Berlin Krankenkassen erhöhen Zusatzbeiträge – so viel zahlen Versicherte mehr
Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen in Deutschland erhöhen in diesem Jahr die Zusatzbeiträge. Wie viel Versicherte mehr zahlen müssen und welche Kasse am teuersten ist.
In diesem Jahr haben bereits 22 gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge für die Versicherten erhöht – im Oktober sind laut Stiftung Warentest noch einmal sechs weitere hinzugekommen.
Darunter sind drei regionale und drei bundesweite Krankenkassen, die bei der Stiftung Warentest im Krankenkassenvergleich auftauchen. Nach Berechnungen von Stiftung Warentest bedeuten die Erhöhungen bei Angestellten mit einem monatlichen Einkommen von 3000 Euro je nach Kasse ein Plus von drei bis 19,50 Euro.
Diese Krankenkassen haben im Oktober die Zusatzbeiträge angehoben:
Laut Stiftung Warentest steigt bei der BKK24 der Beitragssatz um 0,70 Prozentpunkte auf 17,85 Prozent. Damit nähert sich die Krankenkasse der im Vergleich teuersten Krankenkasse an. Vorne liegt derzeit die KKH Kaufmännische Krankenkasse mit einem Beitragssatz von 17,88 Prozent.
Bundesweit am günstigsten ist für Versicherte 2024 die BKK Firmus mit einem Gesamtbeitrag von 15,50 Prozent, der Zusatzbeitrag liegt bei der Krankenkasse bei 0,9 Prozent.
Die gesetzlichen Krankenkassen setzen Erhöhungen der Zusatzbeiträge in der Regel zum Jahreswechsel um. Anfang 2024 hatten dies bereits 37 der 73 frei zugänglichen Kassen getan.
Unüblich ist eine Erhöhung im laufenden Jahr. Doch seit Mai haben nochmal 22 Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht. Das geht aus einer Auswertung des Verbraucherportals Finanztip hervor. Darunter waren laut Finanztip auch 17 Kassen, die bereits zum Jahreswechsel den Zusatzbeitrag erhöht hatten. Insgesamt vier Krankenkassen hatten die Zusatzbeiträge im Vergleich zum Vorjahr gesenkt.
Überblick: Zusatzbeiträge bei ausgewählten gesetzlichen Krankenkassen (Stand: 14. Oktober)
Angaben von „krankenkassen.de“, Prozentwerte
Die Spanne der Zusatzbeiträge liegt zwischen 0,90 und 3,28 Prozent des jeweiligen beitragspflichtigen Einkommens. Im Durchschnitt liegt der Beitrag bei 1,78 Prozent. Das Bundesgesundheitsministerium hat für 2024 durchschnittlich 1,7 Prozent für die Zusatzbeiträge angesetzt. Das ist etwa für Empfänger von Bürgergeld und Auszubildende, die monatlich nicht mehr als 325 Euro verdienen, relevant. Die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, bei einer Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages ihren individuellen Zusatzbeitrag anzupassen.
Für das Bundestagswahljahr 2025 haben Experten des sogenannten Schätzerkreises eine rechnerisch nötige Beitragssatzerhöhung um 0,8 Punkte auf 2,5 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen ermittelt, wie das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in Bonn mitteilte. Bei dem Wert handelt es sich allerdings nur um eine theoretische Größe. Wie sehr der Beitragssatz dann wirklich steigt, entscheidet jede Krankenkasse für sich.
Im Normalfall sind Versicherte zwölf Monate lang an ihren Versicherer gebunden. Im Fall einer Beitragserhöhung werden sie aber davon entbunden. Gekündigt werden muss dann bis zum Ende des Monats, für den die Kasse erstmals den erhöhten Beitrag verlangt. In der Regel ist dies der Januar. Es reicht, sich an die neue Krankenkasse zu wenden, diese übernimmt dann die Kündigung.