Osnabrück  Versicherungs-Mythen im Faktencheck: Bekommen Sie Geld – oder müssen Sie zahlen?

Christian Satorius
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Von Christian Satorius
| 03.12.2024 11:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Hat beim Autounfall wirklich immer Schuld, wer auffährt? Foto: IMAGO/Philipp Grohmann
Hat beim Autounfall wirklich immer Schuld, wer auffährt? Foto: IMAGO/Philipp Grohmann
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Missverständnisse im Versicherungsbereich sind weitverbreitet und können teuer werden: Wann die private Unfallversicherung ausbleibt und warum die Wohngebäudeversicherung nicht alle Risiken abdeckt.

Für Hauseigentümer empfiehlt sich eine Wohngebäudeversicherung. Es ist allerdings ein Irrtum, zu glauben, dass damit alle möglichen Risiken im und am Haus abgesichert sind. Die Wohngebäudeversicherung deckt nur die Schäden am Gebäude selbst ab, die beispielsweise durch Blitzeinschlag, Feuer oder Sturm verursacht werden, wie ein abgedecktes Dach oder zerbrochene Fensterscheiben.

Für Beschädigungen, die im Haus entstehen, zum Beispiel an Einrichtungsgegenständen, braucht es eine Hausratversicherung, denn diese Schäden deckt die Wohngebäudeversicherung üblicherweise nicht mit ab.

Für sogenannte Elementarrisiken ist in der Regel eine zusätzliche Elementarschadenversicherung notwendig, die auch extreme Ereignisse wie Hochwasser, Starkregen, Erdsenkung oder Erdrutsch beinhaltet. Wohngebäude- und Hausratversicherung können mit diesem Baustein ergänzt werden. Es lohnt sich also für alle Hausbesitzer, ganz genau in die eigene Versicherungspolice zu schauen und gegebenenfalls nachzujustieren.

Wer sich ein Bein bricht, bekommt üblicherweise kein Geld von der privaten Unfallversicherung. Die zahlt nämlich in der Regel nur bei bleibendem Gesundheitsschaden. Mit der sogenannten „Gliedertaxe“ beurteilen die Versicherungen den Invaliditätsgrad. So bedeutet der Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit eines Armes beispielsweise einen Invaliditätsgrad von 70 Prozent, der Verlust eines Auges schlägt mit 50 Prozent zu Buche und der vollständige Verlust des Gehörs auf einem Ohr mit 30 Prozent.

Je nach Invaliditätssumme, die durch die Police abgedeckt ist, werden teilweise Funktionseinschränkungen nur anteilig berücksichtigt, und zwar nach dem Grad der Gebrauchsminderung, den der Arzt festlegt.

Ein Beispiel: Eine Police läuft über 100.000 Euro. Die komplette Funktionsunfähigkeit (100 Prozent) eines Zeigefingers, der mit 10 Prozent in der Gliedertaxe vermerkt ist, würde mit 10.000 Euro entschädigt werden. Ist der Finger laut Arzt noch zu 50 Prozent funktionstüchtig, gibt es 5.000 Euro.

„Keine Angst, der tut nichts!“ Wer kennt diesen Satz nicht? Beißt der Hund allerdings doch einmal zu, dann reicht die normale Privathaftpflichtversicherung in aller Regel nicht aus. Auch für materielle Schäden, die ein Hund an Möbelstücken, Fahrrädern oder Autos anrichtet, kommt die Privathaftpflichtversicherung üblicherweise nicht auf.

Dafür benötigt man eine spezielle Hundehalter-Haftpflichtversicherung. In einigen Bundesländern kann eine Haftpflichtversicherung für (alle oder auch nur bestimmte) Hunde sogar verpflichtend sein. Aber auch die zahlt nur für Schäden, die der Hund anderen zufügt, nicht aber, wenn er das eigene Frauchen oder Herrchen zwickt. Selbst andere Familienmitglieder sind in der Regel ausgeschlossen, da diese rechtlich nicht als Dritte angesehen werden, sondern wie der Hundehalter selbst behandelt werden.

Auch andere Tiere wie Pferde müssen mit einer speziellen Versicherung abgesichert werden. Im Falle eines Falles greift die Privathaftpflichtversicherung bei ihnen nämlich auch nicht. Ein Blick in die Police gibt Aufschluss darüber, welche Risiken ganz genau versichert sind und welche nicht.

