Berlin Neue Gesetze und Regelungen: Das müssen Verbraucher im September 2024 wissen
Die Politik kommt im September aus der Sommerpause zurück und es stehen gleich drei Landtagswahlen an. Zudem gibt es Fristen, die im September 2024 ablaufen und einige neue Regelungen. Was Verbraucher wissen sollten.
Politisch stehen im September 2024 gleich drei Landtagswahlen an. Am ersten September werden in Sachsen und Thüringen neue Parlamente gewählt. Brandenburg folgt dann am 22. September.
Auch in Berlin geht es weiter in Sachen Politik: Nach Ende der Sommerpause kommt der Bundestag am 9. September wieder zusammen. Aber auch jenseits der Politik gibt es im September einige Ereignisse, Fristen, Änderungen und neue Regelungen.
Am 14. September heulen in Deutschland die Sirenen und Smartphones. Sie sollten es zumindest, denn das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat für diesen Tag – das ist ein Samstag – den bundesweiten Warntag angesetzt.
Folgende Fristen laufen im September 2024 ab:
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für das Steuerjahr 2023 verpflichtet ist, sollte sich jetzt sputen. Denn ohne Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins endet die Abgabefrist für die Steuererklärung offiziell am 31. August 2024. Da dieser Tag aber auf einen Samstag fällt, haben Steuerzahler noch eine Schonfrist bis zum 2. September 2024. Die Steuererklärung muss bis zu diesem Zeitpunkt an das Finanzamt übermittelt werden.
Wer eine Gasheizung besitzt, ist seit dem 1. Oktober 2022 verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchzuführen. Ziel ist es, den Heizkreislauf optimal an den jeweiligen Bedarf anzupassen und den Verbrauch zu senken.
Für diesen sogenannten „HeizungsCheck“ läuft die Frist am 15. September 2024 ab. Wer bereits nachweislich einen hydraulischen Abgleich durchgeführt hat, ist von der Pflicht befreit. Mieter müssen grundsätzlich nichts unternehmen. Vielmehr ist der Eigentümer in der Pflicht.
Empfänger von staatlichen Corona-Wirtschaftshilfen können die Schlussabrechnungen dafür noch bis Ende September 2024 einreichen. Diese sind notwendig, um die ursprünglich beantragten Zuschüsse mit denen, die den Antragstellenden tatsächlich zustehen, abzugleichen. Das könnte zu Nach- oder Rückzahlungen führen.
Neben Fristen, die ablaufen, gibt es auch neue Regelungen, die im September 2024 in Kraft treten – oder enden:
Ab September gibt es eine Neuerung, die Autofahrer betrifft: Vor dem Inkrafttreten der Euro-7-Norm hat die EU-Kommission eine Aktualisierung der Abgasnorm Euro 6 eingeführt, bekannt als Euro 6e. Diese wird ab dem 1. September 2024 für alle Erstzulassungen verbindlich und sieht eine erneute Anpassung der Messunsicherheit für RDE-Messungen vor.
Damit Kindersitze immer den neuesten Sicherheitsvorgaben entsprechen, dürfen ab September 2024 keine Sitze mehr mit dem Kürzel „R 44“ verkauft oder gekauft werden. Schon seit 2023 dürfen Sitze mit dieser Kennzeichnung nicht mehr hergestellt werden. Die Bestände durften aber noch verkauft werden. Damit ist nun Schluss. Die Benutzung solcher Sitze ist allerdings noch erlaubt.
Wer im Sommer mit dem Zug ins Ausland reisen wollte, benötigte auf fast allen Fernzug-Verbindungen eine Sitzplatz-Reservierung. Diese Pflicht war allerdings eine Ausnahme, die am 1. September endet. Nur zwischen München und Zürich gilt die Reservierungspflicht noch bis zum 5. Oktober. Die Deutsche Bahn hatte die Pflicht wegen der erwarteten hohen Nachfrage wegen der Fußball-EM im Juni eingeführt.
Ab dem 1. September 2024 gelten an allen Flughäfen in der EU, Norwegen und der Schweiz wieder strengere Regeln für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck. Fluggäste dürfen Flüssigkeiten dann wieder nur in Behältern mit einem Volumen von bis zu 100 Millilitern mitnehmen. Diese sollten sich in einem wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvolumen von bis zu einem Liter befinden.
Diese Dinge sind ab September 2024 möglich:
Das Abgeben einer Organspenderklärung wird einfacher: Bis 30. September soll es möglich werden, dass Versicherte Erklärungen für oder gegen eine Organspende über Krankenkassen-Apps abgeben.
Schon seit März können Freiwillige Erklärungen zu ihrer Spendenbereitschaft von Organen und Gewebe über die Online-Funktion des Personalausweises im zentralen Online-Register eintragen.
Planmäßig ab Ende September 2024 kann die erste Antragstellergruppe der KfW-Heizungsförderung die Rechnungen und Belege von Vorhaben einreichen, für die sie einen Zuschuss beantragt haben. Das funktioniert digital. Zu den Ersten, die den Antrag im Februar des Jahres stellen durften, gehören Eigentümer von Einfamilienhäusern, die das Haus selbst nutzen. Nach Prüfung der Unterlagen wird das Geld ausgezahlt, voraussichtlich erstmals Ende Oktober.