Osnabrück AfD scheitert mit Klage – nun kann keiner sagen, er habe nicht gewusst, wen er da wählt
Der Verfassungsschutz hat der Thüringer AfD schon vor Jahren „Islamfeindschaft“ und „Geschichtsrevisionismus“ bescheinigt. Die Partei klagte dagegen – und ist nun vorerst gescheitert. Die Landtagswahl wird das nicht mehr beeinflussen. Wichtig ist das Urteil trotzdem.
Von Diskursverschiebungen ist viel die Rede in diesen Zeiten. Davon, dass, was gestern noch politisch unsagbar schien, heute mindestens geduldet und morgen schon Standard ist. Vor allem in der Diskussion um die illegale Migration und ihre Folgen diagnostizieren viele schon lange einen schleichenden Rechtsruck.
Und es stimmt ja auch: Selbst die Grünen reden heute anders über Grenzkontrollen oder Abschiebungen als noch vor drei oder gar zehn Jahren. So ist es nun einmal in freiheitlichen Demokratien. Nicht nur jeder einzelne kann seine Meinung ändern – auch ganze Gesellschaften kommen bisweilen ins Grübeln.
Was die AfD seit Jahr und Tag in Deutschland und ganz besonders in Thüringen betreibt, ist aber keine Verschiebung des Diskurses, sondern seine Vergiftung. Parteivertreter reichern ihn an mit toxischen Rückständen einer längst überwunden geglaubten Ideologie, sättigen ihn mit pauschalen Herabwürdigungen von Muslimen, versetzen ihn mit Verschwörungsängsten gegenüber den Institutionen des Rechtsstaates.
Da wird die deutsche NS-Vergangenheit zu „einem Regime und einer Wehrmacht“ kleingerechnet, werden „Deutsche und Muslime“ unterschieden, wird Richtern eine politische Agenda unterstellt: Wer den Thüringer Verfassungsschutzbericht von 2021 mit den einschlägigen Beispielen gelesen hat, den kann die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar vom Dienstag nicht überraschen.
Der Verfassungsschutz war demnach dazu berechtigt, der Thüringer AfD aufgrund der vielen gesammelten Belege „Islamfeindschaft“, „Geschichtsrevisionismus“ und „Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip“ zu bescheinigen. Man möchte ergänzen: Er ist auch in Zukunft dringend dazu aufgerufen, die Methoden der Extremisten so gut und klar wie möglich zu benennen.
Denn dass das Urteil von Weimar, das noch nicht rechtskräftig ist, den allseits vorausgesagten Triumph der AfD bei den Thüringer Landtagswahl am kommenden Wochenende verhindern könnte, wird niemand ernsthaft glauben. Aber wenigstens ist es ein weiterer Beitrag zur politischen wie juristischen Klärung: Es sage nachher niemand, er habe nicht gewusst, wen und was er da wählt.