Freispruch für Ex-Wiesmoorer  Tochter zieht Aussage über Missbrauch zurück

| 15.10.2024 16:32 Uhr | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Missbrauch oder nicht? Die Tochter des Angeklagten sagte nicht gegen ihren Vater aus. Symbolfoto: Archiv
Missbrauch oder nicht? Die Tochter des Angeklagten sagte nicht gegen ihren Vater aus. Symbolfoto: Archiv
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Hat ein 62-jähriger Ex-Wiesmoorer seine Kinder missbraucht? Diese Frage blieb vor dem Landgericht Aurich ungeklärt. „Die Wahrheit kennen nur Sie und Ihre Kinder“, sagte der Richter zum Angeklagten.

Aurich/Wiesmoor - Hat ein 62-jähriger Ex-Wiesmoorer zwei seiner sechs Kinder sexuell missbraucht? Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Aurich ist davon nicht überzeugt. Sie sprach den Mann, der inzwischen mit seiner Ehefrau in Oldenburg lebt, am Dienstag, 15. Oktober 2024, frei. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Missbrauch von Schutzbefohlenen in 16 Fällen zur Last gelegt. Als Geschädigte galten seine 2004 geborene Tochter und der 2006 geborene Sohn. Dieser trat im Prozess als Nebenkläger auf.

Zwischen 2013 und 2021 soll es jeweils in der Wohnung der Familie zu sexuellen Übergriffen gekommen sein. Sie wohnte zunächst in Westerstede und ab Juli 2016 in Wiesmoor. Der Angeklagte soll die zu Beginn des mutmaßlichen Missbrauchs neun Jahre alte Tochter mehrfach im Intimbereich gestreichelt haben. Auch seinen Sohn soll er angefasst und ihm am Computer in seinem Büro Pornos gezeigt haben. Ein weiterer Vorwurf der Staatsanwaltschaft bezog sich auf eine Familienfeier am Wochenende vor der Bundestagswahl 2021. Nachdem alle anderen zu Bett gegangen waren, soll der Angeklagte im Wohnzimmer versucht haben, den Sohn zum Oralverkehr zu zwingen.

Angeklagter entsetzt über Vorwürfe

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe beim Prozessauftakt zurückgewiesen. Er zeigte sich darüber entsetzt. Als mögliches Motiv für die Anschuldigungen nannte er den Mangel an Taschengeld, der aufgrund seiner damaligen Arbeitslosigkeit bestanden habe. Außerdem erklärte er, die beiden Kinder neigten dazu, Geschichten zu erzählen.

Die mutmaßlich geschädigte Tochter fiel als Zeugin weg. Sie hatte sich zunächst krankgemeldet, aber zugesichert, am 15. Oktober aussagen zu wollen. Dazu kam es jedoch nicht. Die Frau machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Dieses Recht steht von Gesetzes wegen den Angehörigen von Angeklagten zu. Somit war alles, was dazu in der Akte stand, nicht mehr verwertbar.

Mangelnde Konstanz der Aussagen

Der Vorsitzende Richter Bastian Witte erklärte dem bisher unbescholtenen Angeklagten, wie die Kammer zu dem Freispruch gekommen war. Während sie die Aussageentstehung noch als plausibel einstufte, beurteilte sie die Aussageentwicklung als sehr schlecht. Witte führte die mangelnde Aussagekonstanz an. „Das spricht gegen eine erlebnisbasierte Aussage“, stellte er fest. Der mutmaßlich geschädigte Sohn habe die Behauptung über Vorfälle am Computer schnell fallengelassen. „Das ist mit normalen Vergessensprozessen nicht erklärbar“, kommentierte der Richter. Bezüglich der Tat bei der Familienfeier habe es einen maßgeblichen Widerspruch beim Kerngeschehen gegeben. Insgesamt habe die Aussage „massive Schwächen“ aufgewiesen, bilanzierte Witte. Qualitativ habe sie zwar durchaus mit einigen Details aufgewartet, jedoch sei die Befragung bei der Polizei etwas zu suggestiv erfolgt.

Das Gericht schloss als Alternative zu tatsächlich Erlebtem eine Konfabulation nicht aus. Konfabulation ist die Produktion objektiv falscher Erinnerungen. Die Kammer zog in Betracht, dass die Vorwürfe frei erfunden gewesen seien – „aus Eifersucht oder Taschengeldmotivation“. Eventuell hätten die Kinder damit bezweckt, aus der Familie herausgenommen zu werden und in Einrichtungen zu kommen. Möglicherweise habe auch eine Übertragung der Geschichte ihrer Mutter stattgefunden, die selbst als Kind missbraucht worden ist.

Beweisanzeichen wie ein WhatsApp-Chat der Töchter hätten allein nicht gereicht, die sexuellen Missbräuche auf strafrechtlicher Ebene zweifelsfrei festzustellen, so der Richter. Das bedeute nicht, dass das Ganze nicht stattgefunden habe. „Die Wahrheit kennen nur Sie und Ihre Kinder“, sagte er an den Angeklagten gewandt.

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