Tausende Euro Schaden Gefährlicher Mieter? Psychisch Kranke lösen Polizeieinsätze aus
Ein Mieter in Ostfriesland soll hohe Schäden angerichtet haben. Laut Polizei haben Einsätze wegen psychisch Kranken „bedenklich zugenommen“. Ist deren medizinische Versorgung nicht gewährleistet?
Ostfriesland - „Bei Herrn [Name von der Redaktion entfernt] ist Gefahr in Verzug“, warnt ein Hausverwalter. In einem Schreiben an den Sozialpsychiatrischen Dienst einer ostfriesischen Kreisverwaltung schlug er am 26. April 2024 sprichwörtlich Alarm: „Gerade erreichte mich die Nachricht, dass er andere Mieter, deren Wohnungen, et cetera in den letzten Tagen mit rohen Eiern beworfen hat. [...] Heute Nacht hat er wohl alle Wasserhähne aufgedreht und vorher die Ablaufrohre entfernt.“
Der Hausverwalter fügte hinzu: „Ich hatte bereits im vergangenen Jahr mit jemand aus Ihrem Haus Kontakt, weil wir Sorge hatten, dass [der Mieter] das Objekt anstecken würde. Es war beobachtet worden, dass er Benzinkanister in das Haus trug. Einmal hatte das ganze Haus nach Benzin gestunken und musste gelüftet werden.“ Der erste Kontakt zur Kreisverwaltung hatte aus Sicht des Hausverwalters aber nicht die erhoffte Wirkung: „Bis heute ist nichts passiert.“
Wer ist bei Problemen mit psychisch auffälligen Personen zuständig?
Ein solcher Fall lässt sich journalistisch nur bedingt recherchieren – aufgrund von Datenschutz-Richtlinien und anderen Persönlichkeitsrechten, die für den Mieter gelten. Die Kernfragen können aber in allgemeiner Form gestellt werden: Wer greift ein, wenn psychisch auffällige Personen zur Gefahr für das Eigentum oder gar die Gesundheit anderer werden? Und reichen die entsprechenden Kapazitäten in Ostfriesland aus, um ein Eingreifen in solchen Situationen sicherzustellen?
An wen können sich also Vermieter, Mitbewohner oder andere wenden, wenn sich eine Person derart auffällig verhält, dass sie Sachschäden anrichtet oder andere Gefahren drohen? Eine der ersten Presseanfragen ging an die Polizeiinspektion Aurich-Wittmund, in deren Einzugsgebiet der erwähnte Mieter wohnte. „Die Meldung über eine psychisch auffällige Person oder entsprechende Hinweise sollten an den zuständigen Landkreis beziehungsweise das Gesundheitsamt gehen“, antwortete die Polizei. „Wenn eine Straftat im Raum steht oder eine akute Gefahr zu erkennen ist, ist die Polizei zu informieren.“
Diese Probleme benennt die Polizeiinspektion Aurich-Wittmund
Die Polizeiinspektion hat jedoch festgestellt, „dass die entsprechenden medizinischen Aufnahmemöglichkeiten für psychisch Erkrankte, insbesondere für Kinder und Jugendliche, oftmals nicht ausreichend sind“. Die Folge: „Sie werden dann bereits nach kurzer Zeit in eine ambulante Therapie entlassen, setzen ihre Medikamente ab und werden wieder auffällig.“
„Insgesamt beobachten wir, dass die Zahl der polizeilichen Einsätze mit psychisch kranken Personen bedenklich zugenommen hat“, berichtet die Polizeiinspektion Aurich-Wittmund. „Was wir häufig erleben, ist, dass einige psychisch auffällige Personen immer wiederkehrend für Einsätze sorgen.“ Und: „Psychische Erkrankungen äußern sich in bestimmten Situationen sehr unterschiedlich. Einige Personen verhalten sich gegenüber den Einsatzkräften und dem Rettungsdienst aggressiv, greifen sie sogar unvermittelt an. Andere sind zugänglicher und manchmal auch bereit, die angebotene Hilfe anzunehmen.“
Deshalb braucht die Polizei die Hilfe von Gesundheitsämtern
