvesternacht – verlässt, sollten auf keinen Fall beispielsweise Dachfenster auf Kipp stehengelassen werden, durch die Raketen eindringen oder Böller hindurchgeworfen werden können.“ Unter Umständen werde dann ein Schaden nicht oder nur teilweise reguliert.

Schaden melden?

Stand (2. Januar 2025) seien bei der Brandkasse drei Schäden gemeldet worden. Das betrifft Schäden, die nachgewiesenermaßen auf Feuerwerkskörper zurückgehen. Es seien eher kleinere Schäden, so Foetzki. Es könnten durchaus noch welche hinzukommen, die Betroffenen sie beispielsweise schlichtweg noch nicht bemerkt haben könnten.

Ausgebrannte Autos kommen zum Jahreswechsel vor. Symbolfoto: Pixabay
Ausgebrannte Autos kommen zum Jahreswechsel vor. Symbolfoto: Pixabay
Nach dem vergangenen Silvester habe die Brandkasse 16 Schäden verzeichnet, am Jahreswechsel davor waren es 29. Einer davon im fünfstelligen Bereich.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hatte vor Silvester geschätzt, dass Böller und Raketen bis zu 1000 kaskoversicherte Pkw in Brand setzen könnten. „An Silvester und Neujahr brennen fast so viele Autos wie sonst in einem ganzen Monat“, sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen gegenüber der Deutschen Presseagentur.

Schaden am Auto: Wie bin ich abgesichert?

Es kommt auch in diesen Fällen auf den EInzelfall an. Fest steht, dass die Gefahr durch Böller und Co. nicht zu unterschätzen ist, vielleicht lohnt sich der genauere Blick auf den Lack. Auch größere Schäden können vorkommen.

„In der Regel“ hafte der „Absender“ des Geschosses, erklärt der ADAC. Bestehe eine private Haftpflichtversicherung, könne der Schadenverursacher sich dorthin wenden.

Die eigene Teilkaskoversicherung erstatte ansonsten die Kosten von Brand- und Explosionsschäden sowie die Kosten für kaputte Scheiben.

„Wenn das Feuerwerk nur Schäden an der Lackierung oder Dellen im Blech hinterlässt, kann der Schaden über die Vollkaskoversicherung reguliert werden – das senkt allerdings die Schadenfreiheitsklasse und führt damit in der Regel zu einem höheren Versicherungsbeitrag“, schreibt der Gesamtverband der Versicherer in einer Pressemitteilung.

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