Hannover  Schweigefuchs: Bald auch an Niedersachsens Schulen und Kitas tabu?

Daniel Benedict
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Von Daniel Benedict
| 20.07.2024 06:07 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Der rechtsextreme Wolfsgruß und der Schweigefuchs unterscheiden sich kaum - am Kontext ist die Bedeutung aber in der Regel abzulesen. Foto: Christoph Soeder/dpa
Der rechtsextreme Wolfsgruß und der Schweigefuchs unterscheiden sich kaum - am Kontext ist die Bedeutung aber in der Regel abzulesen. Foto: Christoph Soeder/dpa
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Verwechslungsgefahr mit rechtsextremem Wolfsgruß: Verbietet nach Bremen auch Niedersachsen den sogenannten Schweigefuchs an Kitas und Schulen? Kultusministerium bezieht Stellung zur Debatte.

Als der türkische Nationalspieler Merih Demiral beim EM-Torjubel den sogenannten Wolfsgruß zeigte, ging ein Raunen durch das bildungspolitische Deutschland: Das Erkennungszeichen der Grauen Wölfe, türkischer Rechtsextremer also, ist kaum vom Leise- oder Schweigefuchs zu unterscheiden. Der wiederum ist ein harmloses Handzeichen, mit dem Kinder an Schulen und Kitas zur Ruhe ermahnt werden.

Als Erstes warnte der Deutsche Lehrerverband vor Verwechslungen. Dann reagierte Bremen: Die Bildungsbehörde des Landes untersagte den Gebrauch des Schweigefuchses an Schulen und Kitas. Die politische Bedeutung des Wolfsgrußes sei mit der Grundhaltung des städtischen Eigenbetriebs Kita Bremen „absolut unvereinbar“, zitierte der „Weser-Kurier“ eine Sprecherin der Bildungsbehörde.

In Niedersachsen steht man dem Handzeichen gelassener gegenüber. Zwar ähnelten sich die pädagogische Geste und das Zeichen der türkischen Nationalisten, teilte eine Sprecherin des Kultusministeriums mit. „Dennoch steht ein Verbot dieser Geste (Schweigefuchs) an niedersächsischen Schulen und/oder Kitas aktuell nicht zur Diskussion.“

Dabei setzt das Ministerium auf kompetente Pädagogen, die die ähnlichen Gesten am Kontext sicher unterscheiden könnten. „Wir haben großes Vertrauen in unsere Lehrkräfte, dass sie über aktuelle politische Diskussionen informiert sind und entsprechend sensibel mit dieser Geste umgehen und diese im Zweifelsfall mit Blick auf die Gefahr einer missverständlichen oder doppeldeutigen Wahrnehmung vermeiden“, so die Sprecherin. „Aktuelle unaufgeforderte Hinweise von Schulleitungen und Lehrkräften auf unterschiedlichen Kanälen bestätigen dies.“ Verwechselungen seien dem Ministerium bislang nicht bekannt geworden.

Werde die Geste des „Schweigefuchses“ in Schulen oder Kitas genutzt, dann sei die Bedeutung vollkommen klar, hieß es weiter. Es gehe dabei ausschließlich darum, eine ruhige Gruppen- und Lernsituation zu erlangen. Die rechtsextreme Geste dagegen gehöre selbstverständlich nicht in die Schule: „Der ‚Wolfsgruß’ in eindeutiger Absicht oder eindeutigem Kontext als Zeichen der Zugehörigkeit mit der türkischen rechtsextremen Ülkücü-Bewegung und ihrer Ideologie hat an Niedersachsens Schulen und Kitas keinen Platz“, betonte die Sprecherin.

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