Osnabrück  Was die Chinesen von Carolin Kebekus und ihrer Moralpredigt halten würden

Burkhard Ewert
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Von Burkhard Ewert
| 23.08.2024 09:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
TV-Entertainerin und Moderatorin Carolin Kebekus fordert mehr Rechte für Kinder im Grundgesetz. Foto: dpa/Thomas Banneyer
TV-Entertainerin und Moderatorin Carolin Kebekus fordert mehr Rechte für Kinder im Grundgesetz. Foto: dpa/Thomas Banneyer
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Nach ihrem Appell für mehr Kinderrechte werfen Kritiker der ARD-Moderatorin Carolin Kebekus vor, moralisch zu überziehen. Geht es ihr wirklich um die Kinder oder macht sie sich nur wichtig, fragt unser Autor. Die Chinesen haben für solche Allround-Aktivisten jedenfalls einen eigenen Begriff.

Als ich neulich in China war, lernte ich das Wort Baizuo kennen. Die Chinesen haben damit einen eigenen Begriff für Menschen aus dem Westen erfunden, die sie als Werte-Heuchler betrachten. Sie kritisieren damit jemanden, der sich für Vielfalt, Freiheit und Frieden primär deshalb einsetzt, um sich in einem Gefühl der moralisch-kulturellen Überlegenheit zu sonnen.

Beliebte Themen, zu denen diese Menschen sich äußern, sind demnach Migration, Minderheiten, Außenpolitik und Sozialleistungen. Rechtliche Kontexte, historische Herleitungen, realpolitische Machbarkeit und ganzheitliche Abwägungen blenden die „Baizuos“ in ihrer wohlfeilen, grundsätzlich fordernden Haltung aus.

Aus asiatischer Perspektive tritt die neokoloniale Belehrung des Rests der Welt als Problem hinzu: „Baizuos“ halten dessen Bewohner für minderwertig oder zumindest sich selbst für überlegen und wollen andere erretten – um sie in einer Art leben zu sehen, wie sie ihnen selbst als richtig erscheint. 

Wenn Frauen auf diese Weise auffallen, kennen die Chinesen noch einen weiteren, ironisch-abwertenden Begriff: „Shengmu“, was so viel heißt wie „Heilige Mutter“. Er wird dann verwendet, wenn sich zur Doppelmoral eine als übersteigert empfundene Emotionalität gesellt.

Nun mag man gegen eine derartige chinesische Kritik westlicher Haltungen manches einwenden, etwa dass sie erkennbar auch dazu dient, das eigene diktatorische Staatswesen als vernünftig und überlegen darzustellen.

Trotzdem kann es nützlich sein zu reflektieren, ob nicht vielleicht tatsächlich ein Problem besteht, wenn Eigen- und Fremdwahrnehmung auseinanderklaffen wie bei denjenigen Moralpredigern, die derart auffallen, dass die Chinesen ein eigenes Wort für sie geprägt haben.

Wieso erinnere ich mich jetzt an die Gespräche in China? Wegen Carolin Kebekus. Die ARD-Moderatorin und Allround-Aktivistin sprach sich am Sonntag in einer Art öffentlich-rechtlich-inszenierter Guerilla-Aktion in einer unangekündigten Einblendung nach dem „Tatort“-Vorspann dafür aus, Kindern in Deutschland mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Mehr noch: Die FDP dürfe das grüne Herzensprojekt des Kinderbürgergelds nicht länger torpedieren. Kinderrechte müssten ins Grundgesetz, forderte Kebekus darüber hinaus und erhielt für die Performance große Anerkennung. 

Allerdings lässt sich ihr Auftritt auch als ziemlich baizuoisch verstehen. Denn ob Klima, Corona oder jetzt eben Kinder, immer wähnen sich Kebekus und ihresgleichen auf der richtigen Seite der Geschichte. Kebekus hat die moralische Ansprache zu ihrer Grundsatzmission gemacht, ebenso wie eine ganze Reihe anderer Betroffenheitsgrößen in der Medienwelt.

Wer sollte schon etwas dagegen habe, dass Kinder mehr Rechte erhalten? Wer sich dagegen ausspricht, kann doch nur gestrig und hartherzig sein, oder?

Naja, oder er neigt der rechtlich sonnenklar gesicherten Position zu, dass Kinder im Grundgesetz wie alle anderen Menschen komplett mitgemeint sind und ebenfalls über sämtliche Rechte verfügen, die das Werk den Bürgern zuspricht. Oder er hinterfragt, ob es Kinderrechtsaktivisten wie Kebekus wirklich um Rechte der Kinder geht und nicht vielmehr um Rechte des Staates, die sie gerne sähen, um in das Leben von Familien stärker eingreifen zu können als bisher.

Dann wäre der Zweck, neu beschriebene Rechte von Kindern gegen die bestehenden Rechte der Eltern in Stellung zu bringen – etwa dann, wenn es um Impfungen geht, um Genderfragen, um Ernährung oder um andere Punkte, bei denen sich die Erziehungsberechtigten unter Berufung auf das Grundgesetz derzeit einer staatlichen Einmischung weitgehend verwehren dürfen.

Dieses Abwehrrecht der Eltern wurde im Grundgesetz geschärft als Lehre aus der Nazi-Zeit. Es geht sogar auf die notorisch unterschätzte Weimarer Verfassung zurück. Schon 1919 wollten deren Schöpfer die Zelle der Familie gegen die Einflussnahme von Obrigkeitsstaat und Militarismus immunisieren und gegen eine ideologische Vereinnahmung zum Wohle des „Volkskörpers“ schützen.

Stichwort historischer Kontext, Stichwort ganzheitliche Abwägung: Gibt es tragende Gründe, dies heute anders zu sehen? Oder macht sich nur eine „Shengmu“ wichtig? Anders gesagt: Dass jemand wie Kebekus an einem Sonntagabend ein öffentlich-rechtliches Erziehungsfernsehen serviert, kann einem im Rest der Republik durchaus ein bisschen chinesisch vorkommen.

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