Hamburg  9 Änderungen, die jeder Rentner für 2025 kennen sollte

Eva Dorothée Schmid
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Von Eva Dorothée Schmid
| 28.12.2024 09:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
2025 gibt es einige Änderungen in der Deutschen Rentenversicherung, die Rentner kennen sollten. Foto: dpa/Fernando Gutierrez-Juarez
2025 gibt es einige Änderungen in der Deutschen Rentenversicherung, die Rentner kennen sollten. Foto: dpa/Fernando Gutierrez-Juarez
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Im kommenden Jahr gibt es für Rentner und alle, die 2025 neu in Rente gehen, einige Änderungen. Es geht um teurere Rentenpunkte, höhere Steuern und was von den angekündigten Rentenreformen übriggeblieben ist. Ein Überblick.

Zum Jahresbeginn 2025 ändern sich einige Dinge in der Rentenversicherung. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin. Was aber gleich bleibt: der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser beträgt weiterhin 18,6 Prozent.

Ein Überblick, was sich ändert:

Ab 2025 gilt bundesweit ein einheitliches Rentenrecht. Das hat der Bundestag bereits am 1. Juni 2017 beschlossen. Alle Rentner, die vorher mindestens 45 Jahre gearbeitet haben, müssen mindestens ein Rentenniveau von 48 Prozent ihres früheren Gehalts erhalten.

Damit ist die gleiche Rentenanpassungsrate im kompletten Land erstmals nach der Wiedervereinigung im Jahr 1989 sichergestellt.

Der Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung prognostiziert eine Rentenerhöhung von 3,51 Prozent zum 1. Juli 2025. Der Wert für die Erhöhung zum 1. Juli 2025 steht aber noch nicht endgültig fest, sondern wird erst im März festgelegt.

Rentenpunkte kann man sich dazukaufen, um ohne Abschlag früher in den Ruhestand zu gehen. Man leistet dann freiwillige Sonderzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man mindestens 50 Jahre alt ist und mit dem Kauf von Rentenpunkten Abschläge für einen vorzeitigen Ruhestand mildern oder ganz ausgleichen will. Es muss zudem die realistische Chance bestehen, dass man die 35 Beitragsjahre erreicht, die für die vorgezogene Rente mit Abschlägen nötig sind. Auch wer nicht verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann Rentenpunkte kaufen – etwa Selbstständige, Freiberufler oder Beamte.

Ein Rentenpunkt kostet 2025 allerdings mehr als noch 2024: 9392 Euro statt 8437 Euro. Das sind 955 Euro oder 11,3 Prozent mehr. Deshalb kann es sich lohnen, noch 2024 Rentenpunkte zu kaufen.

Wer 2025 neu in den Ruhestand geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. Ab Januar 2025 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 83 auf 83,5 Prozent. Somit bleiben 16,5 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Bestandsrenten sind hiervon nicht betroffen.

Komplett zu versteuern sind Renten durch das Wachstumschancengesetz ab dem Renteneintrittsjahr 2058. Ursprünglich wäre dies bereits im Jahr 2040 der Fall gewesen.

Für bestimmte Empfänger einer Witwenrente gibt es seit Juli 2024 einen Rentenzuschlag. Bei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 gibt es 4,5 Prozent Zuschlag.

Der Renten­zuschlag wird nach aktueller Rechtslage nur bis zum 30.11.2025 befristet geleistet. Dann treten neue Regelungen für die Berechnung und Zahlung in Kraft. Die Höhe des Rentenzuschlages wird ab dann nur noch auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte berechnet, die der Rente mit Stichtag am 30.11.2025 zu Grunde liegen. Zuvor wurde er auf Basis des Rentenbetrages gezahlt, der sich inklusive Rentenanpassung zum 1.07.2025 als Auszahlbetrag ergab.

Die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit steigen 2025. Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich ab Januar eine jährliche Mindesthinzuverdienstgrenze von 39.322,50 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung sind es 19.661,25 Euro.

Aufgrund der gestiegenen Löhne und Gehälter steigen zum 1. Januar 2025 die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung – von 7450 Euro in den neuen Bundesländern und 7550 Euro in den alten erstmalig einheitlich auf 8050 Euro pro Monat.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem Einkommen bei der Berechnung des Beitrags berücksichtigt wird. Für darüber hinausgehendes Einkommen müssen keine Beiträge gezahlt werden.

Rentenbezieher zahlen Krankenkassenbeiträge, wenn sie in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert sind. Derzeit liegt der Beitrag bei 16,3 Prozent. Er setzt sich aus dem Beitrag zur Krankenversicherung (14,6 Prozent) und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,7 Prozent) zusammen. Rentenbezieher und die Deutsche Rentenversicherung teilen sich diese Abgaben je zur Hälfte. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wird sich ab Januar 2025 durchschnittlich um 0,8 Prozent erhöhen. Somit würde der Beitragssatz ab 1. Januar 2025 auf insgesamt etwa 17,1 Prozent ansteigen.

Diese Änderung wirkt sich für Rentner zeitversetzt ab März 2025 aus. Im Januar und Februar 2025 werden die aus der Rente zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge zunächst weiter auf Grundlage des bisherigen Beitrages berechnet. Die Information über die Änderung des aus der Rente zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrages erhalten Rentner mit dem Kontoauszug ihrer Bank.

Nach dem Ampel-Aus hatte SPD-Kanzler Olaf Scholz noch versucht, das Rentenpaket II, das bereits in erster Lesung im Parlament war, durch den Bundestag zu bringen. Doch dafür bräuchte er die Zustimmung von FDP oder CDU. Doch beide Parteien weigern sich. Was das für die Vorhaben der Ampel-Regierung, über die 2024 diskutiert wurde, bedeutet:

Wie es mit der Reform der Rente weitergehen wird, wird die Ende Februar gewählte neue Regierung entscheiden.

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