Hamburg  So holen Sie sich als Mieter den CO2-Preis von Ihrem Vermieter zurück

Eva Dorothée Schmid
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Von Eva Dorothée Schmid
| 10.10.2024 07:57 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Einen Teil der Heizkosten, nämlich den Vermieteranteil der C02-Abgabe, können sich Mieter vom Vermieter erstatten lassen. Foto: IMAGO/Zoonar/stockfotos-mg
Einen Teil der Heizkosten, nämlich den Vermieteranteil der C02-Abgabe, können sich Mieter vom Vermieter erstatten lassen. Foto: IMAGO/Zoonar/stockfotos-mg
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Seit 2023 soll der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Wer als Mieter einen eigenen Vertrag mit einem Anbieter von Brennstoffen hat, muss das Geld seinem Vermieter in Rechnung stellen. So funktioniert‘s.

Wer zur Miete wohnt und seine Heizkostenabrechnung vom Vermieter bekommt, muss sich um die Aufteilung des CO2-Preises eigentlich nicht weiter kümmern. In diesem Fall muss der Vermieter die CO2-Kosten in der Abrechnung ausweisen und seinen Anteil von der Rechnungssumme abziehen.

Mieter müssen in diesem Fall also nicht aktiv werden. Sie sollten nur überprüfen, ob der Vermieter dieser Pflicht auch nachgekommen ist – andernfalls dürfen sie laut Gesetz die Gesamtsumme der Heizkosten um drei Prozent kürzen.

Komplizierter wird es, wenn man als Mieter einen eigenen Vertrag mit einem Gas-, Öl- oder Fernwärmeanbieter hat. Das trifft vor allem auf Mieter mit einer Etagenheizung zu. Die gibt es laut Zensus-Zahlen in 8,8 Prozent aller Wohnungen.

Ist das der Fall, dann müssen Mieter zunächst den kompletten CO2-Preis an den Anbieter zahlen. Da aber auch in diesem Fall die CO2-Kostenaufteilung gilt, haben Mieter das Recht, den Vermieter-Anteil ihrem Vermieter in Rechnung zu stellen.

Doch dafür muss der Mieter- und Vermieter-Anteil am CO2-Preis erst einmal ermittelt werden. Dabei hilft der einfach zu bedienende CO2-Preis-Rechner der bayrischen Verbraucherzentrale. Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt ein Online-Tool zur Berechnung bereit, dieses ist aber etwas schwerer zu bedienen.

Mieter benötigen dafür lediglich die letzte Rechnung ihres Brennstoffversorgers. Darin finden sie alle Angaben, die man für den Rechner braucht – mit Ausnahme der Wohnfläche, die man im Mietvertrag findet.

Wenn Mieter Gas nicht nur für Heizung und Warmwasser nutzen, sondern auch zum Kochen, dann müssen sie den Vermieter-Anteil an den CO2-Kosten noch um 5 Prozent zu kürzen.

Mieter schicken Ihrem Vermieter dann einfach ein Schreiben oder eine E-Mail mit dem geforderten Betrag und legen eine Kopie der Rechnung des Gasversorgers bei.

Christian Handwerk, Referent für energetisches Bauen und Sanieren bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sagte dem MDR, der Durchschnitt der deutschen Mieter wohne nicht in sehr energieeffizienten Gebäuden. Er rechnet den aktuellen CO2-Preis von 45 Euro pro Tonne auf diesen Durchschnitt um.

„In den üblichen Fällen machen die gesamten Kosten so ungefähr einen Euro pro Quadratmeter und Jahr aus. Und wenn man die dann zwischen Mieter und Vermieter aufteilt, bekommt man so ungefähr 60 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche“, erklärt er. Das ist nicht allzu viel. Aber das wird sich in Zukunft ändern, denn der CO2-Preis steigt von Jahr zu Jahr.

Sobald Mieter die Abrechnung von ihrem Gas-, Öl- oder Fernwärmelieferanten erhalten haben, haben sie zwölf Monate Zeit, um ihren Anspruch geltend zu machen. Danach verfällt die Forderung. Der Vermieter hat ebenfalls zwölf Monate Zeit, den Betrag zu erstatten.

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