Neue Maßnahme  Bußgeld für unpünktliche Schüler im Kreis Leer?

Lars Löschen
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Von Lars Löschen
| 11.12.2024 09:56 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Pünktlich aufstehen und in die Schule gehen? Das klappt nicht bei jedem Schüler. Symbolfoto: dpa/Christoph Soeder
Pünktlich aufstehen und in die Schule gehen? Das klappt nicht bei jedem Schüler. Symbolfoto: dpa/Christoph Soeder
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Unpünktliche Schüler müssen zahlen. An einem Nürnberger Gymnasium wird das schon so gehandhabt – mit Erfolg. Was sagen die Schulen im Kreis Leer dazu?

Landkreis Leer - Wer zu spät kommt, zahlt! Diese Regelung gibt es im Dürer-Gymnasium in Nürnberg, berichtet die Tagesschau. Schülerinnen und Schüler, die immer wieder zu spät kommen, müssen demnach fünf Euro zahlen. Dieses Vorgehen gilt für die 9. bis 11. Klassen und wird eingesetzt, wenn Gespräche mit Eltern, Lehrkräften oder Schulpädagogen nicht mehr fruchten. Der Fall werde in Nürnberg an die Bußgeldstelle der Stadt weitergegeben und die könne dann die Strafe verhängen. Seit Mai dieses Jahres läuft das schon so. Die bisherige Bilanz fiel positiv aus, berichten die Nürnberger Nachrichten. Die Zahl der Zuspätkommer sei deutlich zurückgegangen. Andere Schulen hätten sich deswegen schon bei dem Nürnberger Gymnasium nach dem Bußgeld-System erkundigt.

Ist so etwas auch in dieser Region denkbar? Wir haben uns an Schulen im Kreis Leer umgehört.

Das sagt die IGS Moormerland

An der IGS Moormerland stößt der Vorschlag auf offene Ohren. Schulleiterin Carmen Boomgaarden hat bereits im Vorfeld von dem Bußgeld für notorische Zuspätkommer gehört, fragte sich aber direkt: „Wie soll man das praktisch umsetzen?“ Vom niedersächsischen Schulrecht her dürfen Schulen nämlich nur ganze Fehltage erfassen und auf dem Zeugnis vermerken – und in schweren Fällen an das Jugend- oder Ordnungsamt weiterleiten. Boomgaarden wünscht sich, dass stattdessen die Fehlminuten am Ende die Fehlzeit ergeben. Dann wäre es auch möglich, das Zuspätkommen von Schülern überhaupt zu erfassen.

Die Schulleiterin macht aber auch klar, dass es in Moormerland kein Problem mit Schülern gibt, die übermäßig viel zu spät kommen. Eher das Gegenteil sei der Fall, sagt sie: „Viele treffen sich schon vor Schulbeginn und gehen gemeinsam zur Schule.“ Falle da einer negativ auf, komme es zum Gespräch – auch mit den Eltern. Meist arbeiten die Schüler die Zeit nach – das klassische Nachsitzen also. Ein Freitagnachmittag in der Schule könne da schon wahre Wunder bewirken, so die Schulleiterin. Erst wenn dann keine Besserung eintritt, wende man sich ans Jugendamt. „Das ist auch für uns kein schöner Schritt, aber wir sind dann dazu verpflichtet“, sagt Boomgaarden.

Das sagt das UEG Leer

„Es wirkt ja fast so, als sei es den Schülern in Nürnberg egal gewesen, wenn sie zu spät kommen“, sagt Ute Wieligmann. Als Direktorin des UEG in Leer kann sie diese Problematik nicht nachvollziehen. Außerdem halte sie ein Bußgeld für unpünktliche Schüler nicht für die richtige Maßnahme. „Ich würde mir immer wünschen, dass man das auf dem erzieherischem Weg löst“, sagt Wieligmann. Bei Zuspätkommern am Leeraner Gymnasium würden meist direkte Gespräche inklusive Ermahnung helfen. Meist seien Schüler aus den höheren Jahrgängen unpünktlich – besonders dann, wenn sie über 18 Jahre alt sind und ihre Fehlzeit selbst entschuldigen können.

