Kapitän und Komplize verurteilt  Suche nach einer Tonne Kokain vor Wangerooge endet im Gefängnis

Elke Wieking
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Von Elke Wieking
| 26.11.2024 19:44 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Die beiden Angeklagten – hier mit den Anwälten und Dolmetscherinnen – wurden am Dienstag verurteilt. Foto: Wieking
Die beiden Angeklagten – hier mit den Anwälten und Dolmetscherinnen – wurden am Dienstag verurteilt. Foto: Wieking
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Das Landgericht Oldenburg hat einen Kutterkapitän und seinen Komplizen, die in ein Kokaingeschäft verwickelt waren, verurteilt. Beide müssen ins Gefängnis.

Oldenburg/Ostfriesland - Eine Quittung von McDonalds, auf der der Name eines Stückgutfrachters stand, der eine Tonne Kokain an Bord haben sollte, die Koordinaten für ein Treffen auf See bei den ostfriesischen Inseln, eine technische Ausrüstung mit Peilsendern und Handys, wie sie auf Kuttern nicht zu erwarten sind, und schließlich 150 Kilogramm Kokain, die bei einer Durchsuchung des Stückgutfrachters gefunden wurden: Das sah die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Oldenburg unter anderem als hinreichend gesicherte Beweise an, um zwei Männer zu mehrjährigen Haftstrafen zu verurteilen. Das Urteil fiel am Dienstag, 26. November 2024.

Ein 50-jähriger Kutterkapitän muss wegen Beihilfe zur Einfuhr von Drogen in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handel von Drogen in nicht geringer Menge für vier Jahre und drei Monaten ins Gefängnis. Sein Komplize, ein 46-Jähriger, bekam drei Monate weniger. Obwohl er ein Teilgeständnis abgelegt hatte, während der Kutterkapitän alles leugnete, säßen die beiden „im wahrsten Sinne des Wortes im selben Boot“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Sievers in der Urteilsbegründung.

Für 10.000 Euro angeheuert

Sievers rekapitulierte noch mal detailliert, was zu den mehrjährigen Haftstrafen geführt hatte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass ein Stückgutfrachter, der im Februar 2024 in Brasilien mit Zielhafen Brake in der Wesermarsch losgefahren war, rund eine Tonne Kokain in deutsche Gewässer transportiert hatte. Dort sollten am 19. März 2024 der 50-jährige Angeklagte mit zwei Komplizen die Drogen in Höhe von Wangerooge aus der See fischen.

Dabei wurden sie vom Bundeskriminalamt (BKA) überwacht. Denn die US-amerikanische Drogenbekämpfungsbehörde (DEA) hatte den Deutschen vorher einen Tipp gegeben. Das BKA hatte den Kutter des 50-Jährigen bereits vorher in Cuxhaven observiert und dabei beobachtet, wie der 46-jährige Angeklagte das Boot mit ungewöhnlichem technischen Gerät und Peilsendern ausstattete. Dazu sei er auch für 10.000 Euro angeheuert worden, hatte der Angeklagte gleich am ersten Verhandlungstag gestanden. Am 19. März 2024 chattete und telefonierte er dann stundenlang mit einem „Hauptmann 6“, damit der Frachter und der Kutter auf See zusammenkommen. Vergeblich. Die Ermittlungen des BKA hatten ergeben, dass der Stückgutfrachter sich verspätet hatte.

Merkwürdige Fahrweise fiel auf

Danach fielen beide Schiffe der zuständigen Verkehrszentrale zur Überwachung des Schiffsverkehrs wegen ihrer merkwürdigen Fahrweise auf: Der Stückgutfrachter verließ zwei Mal die Fahrrinne und der Kutter suchte offenbar hektisch ein Gebiet ab. Beide mussten sogar ermahnt werden, auf dem richtigen Weg zu bleiben, sagte Richter Sievers. Warum hätte ein Stückgutfrachter aus Brasilien in deutschen Gewässern einen Zusammenstoß mit anderen Schiffen riskieren sollen, wenn es dazu keinen Grund gegeben hätte, fragte sich das Gericht.

Außerdem wurden Chatnachrichten gefunden wie: „Bruder, wir haben ein Problem, der Freund ist nicht auf der richtigen Strecke.“ Das Gericht geht auch davon aus, dass das Kokain, in schwimmfähigen und aneinander gebundenen Paketen gestückelt, am 19. März 2024 in die Nordsee gelassen wurde. Die teils flehenden Chatnachrichten an die Kuttercrew, weiterzusuchen, wertete das Gericht als vollzogene Übergabe. Gefunden wurden die Drogen aber nicht, wie die Chatnachrichten zwischen dem 46-jährigen Angeklagten und „Hauptmann 6“ zeigten. Auch war kein Kokain an Bord, als die GSG 9 am 19. März 2024 den Kutter gegen 22 Uhr vor Helgoland durchsuchte – aber die McDonald-Quittung mit den verräterischen Angaben.

Kokain landete nicht auf Borkum

Der Kutterkapitän hatte während der Verhandlung immer wieder angegeben, man habe nur Garnelen fischen wollen. Die Überwachung habe aber gezeigt, dass er auf der verhängnisvollen Fahrt seine Netze gar nicht im Wasser gehabt habe, so Sievers. Wo die Tonne Kokain geblieben ist, ist bis heute unklar. Vielleicht habe ein anderes Boot, das am Tattag dort gesichtet worden sei, es aufgenommen oder der Drogenteppich habe sich an einem anderen Schiff verhakt, mutmaßt die Kammer.

Die Kokainpakete, die rund einen Monat später auf Borkum gefunden wurden, gehörten nicht zu denen vom 19. März 2024. Ein Gutachten hatte ergeben, dass sie höchstens eine Woche im Wasser gewesen seien, so Richter Sievers. Das zeige aber: „Es ist nicht nur im Fischfang viel los auf der Nordsee.“

Kokain im Wert von Millionen

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Tonne Kokain am 19. März 2024 deutsche Gewässer erreicht hatte. Deshalb verurteilte es beide Angeklagten. Eine Tonne Kokain hätte einen Millionenwert gehabt, so Richter Sievers. Ein Gramm Kokain habe einen Verkaufswert zwischen 70 bis 80 Euro.

Der Kutterkapitän hätte bei einem Geständnis voraussichtlich weniger als vier Jahre und drei Monate Gefängnis bekommen, sagte der Richter weiter. Das Teilgeständnis seines Komplizen brachte diesem vier Jahre ein. In der Schweiz war der 46-Jährige bereits wegen eines versuchten Tötungsdeliktes in Zusammenhang mit Drogen zu neun Jahren verurteilt worden, die er zum Teil abgesessen habe.

Wie geht es weiter?

Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bleiben die Angeklagten in Haft. Frank Butzelar, Anwalt des Kutterkapitäns, teilte gegenüber dieser Zeitung mit, dass er in Revision gehen werde. Staatsanwalt Matthias Rennecke, der sechs Jahre beziehungsweise sechseinhalb Jahre gefordert hatte, sagte, dass eine Revision noch geprüft werde. Auch der Anwalt des zweiten Angeklagten, Rainer Nitschke, überlegt, eventuell Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

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