Erst mal in Zivilsachen Amtsgericht Leer stellt auf digitale Akten um
Die Justiz will keine verstaubten Papier-Berge mehr und digitaler werden. Jetzt ist das Amtsgericht Leer an der Reihe, zumindest in Zivilverfahren. Doch ein Problem bleibt: die personelle Ausstattung.
Leer - Wer an Gerichtsakten denkt, hat wahrscheinlich einen großen Haufen Papier vor dem geistigen Auge – und liegt damit in vielen Fällen richtig. Es ist kein Geheimnis, dass die deutsche Justiz noch alles andere als digitalisiert ist – aber es tut sich was an Niedersachsens Gerichten. Im Februar meldete das letzte Landgericht – nämlich Verden – Vollzug: Seitdem wird zumindest an allen Landgerichten in Zivilsachen ausschließlich digital gearbeitet. Nach und nach kommen nun auch die Amtsgerichte dran. Und jetzt ist Leer an der Reihe.
Ende August 2024 soll die Umstellung für die Zivilverfahren stattfinden, sagte Direktor Dr. Stefan von der Beck in der vergangenen Woche, als Niedersachsens Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann (SPD) am Leeraner Gericht zu Gast war. Die E-Akte sei ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung, so die Ministerin. Und von der Beck sagte, dass man im engen Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen des Landgerichts Aurich stehe. Dort hatte man schon im September 2023 umgestellt. Wahlmann erhofft sich auch, durch die E-Akte die Justiz als Arbeitgeberin attraktiver zu machen – „verstaubte“ Aktenordner seien das jedenfalls nicht. Bis Ende 2025 sollen alle Gerichte und Staatsanwaltschaften in Niedersachsen umgestellt sein.
Im mittleren Dienst fehlen Stellen
Obwohl sich das Kollegium des Amtsgerichts auf die E-Akte, die Fertigstellung der neuen Sicherheitsschleuse und über eine – übrigens an Niedersachsens Amtsgerichten einmalige – digitale Gerichtstafel freut, gibt es auch Schwierigkeiten: Den Leeranern fehlt es an Personal. „Das geht im Grunde allen so“, sagte Wahlmann. „Aber die Rufe aus Leer sind am lautesten.“ Dabei geht es von der Beck zufolge gar nicht unbedingt um Stellen innerhalb der Richterschaft, sondern um den mittleren Dienst.
Der mittlere Dienst ist bei den Gerichten für die Verwaltungs- und Organisationsaufgaben zuständig. Gegliedert sind die Beamten meist in sogenannten Service-Einheiten, die den Richterinnen und Richtern zuarbeiten. Zum Beispiel müssen Verfügungen aus der Richterschaft umgesetzt, Zeugen geladen und Fristen im Blick behalten werden. „Engpässe können insbesondere bei Strafsachen zu großen Problemen führen“, sagte von der Beck – zum Beispiel, wenn es um Haftsachen gehe. Wahlmann versprach, das Thema in Hannover zu forcieren. Eine feste Stellen-Zusage hatte die Justizministerin aber nicht dabei.