Osnabrück  Rente für Selbstständige: Wie Sie sich absichern und welche Altersvorsorge sich lohnt

Sigrun an der Heiden
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Von Sigrun an der Heiden
| 30.06.2024 07:09 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Wer kein hohes Einkommen erzielt und nicht dauerhaft als Freelancer arbeitet, wählt statt einer Basisrente besser eine flexiblere Altersvorsorge. Foto: dpa/Kai Remmers
Wer kein hohes Einkommen erzielt und nicht dauerhaft als Freelancer arbeitet, wählt statt einer Basisrente besser eine flexiblere Altersvorsorge. Foto: dpa/Kai Remmers
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Freiberufler und Selbstständige können in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen oder privat vorsorgen. Wie sich der Ruhestand absichern lässt und welche Modelle zur Altersvorsorge sich lohnen. Alles, was sie wissen müssen, auf einen Blick.

Ärzte, Steuerberater oder Rechtsanwälte sind über eigene berufsständische Versorgungswerke meist gut abgesichert. Solo-Selbstständige ohne Vermögen sind später jedoch oft auf die staatliche Grundsicherung angewiesen, da sie nicht regelmäßig für die Rente sparen. „Laufen die Geschäfte schlechter, ist die Altersvorsorge das Erste, das gestrichen wird“, sagt Klaus Morgenstern von Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA). Ein fataler Fehler. Die Politik plant deshalb schon länger eine Pflichtversicherung für junge Selbstständige.

Nicht jeder Selbstständige kann seine Altersvorsorge frei wählen und aus dem gesetzlichen Rentensystem aussteigen. 330.000 Freelancer in Bildungs- und Pflegeberufen, Handwerker und Künstler müssen sich in der Rentenversicherung pflichtversichern – manchmal ohne es zu wissen, denn sie müssen sich bei der Rentenkasse melden, nicht umgekehrt. Stellt die Behörde bei einer Betriebsprüfung fest, dass Selbstständige keine Beiträge entrichtet haben, obwohl sie dazu verpflichtet waren, drohen hohe Nachzahlungen. Freiberufler sollten daher prüfen, ob sie rentenversicherungspflichtig sind, bevor sie sich selbstständig machen.  

Als Basisabsicherung ist die gesetzliche Rente besser als ihr Ruf. Zudem finanziert die Kasse Pflichtversicherten Reha-Maßnahmen und sichert sie bei Erwerbsminderung ab. Hinterbliebene erhalten eine Witwen- oder Waisenrente. Jährlich stellen rund 20.000 Selbstständige einen Antrag auf Pflichtversicherung. Dies ist in den ersten fünf Jahren der Selbstständigkeit möglich. Wie Angestellte auch, zahlen sie monatlich 18,6 Prozent ihres Arbeitseinkommens – mindestens 107,07 und maximal 1.404,30 Euro – oder einen pauschalen Regelbeitrag von derzeit 657,51 Euro (West). Die Beiträge können sie voll steuerlich absetzen. Solange sie selbstständig sind, bleibt die Pflichtversicherung jedoch bestehen. Wer flexibel bleiben möchte, kann freiwillige Beiträge leisten, etwa um Rentenlücken zu schließen oder Altersbezüge zu erhöhen. Wie viel sie freiwillig einzahlen, entscheiden Freiberufler selbst: Vom Mindest- bis zum Höchstbeitrag ist alles möglich.

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Wer sich nur privat absichert, sollte mindestens 20 Prozent seines Einkommens in eine Basisversorgung stecken, empfiehlt Morgenstern. Die geförderte Altersvorsorge für Selbstständige, bekannt als Basis- oder Rürup-Rente, überzeugt Verbraucherschützer jedoch nicht. Häufig seien Verträge zu teuer. Beim Angebotsvergleich sind niedrige Kosten, eine renditestarke Anlage und ein hoher garantierter Rentenfaktor entscheidend, da die angesparten Gelder als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Mit fondsgebundenen Rürup-Rentenversicherungen, etwa von Europa, Canada Life oder Debeka, lassen sich höhere Erträge erwirtschaften. Verträge ohne Garantien investieren die Gelder vollständig am Kapitalmarkt.

Im Unterschied zur privaten Anlage lässt sich die Basisrente aber nicht kündigen oder auflösen. Wer kein hohes Einkommen erzielt und nicht dauerhaft als Freelancer arbeitet, wählt daher besser eine flexiblere Altersvorsorge. Rürup-Sparen kann sich aber rechnen, denn Beiträge bis zu 27.565 Euro – 55.130 Euro für Verheiratete – lassen sich von der Steuer absetzen. Dafür ist die Basisrente, wie die gesetzliche Rente auch, später steuerpflichtig. Wer dieses Jahr in Ruhestand geht, versteuert 83 Prozent seiner Renten. Ab 2058 versteuern Neurentner ihre vollen Bezüge.

Laut Stiftung Warentest kann eine günstige Fondspolice ein renditebringender Baustein in der privaten Altersvorsorge sein. Doch nur wenige Rentenversicherungen seien so gut, dass sie als Alternative zum günstigen privaten Fondssparplan taugen. Verbraucherschützer empfehlen Indexfonds (ETFs), um sich ein zusätzliches finanzielles Polster aufzubauen. Direktbanken wie beispielsweise die ING bieten kostenfreie ETF-Sparpläne an. Erfahrenen Anlegern, die ihr Portfolio öfter umschichten, bringt ein Versicherungsmantel jedoch Vorteile. Denn sie zahlen für Fondswechsel keine Steuern und Gebühren wie im Privatdepot.

Anbieter wie zum Beispiel Europa, Debeka oder Allvest ermöglichen zudem flexible Ein- sowie Auszahlungen, auch schon vor Rentenbeginn. Im Alter fließt das angesparte Kapital in einer Summe, in Raten oder als lebenslange Rente. Steuerpflichtig ist nur der Ertragsanteil: Wer mit 60 in Rente geht, versteuert 22 Prozent seiner Rente, 67-Jährige nur 17 Prozent. Bei Einmalauszahlungen ist nur die Hälfte des Ertrags zu versteuern, wenn die Police mindestens zwölf Jahre lief und Ruheständler 60 Jahre oder älter sind.  

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