Hamburg Eltern aufgepasst: Mit diesen Tricks sparen Sie noch mehr Steuern
Kinderbetreuung und Bildung sind teuer – doch einen Teil des Geldes können sich Eltern vom Finanzamt zurückholen. Was bei der Steuererklärung zu beachten ist.
Kinder machen ihren Eltern viel Freude – kosten aber auch eine Menge Geld. Der Staat unterstützt Väter und Mütter mit zahlreichen finanziellen Maßnahmen. Die bekanntesten sind wohl das Kindergeld und der Kinderfreibetrag. Mit einigen Tipps und Tricks lässt sich über die Steuererklärung aber noch zusätzlich Geld einsparen.
Für Kinder unter 14 Jahren können sich Eltern zum Beispiel einen Teil der Kosten zurückholen, die sie für die Betreuung bezahlen. Das gilt für Ausgaben wie Kindergarten, Kita, Hort oder eine Tagesmutter.
Zwei Drittel der Betreuungskosten lassen sich absetzen, maximal jedoch 4000 Euro pro Kind und Jahr. Es lohnt sich also, alle Ausgaben zu dokumentieren. Wichtig: Das Finanzamt akzeptiert keine Barzahlungen, Eltern sollten Rechnungen und Banküberweisungen also aufbewahren.
Was viele nicht wissen: Passen Angehörige, die nicht im selben Haushalt leben, auf die Kinder auf, können Eltern ihnen die Fahrtkosten erstatten und die Ausgaben von der Steuer absetzen. Für jeden gefahrenen Kilometer können pauschal 30 Cent veranschlagt werden.
Zudem können Eltern mit ihren betreuenden Angehörigen einen Arbeitsvertrag abschließen – so, wie es auch unter Fremden üblich ist – und die Betreuungskosten geltend machen. Im Vertrag sollte stehen, zwischen wem er geschlossen wird, wann er beginnt, wo und in welchem Umfang betreut wird und wie hoch der Stundenlohn ausfällt. Beide Seiten müssen die Vereinbarung unterschreiben.
Eltern können auch bestimmte Kosten für die Schule ihrer Kinder steuerlich geltend machen. Dazu gehört insbesondere das Schulgeld für Privatschulen. Davon lassen sich allerdings nur 30 Prozent bis zu einem Betrag von 5000 Euro pro Jahr und Kind absetzen, vorausgesetzt, die Schule bietet einen staatlich anerkannten Abschluss an.
Ausgaben für Nachhilfe, Schulbücher, Hefte und andere Schulmaterialien, sowie Ausgaben für schulische Veranstaltungen und Klassenfahrten zählen nicht zu den absetzbaren Kosten. Auch die Kosten für Fahrten zur Schule können Eltern normalerweise nicht direkt absetzen.
Für Kinder, die während der Berufsausbildung nicht mehr zu Hause wohnen, erhalten Eltern den sogenannten Ausbildungsfreibetrag. Dieser beträgt 1200 Euro pro Jahr. Die Voraussetzungen lauten wie folgt: Das Kind muss volljährig sein, studiert oder macht eine Berufsausbildung, hat einen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag und lebt nicht im Haushalt der Eltern. Der Ausbildungsfreibetrag verringert sich allerdings, wenn die erwachsenen Kinder eigene Einkünfte haben.
Auch verschiedene Gesundheitskosten können sich Eltern vom Finanzamt zurückholen – insofern sie aus eigener Tasche bezahlt wurden. Dazu zählen unter anderem Ausgaben für Arztbesuche, Medikamente und Therapien, die von einem Arzt verschrieben wurden. Auch Kosten für Zahnspangen oder Brillen lassen sich absetzen, wenn ein medizinischer Grund vorliegt. Da die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nur einen Teil der Kosten übernimmt, bleiben Eltern oft auf einer beträchtlichen Summe sitzen.
Wichtig ist, dass die Eltern alle Quittungen und Rezepte aufbewahren, um die Ausgaben in der Steuererklärung nachweisen zu können. Voraussetzung ist allerdings, dass die sogenannte zumutbare Belastung überschritten wird. Diese richtet sich nach dem Einkommen der Familie und der Anzahl der Kinder.