Nordsee-Befahrensordnung Sich nicht ans Tempolimit zu halten wird teuer – auch auf See
Seit Inkrafttreten der Nordsee-Befahrensverordnung im April 2023 gelten für Schutzgebiete Tempolimits. Mehrere Verstöße von Sportbooten wurden seitdem mit Bußgeldern belegt.
Ostfriesland - Sich nicht an Tempolimits zu halten wird schnell teuer – auch auf See: Wer in den Schutzzonen im Nationalpark Wattenmeer nur drei Stundenkilometer schneller als erlaubt unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro rechnen.
Das legt die im April 2023 in Kraft getretene Nordsee-Befahrensverordnung fest. Maximal 12 Knoten über Grund gelten danach im Wattenmeer südlich der Inseln als Regelgeschwindigkeit für Boote unter Motor. Ein Knoten sind 1,852 km/h, also sind 12 Knoten etwa 22 km/h, drei km/h mehr wären 13,5 Knoten.
Zu schnell durch Schutzzonen
Die Wasserschutzpolizei an Ostfrieslands Küste hat seit April 2023 mehrere Verstöße gegen die Befahrensverordnung festgestellt und an die zuständigen Behörden weitergegeben. Bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion in Bonn, die zuständig ist für die Ahndung von Verstößen, laufen insgesamt sieben Vorgänge. „Es handelt sich überwiegend um Geschwindigkeitsüberschreitungen in den Schutzzonen durch Sportboote“, erläutert Claudia Thoma, Sprecherin der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (WSV), auf Nachfrage. Fünfmal wurden demnach die Tempolimits nicht eingehalten.
Gestaffelte Bußgelder für zu hohes Tempo
Die Nordsee-Befahrensverordnung staffelt Bußgelder nach Höhe der Tempo-Überschreitung mit 100 Euro für bis zu 3 km/h mehr, für über 3 km/h Überschreitung sind 150 Euro zu zahlen und für über 6 km/h 225 bis 500 Euro.
Neben der Regelgeschwindigkeit von maximal 12 Knoten im Wattenmeer zwischen Festland und Inseln – die Verordnung spricht vom „inneren Bereich“ - gilt für die ausgewiesenen Fahrwasser eine Höchstgeschwindigkeit von 16 Knoten (knapp 30 km/h). In den Besonderen Schutzgebieten gilt, wenn sie überhaupt befahren werden dürfen, die Höchstgeschwindigkeit von 8 Knoten (etwa 15 km/h). Und im „äußeren Bereich“, also den Gebieten des Nationalparks Wattenmeer nördlich der Ostfriesischen Inseln, gilt eine Höchstgeschwindigkeit für Motorboote ebenfalls von 16 kn.
Zur Schutzzeit gilt grundsätzliches Befahrensverbot
In einem Fall, der der Wasser- und Schifffahrtsdirektion gemeldet wurde, hatte ein Boot ein Besonderes Schutzgebiet während der Schutzzeit befahren – das ist mit Inkrafttreten der Befahrensverordnung im April 2023 untersagt. Die Besonderen Schutzgebiete ersetzen die bisherigen Robben- und Vogelschutzgebiete. Diese Bereiche dürfen während der jeweiligen Schutzzeit vom 15. April bis 1. Oktober und manche sogar ganzjährig außerhalb der Fahrwasser grundsätzlich nicht befahren werden. Verstöße gegen das Befahrensverbot werden mit Bußgeldern von 125 bis 350 Euro geahndet.
Jet-Ski und Wasserski müssen draußen bleiben
150 Euro Bußgeld werden fällig, wenn motorisierte Wassersportgeräte im Nationalpark Wattenmeer unterwegs sind und damit gegen das pauschale Befahrensverbot verstoßen. Darunter fallen laut Befahrensverordnung Wasserbobs, Wassermotorräder/Jet-Ski, angetriebene Surfbretter und alle Motorboote, „die für Sport- und Freizeitzwecke Wasserski oder sonstige Schwimmkörper bzw. Drachen oder einen Fallschirm ziehen“. Auch einen solchen Verstoß bearbeitet die Wasser- und Schifffahrtsdirektion: Ein Jetski war im Nationalpark erwischt worden.
In fünf der sieben Fälle wurde ein Bußgeldbescheid erlassen, zwei Vorgänge sind noch in Bearbeitung, teilt WSV-Sprecherin Thoma mit.
Wasserschutzpolizei hat Seekarten im Blick
Die hiesige Wasserschutzpolizei hat darüber hinaus bei Wassersportlern mit Segel- oder Motorbooten ein Auge auf die mitgeführten Seekarten. „Wir achten bei unseren Sportboot-Kontrollen darauf, ob die Seekarten aktuell sind“, sagte ein Sprecher der Wasserschutzpolizei auf Nachfrage. „Aktuell“ bedeutet dabei, dass die amtlichen Kartensätze nicht älter als von 2022 sind und alle Änderungen, die in den Nachrichten für Seefahrer (NfS) bekannt gegeben wurden, von Hand eingetragen wurden, so die Ausführung der Wasserschutzpolizei. Das gelte seit Inkrafttreten der Befahrensverordnung im April 2023 auch für die in der Verordnung aufgeführten Koordinaten. „Es gab ja seitdem schon ausführliche Kartendarstellungen online, die für jeden Sportbootführer zugänglich waren“, so der Sprecher. Dennoch sei bei mehreren Kontrollen festgestellt worden, dass auf Sportbooten eben keine aktualisierten Papierkarten vorhanden gewesen seien. Auch dafür werden Bußgelder fällig.
Das für die Herausgabe der amtlichen Seekarten zuständige Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie hatte Ende Juli 2024 bekanntgegeben, dass nun in alle Seekarten die Nordsee-Befahrensregel eingearbeitet sei. Spätestens mit Beginn der Wassersport-Saison 2025 werde man das Vorhandensein dieser neuen Papierkarten auch bei Wassersportlern kontrollieren, kündigte die Wasserschutzpolizei an.