Nur noch „Anlieger frei“ Diese Straßen in Remels gehören jetzt den Fahrrädern
Im Zentrum von Uplengen sollen einige Fahrradstraßen entstehen. Wir erklären, welche das sind und was die neue Regelung für Autofahrer bedeutet.
Remels - In einigen Straßen in Remels haben Fahrradfahrer künftig vor Autos Vorrang. Außerdem sollen dort „Anlieger frei“-Schilder installiert werden. Das hat kürzlich der Uplengener Gemeinderat beschlossen. Denn: Die Gemeinde plant, im Zentrum Fahrradstraßen rund um das Rathaus und die Grundschule Remels einzurichten – und setzt damit einen weiteren Schritt im Radverkehrskonzept um.
Um welche Straßen geht es?
Das Radverkehrskonzept sieht vor, die Kirchstraße, Uplengener Straße und ein Teilstück des Alten Postweges in Remels als Fahrradstraßen mit „Anlieger frei“-Schildern zu gestalten, steht in der entsprechenden Beschlussvorlage.
Warum diese Straßen?
Es handelt sich um Straßen innerhalb einer bestehenden Tempo-30-Zone mit viel Verkehr – allein schon wegen der dort angesiedelten Geschäfte, heißt es in der Vorlage. Das Vorhaben habe vor allem ein Ziel: „Damit wollen wir die Sicherheit erhöhen“, hatte Malte van Mark, Erster Gemeinderat, bereits Anfang des Jahres in einer Sitzung des Verkehrsausschusses erklärt. Denn auf den betroffenen Teilstrecken seien viele Fahrradfahrer – darunter häufig Kinder – unterwegs und es käme regelmäßig zu brenzligen Situationen. Handele es sich um Fahrradstraßen, bliebe Autofahrern nicht anderes übrig als noch achtsamer Fahrrädern gegenüber zu sein.
Gibt es bauliche Veränderungen?
In einem ersten Gespräch mit dem Straßenverkehrsamt sei die Umsetzung und Gestaltung der Fahrradstraße diskutiert worden. Dabei sei festgestellt worden, dass keine baulichen Veränderungen der Straßen notwendig sind. Sichtbare Änderungen wird es dennoch geben, ist in der Beschlussvorlage zu lesen: „Verkehrszeichen und Piktogramme auf der Fahrbahn deuten auf die Fahrradstraße hin.“ Anlieger sollen in der Fahrradstraße nur ausnahmsweise durch entsprechende Zusatzzeichen zugelassen werden.
Worauf müssen sich Autofahrer dann einstellen?
In einer Fahrradstraße sind nur Fahrräder, E-Scooter und Pedelecs, die maximal 25 km/h erreichen, erlaubt, erklärt der ADAC auf dessen Webseite. Aber: Es gibt auch Ausnahmen. Zusatzschilder können Autos und Motorräder zulassen. Ist dies der Fall, dürften sie den Radverkehr laut Straßenverkehrsordnung weder behindern noch gefährden. „Sie dürfen also nicht drängeln, wenn Radler nebeneinander fahren – was hier ausdrücklich erlaubt ist“, schreibt der ADAC.
In Uplengen dürften also durch das Zusatzschild „Anlieger frei“ auch Kraftfahrzeuge die Strecke befahren. Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Voraussetzung ist aber, dass sie ein Anliegen haben, weil sie zum Beispiel jemanden in der Fahrradstraße besuchen wollen. „Dazu gehört auch, ein Kind mit dem Auto von der Schule abzuholen“, erklärte van Mark bereits. Wer die Anliegerstraße mit dem Auto unberechtigt befährt, müsse mit einem Verwarnungsgeld von 50 Euro rechnen, heißt es vom ADAC. Wird das Fahrzeug geparkt, ohne Anlieger zu sein, riskiere man ein Verwarnungsgeld ab 55 Euro.