Wenn die Polizei bei ihren Einsätzen psychische Auffälligkeiten sieht, zieht sie das Gesundheitsamt hinzu. Von dort werde geprüft, „ob bei der verursachenden Person eine Eigen- und/oder Fremdgefährdung vorliegt“, erklärt die Inspektion. „Das ist notwendige Voraussetzung für eine vorläufige behördliche Unterbringung nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz.“ Und: „Parallel dazu werden entsprechende Polizeieinsätze natürlich dokumentiert und strafbares Verhalten von der Polizei konsequent verfolgt.“
Diese Polizei-Auskunft vom 7. Mai 2024 bot Anlass für weitere Recherchen. Dazu gehörte eine Anfrage bei der Polizeiinspektion Leer-Emden bezüglich Einsätzen wegen psychisch auffälliger Personen. „Eine Statistik zu diesen Fällen führen wir nicht“, antworteten die Ermittler. „Das liegt auch daran, dass wir als Nichtmediziner keine Entscheidung darüber treffen können, ob jemand psychisch erkrankt ist oder nicht. “
Polizei arrangiert „schützende Maßnahmen“, bis Fachleute eintreffen
„Psychisch auffällige Personen“ seien aber „immer mal wieder Anlass für polizeiliche Tätigkeiten oder Einsätze“, so die Polizei im westlichen Ostfriesland. Aufgrund der fehlenden Statistik könne „nicht mit Fakten belegt“ werden, „ob diesbezüglich mehr Einsätze der Polizei in solchen Lagen notwendig sind“.
Feststellbar ist laut der Polizeiinspektion jedoch, dass psychisch auffällige Personen eher wahrgenommen und „auch deren mögliche Bedürfnisse schneller erkannt werden“. Die Beamten führen das auf eine „Steigerung der allgemeinen gesellschaftlichen Akzeptanz der Erkrankungsart“ zurück. Die Einsatzkräfte seien „auf psychisch labile oder möglich Erkrankte eingestellt und in der Lage, die ersten schützenden Maßnahmen bis zum Eintreffen weiterer Fachleute zu arrangieren“.
Wann verhält sich eine Person aus polizeilicher Sicht psychisch auffällig?
Die Inspektion hat verschiedene Erfahrungen gesammelt: „Oftmals fallen Personen, die möglicherweise unter einer psychischen Erkrankung leiden könnten, durch Verhalten auf, dass als ,abweichend von der gesellschaftlichen Norm’ angesehen wird. Das kann sich zum Beispiel dadurch ausdrücken, dass diese Personen Briefe oder Mails mit schwer nachvollziehbaren Inhalten an die Polizei oder andere Behörden schicken. Auch gibt es Personen, die häufig anrufen und das Gespräch suchen. Wieder andere senden direkte Hilferufe, indem sie ankündigen, aus dem Leben scheiden zu wollen. Dann gibt es die Personen, die in der Öffentlichkeit durch unterschiedlichste Verhaltensweisen auffallen, bis hin zur gesteigerten Aggression gegen andere Menschen.“
Falls sich aus dem Handeln einer möglicherweise psychisch erkrankten Person eine Gefahrenlage ergebe, werde diese abgewendet, schreibt die Polizei – und der Sozialpsychiatrische Dienst hinzugezogen. „Dann wird geprüft, welche Maßnahmen weiter zu treffen sind. Dazu gehört auch die Vorstellung bei einem Facharzt.“ Es bestehe dann „natürlich immer die Möglichkeit, dass die Person nach akuten Fällen aus der Betreuung entlassen wird und nach einiger Zeit erneut einen polizeilichen Einsatz verursacht“.
Hausverwalter schildert Mieter „als Mensch mit zwei Gesichtern“
Ob der eingangs erwähnte Mieter aus medizinischer Sicht als psychisch krank gilt, ist nicht bekannt. Der Hausverwalter schildert „das Gefühl“, dass der Mieter „ein Mensch mit zwei Gesichtern ist“. Denn: „Einerseits ist er ein ruhiger, man könnte fast sagen angenehmer Mensch, der besonnen und zurückhaltend alles angeht.“ Als er ihn kennengelernt habe, sei sein Eindruck „sehr positiv“ gewesen, berichtet der Verwalter.
