Hamburg Augen zu und durch: Wie die Justiz in Richtung E-Akte stolpert
Die deutsche Justiz stolpert mit der schrittweisen Einführung der elektronischen Akte ins digitale Zeitalter. Aber wie sollte es beim Thema Digitalisierung in Deutschland auch anders sein? Es läuft nicht reibungslos. Teils nervige, teils gravierende Probleme strapazieren das Nervenkostüm von Richtern – gefährden sie auch die Sicherheit? Eine Bestandsaufnahme.
Der Angeklagte, der sein Gesicht vor den Kameras hinter einem Aktendeckel versteckt – jahrzehntelang waren solche Szenen fester Bestandteil großer Strafprozesse in Deutschland. Doch bald könnte die physische Akte ganz aus deutschen Gerichtssälen verschwinden. Denn die Justiz wird auf die elektronische Akte umgestellt und Arbeitsabläufe weitgehend digitalisiert.
Bis zum 1. Januar 2026 muss der Prozess abgeschlossen sein. So will es das Gesetz. Vielerorts sind einzelne Bereiche wie Verwaltungs- oder Familiengerichte bereits umgestellt, als Letztes folgt häufig die Strafjustiz. Zum Teil berichten die Juristen im Gespräch mit unserer Redaktion von haarsträubenden Problemen, auch wenn alle der Digitalisierung an sich positiv gegenüber stehen.
Vor allem die Leistungsfähigkeit der Systeme bereitet Kopfzerbrechen: Ein Amtsrichter aus Nordrhein-Westfalen berichtet von Komplettabstürzen der Technik. Über Stunden seien die digitalen Akten nicht mehr zu öffnen gewesen. Auch beim Versenden von E-Mails hake es. Ein Problem, das Juristen aus anderen Bundesländern gut kennen. Ein Verwaltungsrichter aus Niedersachsen spricht vom „Donut des Todes”, der sich drehe und drehe.
Wie sehr Juristen teilweise von der Technik ausgebremst werden, kann jeder Interessierte auf Instagram verfolgen: Unter dem Account des fiktiven „Amtsgericht Schilda“ gibt ein Richter des Amtsgerichts Itzehoe Einblicke in seinen teils digitalisierten Arbeitsalltag und damit verbundene Probleme. Auf dem Account entsteht schnell der Eindruck, die Digitalisierung der Justiz in Schleswig-Holstein sei eine Total-Katastrophe.
Das Ministerium in Kiel teilt mit, es handele sich bei den Beiträgen aus Itzehoe um „eine sehr individuelle und zugespitzte, jedenfalls nicht repräsentative Sicht“. Überwiegend sei die Zustimmung hoch, auch wenn es „Gewöhnungsschwierigkeiten“ gebe: „Wer sein bisheriges Berufsleben lang gewohnt ist, mit Papier zu arbeiten, benötigt naturgemäß Zeit, um sich vollständig umzustellen“, teilt ein Sprecher mit. Die „Optimierung von Programmen und Performance“ aber bleibe Daueraufgabe.
Viele Richter sind in Sorge, ob die Systeme der anstehenden Komplettumstellung standhalten werden. Denn mit dem Anschluss der Strafjustiz kommt ein großer Bereich hinzu, in dem auch zeitkritische Entscheidungen gefällt werden müssen: Haftbefehle oder Durchsuchungsbeschlüsse beispielsweise. „Da ist manchmal hoher Zeitdruck, da kann man es sich nicht leisten, auf einen Ladebalken zu starren“, sagt ein Amtsrichter. Notfalls werde dann doch wieder ausgedruckt oder das Fax-Gerät aktiviert.
Das Justizministerium in Niedersachsen teilt mit, man stocke die Serverkapazitäten weiter auf. Dadurch sollen Ladehemmungen oder Totalausfälle in der Zukunft verhindert werden. Ähnlich agieren derzeit fast alle Bundesländer. In manchen Fällen aber kommt das wohl zu spät.
Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger räumte kürzlich ein, dass ihr Bundesland nicht an allen Gerichten rechtzeitig bis 2026 die Umstellung schaffe und die Papierakte länger erhalten bleibe. „Das ist eine bittere Erkenntnis“, so die Ministerin.
Dabei sind es nicht nur einzelne Gerichte, die die Umstellung nicht rechtzeitig schaffen werden. Alle Richter, mit denen unsere Redaktion gesprochen hat, verweisen auf die aus ihrer Sicht größte Schwachstelle: die fehlende Einheitlichkeit.
Nicht nur werden in den Bundesländern unterschiedliche Programme eingeführt. Was also passiert, wenn künftig eine E-Akte aus Bayern nach Niedersachsen geschickt wird, scheint derzeit noch unklar. „Im Zweifelsfall ausdrucken“, sagt ein Strafrichter. In anderen Fällen sollen auch schon CDs über Ländergrenzen hinweg verschickt worden sein.
Doch auch innerhalb der Bundesländer gibt es Bruchstellen: Zwar hat die Politik die Umstellung der Justiz auf die E-Akte beschlossen. Doch gerade im Bereich des Strafrechts sind die Gerichte auf die Arbeit anderer Behörden angewiesen: Die Polizei ermittelt zu Straftaten, die Staatsanwaltschaften klagen sie an.
Bislang sind die Systeme dazu noch nicht kompatibel, was einen erheblichen Mehraufwand bei den Gerichten auslösen könnte. Aus Schleswig-Holstein heißt es, man werde fristgerecht die unterschiedlichen Systeme so aufstellen, dass der Übergang reibungslos funktioniert. Niedersachsen gibt sich zurückhaltender. Die Landesregierung teilt mit, Polizei und Justiz arbeiten „im engen Schulterschluss an einer gemeinsamen Lösung“.
Richter und Polizisten, mit denen unsere Redaktion gesprochen hat, haben so ihre Zweifel, ob diese Lösung noch rechtzeitig kommt. In einem Punkt sind sich aber alle einig: Wenn die Systeme dann erst einmal alle reibungslos laufen, dann wird das die Arbeit der Justiz besser machen. Wann es so weit ist, bleibt aber abzuwarten.