Nordsee-Befahrensverordnung  Nun gibt es endlich auch amtliche Seekarten zu den neuen Regeln

Melanie Hanz
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Von Melanie Hanz
| 10.08.2024 16:11 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Fürs Segeln im Wattenmeer – hier in der Außenjade – gelten detaillierte Regeln. Foto: Hanz
Fürs Segeln im Wattenmeer – hier in der Außenjade – gelten detaillierte Regeln. Foto: Hanz
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Im April 2023 traten für die gewerblichen und die Freizeitskipper im Wattenmeer neue Regeln in Kraft. 15 Monate später sind nun auch die Karten aktualisiert.

Ostfriesland/Hamburg - 15 Monate nach Inkrafttreten der neuen Nordsee-Befahrensverordnung zum Schutz des Wattenmeeres gibt es nun auch die aktualisierten amtlichen Seekarten dazu: Wie das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) Ende Juli mitgeteilt hat, sind die amtlichen Seekarten jetzt alle überarbeitet. Damit stehen den Nutzern des Wattenmeers nun endlich detaillierte Seekarten zur Verfügung, in denen die aktuellen Grenzen des Nationalparks Wattenmeer zwischen Sylt und Borkum sowie die Allgemeinen und Besonderen Schutzgebiete mit ihren Regeln eingezeichnet sind.

Der Kartenausschnitt zeigt die neue Kennzeichnung der Schutzgebiete gemäß der Nordsee-Befahrensverordnung. Grafik: BSH
Der Kartenausschnitt zeigt die neue Kennzeichnung der Schutzgebiete gemäß der Nordsee-Befahrensverordnung. Grafik: BSH

Neue Regeln, doch keine Karten

Die neue Befahrensverordnung war am 25. April 2023 in Kraft getreten – angesichts der bis dahin 20 Jahre langen Beratungen und Verhandlungen war das für die Wassersportler und alle anderen Nutzer des Wattenmeers sehr überraschend gekommen. Und sich dann sofort an die neuen Regeln zu halten, erwies sich gar als schier unmöglich: Die Verordnung, einzusehen unter www.gesetze-im-internet.de/nordsbefv/, enthält auf 282 Seiten rund 30.000 Koordinaten zu Schutz- und Verbotszonen, die es zu beachten gilt. Eine wahre Fleißaufgabe für die Sportbootskipper, all diese Punkte von Hand in die vorhandenen Seekarten einzutragen. Denn das BSH, als Bundesoberbehörde im Bereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zuständig für die Herausgabe der amtlichen Seekarten, war vom Inkrafttreten der neuen Befahrensverordnung ebenfalls überrascht worden und hatte so schnell gar keine Karten aktualisieren können.

Regelkonform zu fahren schier unmöglich

Das BSH gibt Papierseekarten und elektronische Seekarten heraus. Sie decken die deutschen Hoheitsgewässer und die deutsche Allgemeine Wirtschaftszone ab. Die Ausrüstung mit amtlichen Seekarten ist für die Berufsschifffahrt gesetzlich vorgeschrieben. Die Skipper von Segel- und Motorbooten waren ohne amtliche Karten im Wattenmeer somit rechtlich vorübergehend weitestgehend auf sich selbst gestellt – das ist mit den aktualisierten Seekarten nun vorbei.

Das von Wattfahrern geschätzte Trockenfallen ist nur noch an wenigen genau festgelegten Orten erlaubt. Foto: Archiv
Das von Wattfahrern geschätzte Trockenfallen ist nur noch an wenigen genau festgelegten Orten erlaubt. Foto: Archiv

Schon seit 2013 war die Neuregelung der seit 1992 bestehenden und zuletzt 1995 angepassten Befahrensverordnung in der Diskussion. Zwischenzeitlich drohte gar ein generelles Verbot für Wassersportler im Wattenmeer. Die Notwendigkeit der Überarbeitung begründete das Bundesverkehrsministerium einerseits mit geänderten Rechtslagen und lange Zeit nicht in den Seekarten aktualisierten Grenzen der Nationalparks, andererseits mit einer neuen Verkehrslage an den Küsten durch zunehmenden gewerblichen Verkehr zum Beispiel zu den Offshore-Windparks. Die alte Verordnung habe den Bedürfnissen der gewerblichen Verkehre nur in unzureichendem Maße Rechnung getragen, so das Ministerium.

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