Im Alltag ist es schnell passiert: Einmal kurz nicht aufgepasst und schon fährt man mit seinem Auto auf ein anderes hinten drauf. Ein verbreiteter Irrtum ist es allerdings, zu glauben, dass derjenige, der auffährt, automatisch Schuld hat. Das ist nämlich keineswegs immer so, denn auch der Vorausfahrende kann eine Mitschuld bekommen.

Wer eine Vollbremsung hinlegt, weil beispielsweise ein Igel oder ein Eichhörnchen die Straße überqueren und sich deshalb ein Auffahrunfall ereignet, wird von der Versicherung oft in Mithaftung genommen. Auch wer aufgrund eines Blitzgeräts stark abbremst oder eine Parklücke zu spät entdeckt und deshalb einen Auffahrunfall verursacht, kann mithaften.

Das bedeutet dann allerdings auch, dass die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung des auffahrenden Autos nur einen Teil der Reparaturkosten zahlt, und zwar genau den Teil, der seiner Unfallschuld entspricht. Auf dem Rest bleibt man sitzen, es sei denn man hat eine Vollkaskoversicherung, die das übernimmt.

Kommt der Hund humpelnd vom Spielen zurück, kann das ganz schön teuer werden. Reißen beim Umhertollen beispielsweise die Bänder des Karpalgelenkes oder des Kreuzbandes und das Tier muss operiert werden, ist es mit ein- oder zweihundert Euro längst nicht getan. Ganz im Gegenteil sogar sind Kosten von bis zu mehreren tausend Euro keine Seltenheit. Mit ein bisschen Pech kommt es dann auch noch zu Komplikationen und der Vierbeiner muss ein zweites oder sogar drittes Mal operiert werden.

Auch die Vor- und Nachsorgeuntersuchungen, Röntgenaufnahmen, sowie Medizin und Verbandsmaterial wollen bezahlt werden. Wer nicht mit einer speziellen OP-Versicherung vorgesorgt hat, muss all diese Kosten selber tragen.

Wichtig zu wissen: Eine reine Tier-OP-Versicherung kommt in der Regel nur für notwendige Operationen auf, nicht aber für Impfungen, Zahnprophylaxe und oft nicht einmal für Kastrationen. Dafür bedarf es meist einer speziellen Tier-Gesundheitsversicherung, die einige Gesellschaften ebenfalls anbieten.

Eine Hausratversicherung ist in der Regel eine sogenannte Neuwertversicherung. Wird also ein Gegenstand des Hausrats gestohlen, beschädigt oder sogar ganz zerstört, wird über diese Versicherung der Neuwert entschädigt. Damit ist die Summe gemeint, die am Tag des Schadens aufgebracht werden muss, um einen neuen gleichartigen Gegenstand wiederzubeschaffen.

Das bedeutet, dass man beispielsweise für Antiquitäten und Kunstwerke sogar mehr von der Versicherung bekommen kann, als man beim Kauf ursprünglich gezahlt hat. Das ist immer dann der Fall, wenn diese Gegenstände im Laufe der Zeit im Wert gestiegen sind. Andererseits heißt das aber auch, dass ein Flachbildfernseher, der vor zehn Jahren noch 2.000 Euro gekostet hat, heute vielleicht nur mit 500 Euro entschädigt wird, weil Technikartikel in den letzten Jahren immer günstiger geworden sind und beim Neukauf entsprechend weniger zu zahlen wäre. Sollte es Unklarheiten in der Schadensbewertung geben, kann ein Sachverständiger eingeschaltet werden.

Eine Krankenversicherung ist für alle, die einen Wohnsitz in Deutschland haben, Pflicht. Autofahrer müssen zudem eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. In manchen Berufen braucht man auch eine Berufs-Haftpflichtversicherung.

Alle anderen Versicherungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, einige aber dennoch empfehlenswert. Für das Alter entsprechend vorzusorgen und auch den eigenen Todesfall für die Hinterbliebenen abzusichern, ist auf jeden Fall eine gute Idee. Durch eine Berufsunfähigkeit können sich schnell finanzielle Probleme ergeben, sofern diese nicht entsprechend abgesichert ist.

Eigenheimbesitzer tun gut daran, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, denn wenn ein Sturm das Dach abdeckt, wird es teuer, und nicht nur dann. Auch eine Privathaftpflichtversicherung kann man vielleicht schneller brauchen, als einem lieb ist. Unfallversicherungen sowie Rechtsschutzversicherungen können sich ebenfalls schnell bezahlt machen, nicht zuletzt spezielle Pflegezusatzversicherungen.

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