Stand der Ermittlungen Schild in Loquard – Nazi-Sprache oder nicht?
Die umstrittene Parole „Alles für Deutschland“ auf einem Schild in Loquard wurde jetzt von der Staatsanwaltschaft geprüft. Wegen der Verwendung stand AfD-Politiker Björn Höcke zweifach vor Gericht.
Loquard - Die Ermittlungen gegen einen Loquarder, der ein Schild mit der Aufschrift „Alles für die Freiheit, alles für die Zukunft in Frieden, alles für die Demokratie, alles für unsere Heimat, darum alles für Deutschland“ in seinen Garten gestellt hatte, sind eingestellt worden. Laut Staatsanwaltschaft Aurich lag keine strafrechtliche Relevanz vor. Staatsanwältin Marina Singer schreibt auf Nachfrage, dass die Zeile „Darum alles für Deutschland“ nach eingehender Prüfung keinen Verstoß gegen Paragraf 86a des Strafgesetzbuches (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen) darstelle. Ein Bezug zum Dritten Reich oder nationalsozialistischen Organisationen sei nicht ersichtlich. Das Schild war im Juli 2024 gemeldet worden.
„Alles für Deutschland“ ist eine Losung, die die Nationalsozialisten als Parole und Leitspruch nutzten. Sie gehörte zum Standard-Repertoire der NS-Propaganda. Der AfD-Politiker Björn Höcke stand wegen der Verwendung dieses Satzes zweifach vor Gericht: Bei einer Rede im Mai 2021 sagte er: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland.“ Auch im Dezember 2023 nutzte er die Parole, indem er selbst nur die ersten zwei Wörter sagte und sein Publikum dazu animierte, „Deutschland“ zu rufen. Björn Höcke ist AfD-Landeschef in Thüringen und vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.
Björn Höcke wurde wegen der Verwendung verurteilt
Beide Gerichtsverfahren gegen Höcke endeten mit einem Schuldspruch und Geldstrafen. Die Gerichte bezogen sich dabei auf genannten Paragraf 86a des Strafgesetzbuches. Dort heißt es: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Propagandamittel verfassungswidriger und terroristischer Organisationen „in einer Versammlung oder in einem von ihm verbreiteten Inhalt verwendet oder einen Inhalt, der ein derartiges Kennzeichen darstellt oder enthält, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland (...) herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt“.
Anwohner aus Loquard hatten das Schild in ihrer Nachbarschaft an der Landesstraße entdeckt und Gemeinde und Polizei darüber informiert, weil sie eine Verfassungswidrigkeit befürchteten. Die Polizei hatte damals angekündigt, die strafrechtliche Relevanz prüfen zu wollen. Auf besagtem Grundstück in Loquard waren bereits während der Corona-Pandemie Schilder aufgestellt worden, die dem Querdenker-Milieu zuzuordnen sind. „Stoppt den Impfterror“, „Kein Zugang für Geimpfte“, „Hier leben Patrioten, keine Nazis“ oder „Die Nazis seid ihr“ wurde dort verkündet. Auch damals hatten Anwohner sich besorgt an diese Zeitung, an die Gemeinde Krummhörn und auch an die Polizei gewandt. Gegen Schilder, die von der Meinungsfreiheit gedeckt waren, könne man nichts tun, hieß es.