Wiesmoorer verurteilt  Missbrauch – sein Großvater ist zugleich sein Vater

Bettina Keller
|
Von Bettina Keller
| 05.09.2024 15:36 Uhr | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Ein 33-Jähriger aus Wiesmoor sammelte Kinderpornos. Er stammt aus einer Familie, in der der Missbrauch an der Tagesordnung war. Symbolfoto: Pleul/dpa
Ein 33-Jähriger aus Wiesmoor sammelte Kinderpornos. Er stammt aus einer Familie, in der der Missbrauch an der Tagesordnung war. Symbolfoto: Pleul/dpa
Artikel teilen:

Fast 72.000 kinderpornografische Dateien hat die Polizei bei einem 33-jährigen Wiesmoorer sichergestellt. Deshalb stand er vor Gericht. In der Verhandlung taten sich Abgründe auf.

Aurich/Wiesmoor - Die Zahl ist kaum zu fassen: Ein 33-jähriger Wiesmoorer hat 71.691 kinderpornografische Dateien gesammelt. Nach einem Hinweis aus Neuseeland durchsuchte die Polizei im Juni 2022 die Wohnung des Mannes und wurde auf mehreren Datenträgern fündig. Wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften saß der Mann am Donnerstag, 5. September 2024, am Landgericht Aurich auf der Anklagebank.

Dort taten sich Abgründe auf. Der Angeklagte, der derzeit in Meppen inhaftiert ist, stammt aus einer Familie, in der der sexuelle Missbrauch an der Tagesordnung war. Sein Großvater mütterlicherseits ist zugleich sein Vater. Der gewalttätige Großvater, der mit im Haus in Wilhelmshaven lebte, missbrauchte seine Tochter sexuell und schwängerte sie zweimal. Er verging sich auch an den Kindern. Weil Mietschulden aufliefen, kam es zu häufigen Umzügen bis nach Baden-Württemberg.

Opfer wird zum Täter

Vom Opfer wurde der Angeklagte zum Täter. In den Jahren 2014 und 2015 missbrauchte der damals 23-Jährige seine elfjährige Schwester bei Übernachtungen zu Hause siebenmal. Das Amtsgericht Aurich hatte ihn deshalb im September 2019 zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Diese einschlägige Vorstrafe wirkte sich nun bei der Urteilsfindung der 1. Großen Strafkammer erheblich zu seinen Lasten aus. Außerdem hat sich der Wiesmoorer in der Vergangenheit mehrere Betrugstaten zuschulden kommen lassen. Unter Einbezug der Vorstrafen wurde er nun zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.

Der Angeklagte, der einen Schulabschluss, aber keine Ausbildung hat, lebte zurückgezogen in Wiesmoor. Eine sexuelle Beziehung zu Erwachsenen hat er nie gehabt. Sein Tagesablauf: „Bis 10 oder 11 Uhr schlafen, duschen, einkaufen, vor dem Laptop sitzen oder Freunde besuchen.“ Ein Bewährungshelfer charakterisierte den Wiesmoorer als phlegmatisch.

Er verlor den Überblick

Über seinen Verteidiger Michael Schmidt legte der Angeklagte ein Geständnis ab. „Er räumt die Anklage vollumfänglich ein. Es tut ihm leid und er möchte eine Therapie machen.“ Als der Vorsitzende Richter Björn Raap den 33-Jährigen fragte, wie es zu der großen Masse an Dateien hatte kommen können, meinte er: „Ich habe sie einfach heruntergeladen und den Überblick verloren, wie viel das überhaupt ist. Ich war selber erschrocken über die enorme Anzahl.“ Unter den sichergestellten Dateien befanden sich mehrere doppelt oder dreifach abgespeicherte.

Die Bilder und Videos erhielt der Wiesmoorer von einem Cloudspeicher in Neuseeland, wie der 63-jährige Ermittlungsführer berichtete. Das neuseeländische Department of Internal Affairs habe verfolgt, wohin sie versendet worden seien. „Es gab 873 deutsche E-Mail-Adressen. Die Anschlussinhaber wurden festgestellt. So sind wir auf den Angeklagten gekommen“, führte der Polizeibeamte aus.

Entsetzen beim Polizeibeamten

Bei dem Wiesmoorer wurden insgesamt sogar mehr als 100.000 kinder- und jugendpornografische Dateien sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft Hannover beschränkte die Strafverfolgung auf die kinderpornografischen Dateien. Über die Masse zeigte sich der Kriminalhauptkommissar entsetzt: „In meiner Laufbahn ist mir das erst zweimal passiert. Die Summe der Dateien ist superhoch.“ Würde man jedes Bild nur eine Sekunde lang ansehen, benötige man insgesamt fast 28 Stunden. „Jede einzelne Datei stellt den schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes dar“, unterstrich er.

Der psychiatrische Gutachter Dr. Matthias Eibach diagnostizierte bei dem Angeklagten eine Pädophilie. Als vermindert schuldfähig schätzte er den 33-Jährigen nicht ein – „seine Einsichtsfähigkeit war voll erhalten“. 2019 nahm der Angeklagte an einem Online-Betreuungsprogramm von Sexualstraftätern der Universität Göttingen teil. „Das war ein Forschungsprojekt und keine Therapie“, erklärte der Gutachter. Er machte darauf aufmerksam, dass entsprechende Therapeuten in Ostfriesland überhaupt nicht existierten: „Einer befindet sich in Bremen und dort stehen sie Schlange.“

Die Kammer folgte bei ihrer Entscheidung dem Antrag des Ersten Staatsanwalts Frank Lohmann. Die Verteidigung hatte auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten plädiert. Mit dem Urteil war der Wiesmoorer einverstanden. Im sogenannten letzten Wort sagte er: „Ich werde die Zeit in der Haft nutzen, um mich zum Positiven zu verändern.“

Ähnliche Artikel