Verdachtsfall  Lebenshilfe-Mitarbeiterin soll Schüler eingeschlossen haben

Nikola Nording
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Von Nikola Nording
| 27.06.2024 15:35 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Eine Mitarbeiterin der Lebenshilfe soll einen Schüler eingeschlossen haben. Symbolfoto: Pixabay
Eine Mitarbeiterin der Lebenshilfe soll einen Schüler eingeschlossen haben. Symbolfoto: Pixabay
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Zwischen einer Lebenshilfe-Mitarbeiterin und einem Schüler soll es in Leer zu einer Auseinandersetzung gekommen sein. Die Lebenshilfe nimmt dazu Stellung.

Leer - Eine Mitarbeiterin der Lebenshilfe Leer soll in der vergangenen Woche einen Schüler in einen Mehrzweckraum eingeschlossen haben. Der volljährige Schüler der Tagesbildungsstätte habe die Frau, nach ihrer Darstellung, zuvor bespuckt. Das Einsperren sei ein Verstoß gegen das Kinderschutzkonzept, teilt die Lebenshilfe Leer mit. Die Einrichtung hatte den Vorfall von sich aus in einer Mitteilung öffentlich gemacht.

Die Leiterin der staatlich anerkannten Tagesbildungsstätte, Meike Arends, sowie die Klassenleitung seien über das Verhalten der pädagogischen Mitarbeiterin entsetzt. Die Lebenshilfe Leer habe die Mitarbeiterin nach einem Gespräch von der Arbeit freigestellt. „Der Vorfall wird aktuell unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten geprüft“, teilt Heiko Höfelmann, Leiter des Kinder- und Jugendbereichs der Lebenshilfe, mit. Das Landesjugendamt sowie das Jugendamt des Landkreises Leer seien über den Vorfall informiert worden. Auch die Eltern des Schülers wurden informiert.

Die Tagesbildungsstätte hat den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Es gebe für Schüler und Mitarbeitende zwar ein Regelwerk, jedoch müsse sehr individuell auf Verstöße dagegen reagiert werden, erläutert Höfelmann auch Nachfrage. In der Situation zwischen der Mitarbeiterin und dem Schüler wäre es möglich gewesen, eine weitere Lehrkraft hinzuzuziehen. Die Klassenleitung sei zum Beispiel in der Nähe gewesen und hätte alarmiert werden können, schildert Höfelmann.

Schüler in Angstsituation

Stattdessen sei der Junge mit dem Einschließen in den Raum in eine Angstsituation versetzt worden, aus der es für ihn keine Ausweichmöglichkeit gegeben habe. In diesem Fall habe man es ja nicht mit einem Gymnasiasten zu tun, erklärt Höfelmann. Sondern mit einem Schüler mit einem besonderen Schutzinteresse, dem eine bessere Kommunikation nicht möglich war. Auf solche Situationen sei das Personal eigentlich vorbereitet und dafür geschult. Wie es nun mit der Mitarbeiterin weitergeht, sei offen.

Dass die Einrichtung so transparent mit dem Vorfall umgeht, sei Teil des Leitbildes, was sich die Lebenshilfe gegeben habe. „Das ist durchaus ernst gemeint. Es bedeutet, dass die jeweiligen Einrichtungen auch über etwaige unerwünschte Ereignisse informieren. Eltern und Ämter wurden selbstverständlich zuerst informiert“, so Höfelmann.

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