„Dann fingen aber seine Aussetzer an“ – also die Zerstörungen. Selbst nach der jüngsten „Überschwemmung“ mit abgebauten Abwasserleitungen und voll aufgedrehten Wasserhähnen habe der Mieter „mit einem milden Lächeln“ dagesessen und behauptet: „Da war einer in meiner Wohnung.“ So berichtete das der Hausverwalter am 29. April 2024 in einem Schreiben an eine ostfriesische Kreisverwaltung.
Diese staatlichen Stellen befassen sich mit psychisch Kranken
Für psychisch Erkrankte sind verschiedene Stellen zuständig, wie unter anderem aus einer Presseauskunft der Auricher Kreisverwaltung hervorgeht. Erstens: „Der Sozialpsychiatrische Dienst ist eine Anlaufstelle für psychisch kranke Menschen im Landkreis Aurich. Die Betroffenen oder Angehörigen bekommen hier Hilfsangebote oder werden zu weiterführenden Stellen vermittelt. Der Sozialpsychiatrische Dienst ist in erster Linie beratend für Betroffene tätig.“
Zweitens: „Für die Anregung von Betreuungen ist die Betreuungsstelle am Amt für Gesundheitswesen die richtige Anlaufstelle“, erklärt die Kreisverwaltung. „Das Betreuungsverfahren, sofern eines angeregt werden würde, wird dann in eigener Zuständigkeit von Betreuungsstelle, ärztlichem Gutachter und Amtsgericht geprüft werden.“
Nicht alle zuständigen Ämter führen Einsatzstatistiken
Drittens erklärt die Auricher Kreisverwaltung: „Ein Unterbringungsverfahren nach dem Niedersächsischen Psychisch-Kranken-Gesetz kann bei akuter Eigen- und/oder Fremdgefährdung durch einen Ordnungsvollzugsbeamten angewandt werden, dieses führt bei positivem ärztlichen Zeugnis und richterlichem Beschluss zu einer Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus. Die Aufhebung dieser Unterbringung erfolgt in der Regel unmittelbar, sofern die tätigen Klinikärzte die Unterbringungsgründe nicht mehr als gegeben ansehen.“
Die Fälle verteilen sich also selbst innerhalb eines Landkreises oder einer Stadt auf verschiedene Stellen, was eine Analyse der Fallzahlen-Entwicklung erschwert. Hinzu kommt, dass entsprechende Fälle nicht überall registriert werden, wie die Leeraner Kreisverwaltung erläutert: „Seitens des Ordnungsamtes wird keine Statistik geführt, wie viele Einsätze aufgrund psychischer Erkrankungen gefahren werden.“ Beim Gesundheitsamt verhält sich das anders: „Die Beratungszahlen im Sozialpsychiatrischen Dienst sind über die Jahre eher konstant“, heißt es aus Leer.
Auf der Suche nach Zahlen für eine Ostfriesland-Analyse
Eine Kernfrage lautet, ob mehr psychisch Kranke in geschlossenen Einrichtungen unterzubringen wären, als es in Ostfriesland Plätze gibt. Doch aus den Statistiken, die bei den Landkreisen und der Stadt Emden vorhanden sind, lässt sich das nicht herauslesen. Der Fachbereich Ordnung der Wittmunder Kreisverwaltung hat beispielsweise Zahlen parat, was Einsätze auf Grundlage des Psychisch-Kranken-Gesetz betrifft. Nicht jeder dieser Einsätze führe aber zu einer Unterbringung, wird angemerkt.
Die Stadtverwaltung Emden hat Zahlen bezüglich „vorläufiger Unterbringungen“ geschickt, die sich vom Jahr 2019 zum Jahr 2020 stark verändert haben: Aus 141 Fällen wurden 58. Die Erklärung: „Ab dem 01.01.2020 wurde der zentralisierte richterliche Bereitschaftsdienst im Bezirk des Landgerichts Aurich eingeführt, so dass ein Richter nicht mehr ,nur’ zu den Geschäftszeiten des Amtsgerichts zu erreichen war.“ Die verbesserte Erreichbarkeit habe zu einem Rückgang der „vorläufigen“ Unterbringungen geführt, schreibt die Stadtverwaltung – die Zahl der nicht nur vorläufigen Unterbringungen bleibt offen.
Reichen medizinische Kapazitäten für psychische Kranke in Ostfriesland?
