Paris  Weitere Ermittlung gegen Telegram-Chef? Ex-Partnerin wirft Durow Gewalt gegen Sohn vor

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Von afp
| 28.08.2024 21:54 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Der Social-Media-Mogul hat neben der russischen auch die französische Staatsbürgerschaft. Foto: dpa/ALBERT GEA
Der Social-Media-Mogul hat neben der russischen auch die französische Staatsbürgerschaft. Foto: dpa/ALBERT GEA
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Der Telegram-Gründer Pawel Durow steht erneut im Fokus von Ermittlungen. Neben Anschuldigungen im Zusammenhang mit seiner App werden ihm schwere Gewalttaten gegen seinen Sohn vorgeworfen. Eine Untersuchung wurde eingeleitet.

Der Chef der Messenger-App Telegram, Pawel Durow, werden nach AFP-Informationen "schwerer Gewalttaten" gegen eines seiner Kinder vorgeworfen.

Gegen den 39-Jährigen sei deshalb eine Untersuchung eröffnet worden, erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch aus mit dem Fall vertrauten Kreisen. Es gehe um Gewalttaten gegen einen im Jahr 2017 geborenen Sohn Durows, die begangen worden sein sollen, als dieser in Paris zur Schule ging.

Das Kind lebt den Angaben zufolge mittlerweile mit seiner Mutter in der Schweiz. Dort hatte sie im Jahr 2023 Anzeige erstattet und ihrem Ex-Partner Gewalt gegen eines der Kinder vorgeworfen.

Durow stammt ursprünglich aus Russland und hat mehrere Staatsbürgerschaften, darunter auch die französische. Am Samstagabend war er am Flughafen Le Bourget bei Paris festgenommen worden. Die französischen Behörden werfen ihm vor, er habe nicht genug dagegen getan, dass Telegram für kriminelle Zwecke genutzt wird.

Die Plattform hat sich seit Gründung 2013 als eine Alternative zu US-Diensten etabliert. Dabei verweigert Telegram in der Regel jegliche Herausgabe von Nutzerdaten an Behörden, selbst bei Straftaten.

Mitlerweile hat die Staatsanwaltschaft in Frankreich Durow unter Auflagen wieder aus der Untersuchungshaft entlassen. Wie die Pariser Staatsanwältin Laure Beccuau am Mittwochabend mitteilte, eröffnete die Anklagebehörde zugleich ein Ermittlungsverfahren gegen den 39-Jährigen. Durow muss demnach eine Kaution in Höhe von fünf Millionen Euro hinterlegen, sich zweimal pro Woche bei der Polizei melden und darf das französische Staatsgebiet nicht verlassen.

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