Berlin/Osnabrück Bargeld-Alternative: Wo bleibt die Bezahlkarte für Asylbewerber?
Die Politik verkaufte es als großen Wurf: eine einheitliche Bezahlkarte für Geflüchtete. Noch in diesem Sommer sollte das länderübergreifende System eingeführt werden. Doch daraus wird wohl endgültig nichts.
Eine Bezahlkarte für Geflüchtete? Richtig, da war ja was. Im Juni hatten sich Bund und Länder nach zähen, hitzigen und monatelangen Verhandlungen auf das umstrittene Projekt festgelegt. Das sogenannte Taschengeld für Asylbewerber soll künftig weitgehend abgeschafft und staatliche Leistungen dafür als Guthaben auf eine Karte überwiesen werden. Doch die Einführung des länderübergreifenden Systems verzögert sich weiter.
Nun beschäftigt sich das Oberlandesgericht in Karlsruhe mit dem Thema. Grund dafür ist die Beschwerde eines unterlegenen Anbieters im Vergabeverfahren. Der Bieter ficht die Entscheidung einer Jury an, die von den Ländern Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen gestellt wurde. Sie hatte sich im Rennen um das beste Angebot für ein anderes Unternehmen entschieden. Durch den Einspruch am OLG „kann der Zuschlag nicht mehr Ende August erteilt werden“, wie der IT-Dienstleister Dataport am Donnerstagmorgen mitteilte. Die Hamburger Firma wurde mit dem Ausschreibungsverfahren für die Bezahlkarte beauftragt.
Noch ist unklar, bis wann mit einem gerichtlichen Beschluss zu rechnen ist. Das OLG wollte sich dazu nicht äußern. Solange das Verfahren läuft, ist die Zuschlagserteilung auf jeden Fall blockiert. Obwohl das Gericht an keine Frist gebunden ist, gehen Fachleute davon aus, dass das Verfahren in ein bis zwei Monaten abgeschlossen sein könnte. Demnach könnte der Zuschlag im Herbst erteilt werden. Gegen die letztinstanzliche Entscheidung kann der unterlegene Wettbewerber keine weiteren juristischen Mittel einlegen.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebunde (DStGB) drängt derweil auf eine schnelle Lösung in der juristischen Auseinandersetzung um die Bezahlkarte. „Verzögerungen im aktuell laufenden Vergabeverfahren waren aufgrund der Komplexität und des Auftragsvolumens nicht auszuschließen“, sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer André Berghegger unserer Redaktion. „Allerdings sind diese Verzögerungen sehr bedauerlich, denn wir diskutieren ja bereits seit vielen Monaten über die Einführung der Bezahlkarten.“
Berghegger betonte außerdem, dass die Karte den Verwaltungsaufwand für die Sozialbehörden „deutlich verringern“ könnte. Dennoch, erklärte er, „muss in einem Rechtsstaat ein rechtmäßiges, transparentes und gerichtlich überprüfbares Vergabeverfahren erfolgen.“
Ursprünglich sollte Mitte Juli bekannt gegeben werden, welcher Anbieter das bargeldlose Bezahlsystem einführt. Nachdem sich die Jury der vier Länder für einen Bewerber entschieden hatte, wandten sich unterlegene Bieter jedoch an die zuständige Vergabekammer Karlsruhe. Die Zuschlagserteilung musste vertagt werden. Die Vergabekammer überprüfte das Verfahren erneut und kam zu dem Entschluss, dass alles rechtskonform war. Einem Bewerber reichte diese Feststellung offenbar nicht. Jetzt liegt das Verfahren in zweiter Instanz beim OLG Karlsruhe.
In Deutschland erhalten Asylsuchende eine monatliche Unterstützung. Für Alleinstehende oder Alleinerziehende sind 410 Euro pro Monat vorgesehen. Davon gelten 182 Euro als Taschengeld, für den „persönlichen notwendigen Bedarf“. Weil nicht jeder Zuwanderer ein Bankkonto eröffnen darf, wird der Betrag meist persönlich in bar oder in Form von Gutscheinen ausgehändigt. Die Folge: An den Zahltagen bilden sich oft lange Schlangen vor den Sozialämtern oder Bankschaltern.
Die Bezahlkarte soll den Verwaltungsaufwand in den Kommunen reduzieren und verhindern, dass die Menschen Geld an Schlepper oder an die Familie im Ausland überweisen. Insgesamt 14 Bundesländer machen bei der Bezahlkarte mit. Nur Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen eigene Wege. Mit der Karte kann man einkaufen, aber kein Geld ins Ausland überweisen. Pro Monat sollen Asylbewerber maximal 50 Euro abheben können.
Dort, wo die Bezahlkarte bereits ausgegeben wird, erlebt die restriktive Maßnahme erste Rückschläge. So hat das Hamburger Sozialgericht die 50-Euro-Grenze in einem Fall für rechtswidrig erklärt. Auch in Nürnberg verlangte ein Gericht Änderungen bei der Bezahlkarte: Zwei Geflüchtete hatten geklagt, weil sie die Leistungen wieder auf ihr privates Konto überwiesen haben wollten. Die beiden Frauen bekamen Recht.