Auf Grundlage dieser Presseauskünfte aus den Monaten Mai und Juni 2024 lässt sich keine ostfrieslandweite Fallzahlen-Statistik zusammenstellen. Die Kreisverwaltungen und der Stadtverwaltung Emden haben aber Einschätzungen und Erkenntnisse zur medizinischen Infrastruktur für psychisch Erkrankte übermittelt.
„Die Behandlungsplätze der ambulanten, teilstationären und stationären Psychotherapien im Erwachsenen- und Kinder- und Jugend-Bereich sind nicht bekannt“, schreibt beispielsweise die Kreisverwaltung Leer. „Bekannt ist, dass Wartezeiten für alle Behandlungsformen bis zu mehrere Monate lang sein können beziehungsweise die medizinischen Einrichtungen Wartelisten führen. Davon ausgenommen ist die Akutbehandlung im zuständigen Klinikum Emden.“
Diese Versorgungsdefizite sehen weitere ostfriesische Behörden
„Die medizinische Aufnahmemöglichkeiten für Unterbringungen nach dem Niedersächsischen Psychisch-Kranken-Gesetz sind ausreichend, da die Patienten von den entsprechenden Kliniken aufgenommen werden müssen“, erklärt die Wittmunder Kreisverwaltung. Aber: „Insgesamt liegen die stationären Aufnahmemöglichkeiten für psychisch Erkrankte deutlich unter dem Bedarf. Die Anzahl der Behandlungsplätze deckt bei weitem nicht den Bedarf, es gibt lange Wartelisten mit Wartezeiten von zum Teil mehreren Wochen. Auch die Versorgung von Patienten mit psychischen Erkrankungen im ambulanten Raum ist nicht ausreichend, hier liegen die Wartezeiten auf einen Therapieplatz bei bis zu einem Jahr.“
„Wenn ein Bürger eine ordnungsrechtliche Unterbringung erfährt, besteht im Rahmen der Sektorisierung eine Aufnahmezwang für die zuständige Klinik“, erklärt die Stadtverwaltung Emden. „In Emden ist das das Klinikum Emden.“ Insgesamt werde die psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung jedoch „als ungenügend erlebt“, heißt es weiter. Und: „Die Anfragen nach einer Behandlungsmöglichkeit oder Vermittlung zu einem Arzt/Therapeuten/Facharzt steigen.“ Die Stadtverwaltung weist auf unbesetzte Kassenarztsitze in der Region hin.
Ostfriesland leidet unter Ärztemangel im psychotherapeutischen Bereich
Nachfrage bei der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), die für die ambulante ärztliche Versorgung der gesetzlich krankenversicherten Bevölkerung zuständig ist – also für die Medizin außerhalb der Krankenhäuser. Wie viele Arztsitze sind in Ostfriesland im psychotherapeutischen Bereich nicht besetzt?
„Im psychotherapeutischen Bereich gibt es ärztliche Psychotherapeuten, psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten und Psychosomatiker (Ärzte mit Schwerpunkt Psychosomatik)“, erklärt die KVN. „Nervenärzte/Neurologen sind nicht dem psychotherapeutischen Bereich zugeordnet.“ Im Bereich Aurich/Emden gebe es 2,5 freie Sitze für Psychosomatiker, im Landkreis Leer 2,5 für ärztliche Psychotherapeuten und im Bereich Wittmund 2 für psychologische Psychotherapeuten.
Schäden des psychisch auffälligen Mieters – Hausverwalter zieht Bilanz
Wie hat sich derweil die Situation bezüglich des eingangs erwähnten Mieters entwickelt? Dem Hausverwalter ist es zwischenzeitlich gelungen, den Mann loszuwerden. Mittels Aufhebungsvertrag, wie unsere Redaktion erfahren hat. Diesem soll der Mieter zugestimmt haben, nachdem ihm als „Gegenleistung“ zugesichert worden sei, dass er die Mietkaution ausbezahlt bekomme – trotz der Sachschäden.
Und die Schadensliste ist relativ lang geworden. Auf ihr finden sich unter anderem die Zerstörung von Klingel und Briefkasten, Beschädigungen der Eingangstür, ausgehebelte Fenster, verbogene Fensterbeschläge, abgeschnittene Kabel von Elektrogeräten sowie abgerissene Abwasserrohre und Wasserschäden. Der Hausverwalter geht davon aus, dass die Instandsetzung ungefähr 20.000 Euro kostet.
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