Einen Extremfall zählt die Direktorin, die seit 2019 am UEG ist, aus dem vergangenen Schuljahr auf, bei dem ein Schüler gar nicht mehr zur Schule gekommen sei. Bei dem volljährigen Schüler seien auch keine Eltern erreichbar gewesen. Folglich musste das Ordnungsamt informiert werden.

Wieligmann fallen momentan viele Buskinder auf, die zu spät kommen. „Einige Buslinien können aufgrund von Baustellen aktuell nicht pünktlich sein“, sagt sie. Doch hierfür ein Bußgeld zu verteilen, würde für sie nie in Frage kommen.

Das sagt die Inselschule Borkum

Auf Borkum zeigt sich Schulleiter Philipp Wenning von einem Bußgeld für Zuspätkommern wenig überzeugt. „Ich halte das für schwer durchsetzbar, vor allem gegenüber den Eltern.“ Auch persönlich hält er nicht viel von dem Vorschlag. An der Inselschule gebe es zwar keine eigentlichen Klassenlehrer mehr, dafür ein gut funktionierendes Mentorensystem. Die Mentoren seien für mehrere Klassen zuständig und würden Probleme mit den Schülern oder der Schulleitung klären. Eben auch, wenn Schüler zu spät oder gar nicht zum Unterricht erscheinen. Wenning habe in seinen anderthalb Jahren als Direktor an der Inselschule aber noch keine Problemfälle in diesem Zusammenhang erkannt. Bisher habe es immer gereicht, Fehlzeiten beim Schüler anzusprechen.

Das sagt der Landkreis Leer zur Schulpflicht

Wenn ein Schüler seine Fehltage nicht entschuldigt, wird meist von der Schule eine Attestpflicht verhängt. Das heißt, Fehltage können nur noch durch das Attest eines Arztes entschuldigt werden. Hilft dies nicht, schalten die Schulen das Ordnungsamt ein. Erst die Ämter entscheiden, ob es in einem Fall zu einer Verletzung der Schulpflicht gekommen ist und ob ein Verfahren eingeleitet wird, teilt Kreissprecher Philipp Koenen mit.

Bislang wurden in diesem Jahr 243 Verfahren in diesem Zusammenhang eingeleitet – davon 230 bei weiterführenden Schulen und 13 bei Grundschulen. In den Jahren 2023 (302 Verfahren) und 2022 (295 Verfahren) waren es insgesamt noch mehr. Dafür waren es im Jahr 2019 (175 Verfahren) weniger. Der Landkreis begründet den Anstieg in den vergangenen Jahren mit Nachwirkungen der Corona-Pandemie. „Vielen gelingt es nach langen Zeiten des Homeschoolings nicht mehr, regelmäßig die Schule aufzusuchen“, so Koenen.

Die Konsequenzen aus dem eingeleiteten Verfahren seien, sofern die Fehltage nicht entschuldigt werden können, dass ein Bußgeld verhängt wird. Schülerinnen und Schüler ab dem 14. Lebensjahr erhalten selber ein Bußgeld, unkooperative Erziehungsberechtigte jedoch auch. „Je nach Schwere des Falles werden Bußgelder ab 50 Euro und dann in 50er-Schritten aufwärts verhängt“, erklärt Koenen. Wird das Bußgeld von den Schülern nicht gezahlt, werden stattdessen Arbeitsstunden festgesetzt – ansonsten folgt Jugendarrest. Bei den Erziehungsberechtigten wird, wenn das Bußgeld nicht gezahlt wird, ein Mahnverfahren vonseiten der Kreiskasse eingeleitet. Danach erfolgen beispielsweise Pfändungen. Falls das Bußgeld dann immer noch nicht beglichen ist, wird letztlich ein Antrag auf Erzwingungshaft beim Amtsgericht gestellt. Philipp Koenen merkt hierzu an: „Dieses führt in fast allen Fällen dazu, dass die Betroffenen eine Zahlung veranlassen.“

Das steht im Bußgeldkatalog

Wenn die Schulpflicht verletzt wird, können in Niedersachsen laut Bußgeldkatalog bis zu 1000 Euro fällig werden. Damit ist das Land im unteren Spektrum angesiedelt, in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern werden Sanktionen von bis zu 2500 Euro verhängt. Dabei ist beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern die Ahndung auch als Straftat möglich. Sprich: eine Geldstrafe bis 180 Tagessätze oder Freiheitsstrafe bis sechs Monate.

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