Rechtslage nach Horrorflug  Wenig Hoffnung auf Schadensersatz nach Flugdrama in Antalya

Rilana Kubassa
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Von Rilana Kubassa
| 13.06.2024 14:25 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 7 Minuten
Flugzeuge können die Sehnsucht nach der Ferne wecken. Nach einem Erlebnis wie dem Flugdrama in Antalya geht es den Fluggästen wohl anders. Foto: Pixabay
Flugzeuge können die Sehnsucht nach der Ferne wecken. Nach einem Erlebnis wie dem Flugdrama in Antalya geht es den Fluggästen wohl anders. Foto: Pixabay
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Ehepaar Janßen aus Leer hat sich beim Reiseveranstalter beschwert – mit wenig Aussicht auf Erfolg. Der Grund: EU-Fluggastrechte gelten nicht in der Türkei. Einen Weg gibt es aber vielleicht noch.

Leer/Antalya - Kollabierende Menschen, überhitzte Kinder und Kleinkinder – aber das Flugpersonal öffnet weder die Türen des am Flughafen stehenden Flugzeugs noch leistet es Erste Hilfe. Der Bericht des Leeraner Ehepaars Nancy und Dominik Janßen über ihren dramatischen Rückflug aus dem Türkeiurlaub mutet an wie ein Horrorszenario. Die Janßens haben bereits Beschwerde bei dem Reiseveranstalter eingereicht – mit wenig Hoffnung auf Schadensersatz. Warum?

Hintergrund: Als Familie Janßen am 6. Juni 2024 am Flughafen Antalya in das Flugzeug der Mavi Gök Airlines einstieg, waren bereits 52 Grad an Bord. Nach und nach kollabierten immer mehr Personen, während andere versuchten, das Flugpersonal davon zu überzeugen, die Türen zu öffnen und die Menschen aussteigen zu lassen. Wasser wurde laut Aussagen von Nancy und Dominik Janßen nicht verteilt. Erst als mehrere Erwachsene und Kinder bewusstlos waren und auch ein anwesender Arzt betont hatte, dass der Flug so nicht starten könnte, weil einige Kinder den geplanten Flug vermutlich nicht überleben würden, wendete das Flugzeug und ließ die überhitzten Passagiere aussteigen.

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Die Airline hat Sorgfaltspflichten

Situationen wir diese sind auch für den Rechtsexperten Markus Hagge von der Verbraucherzentrale Niedersachsen eine Ausnahme. „Sowas wie das hier ist ungewöhnlich. Wir haben eher mit Verspätungen und Gepäck-Fragen zu tun“, sagt er. Grundsätzlich könne man Schadensersatz einfordern, auch für gesundheitliche Schäden. „Die Airline hat Sorgfaltspflichten“, erklärt der Rechtsexperte.

„Bei Pauschalreisen kann man auch Ansprüche gegen den Reiseveranstalter richten. Der kann gegebenenfalls auch haftbar sein“, so Hagge.

Generell lautet sein Tipp: So schnell wie möglich den Schaden geltend machen. „Am besten wendet man sich schriftlich per Einschreiben an die Airline“, weiß er. E-Mail-Schreiben seien auch möglich, etwa parallel zum Postweg.

Europäisches Recht gilt nur in der EU

Doch so einfach ist die Lage hier nicht. Da die Mavi Gök Airlines ihren Sitz in der Türkei, also außerhalb der EU haben und der Flug nicht von einem Flughafen in der EU startete, besteht laut dem Portal „Finanztip.de“ nach europäischem Recht oder Europäischer Fluggastverordnung kein Anspruch auf eine Entschädigung. „Da es eine türkische Airline ist, müsste man Ansprüche in der Türkei durchsetzen“, gibt Markus Hagge zu bedenken. Dass hier wenig Handhabe für die hitzegeplagten Fluggäste besteht, scheint auch die Airline zu wissen. Bisher hat sie nicht auf Anfragen unserer Zeitung reagiert, auch nicht auf die anderer Medien.

Für Passagiere verlinkt Mavi Gök auf seiner Webseite ein Schreiben vom türkischen Ministerium für Transport und Infrastruktur, in dem über allgemeine Bestimmungen bei Schäden informiert wird. Wenn eine Airline auf Forderungen innerhalb von zehn Tagen nicht reagiert, könne man ein Online-Formular einreichen, heißt es darin. Der dort angegebene Link (yh.shgm.gov.tr) funktioniert jedoch nicht.

Kurzgefasst: Was kann ich im Schadenfall tun?

  • Den Schaden dokumentieren, schriftlich als Erinnerungsprotokoll, mit Bildern und Videos
  • Wenn ein Arzt an Bord ist, ihn nach Möglichkeit einschätzen lassen, wie der Schaden zu bewerten ist: Ist er behandlungsbedürftig? Wenn es um die Gesundheit geht, braucht man zudem ein ärztliches Gutachten.
  • Bei Bedarf Unterstützung und Rechtsberatung in Anspruch nehmen
  • An die Airline oder bei Pauschalreisen an den Reiseveranstalter wenden und schnellstmöglich Ansprüche geltend machen, schriftlich und möglichst per Einschreiben
  • Reagiert die Airline nicht oder verweigert sie die Zahlung, Rechtsbeistand oder einen Schlichtungsdienst einschalten
  • Wenn der Sitz der Fluggesellschaft nicht in der EU liegt oder der Flug außerhalb der EU startete, sind die Erfolgsaussichten auf Schadensersatz für erlittene Widrigkeiten gering. Versuchen sollte man es trotzdem, meint Markus Hagge. „Hätte ich in dem Flugzeug gesessen, hätte ich alles getan, was geht, um zu meinem Recht zu kommen“, sagt er.
Markus Hagge verweist auf das Montrealer Übereinkommen (MÜ), das Haftungsfragen im internationalen zivilen Luftverkehr regelt. In Artikel 17, Abs. 1 heißt es: „Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der dadurch entsteht, dass ein Reisender getötet oder körperlich verletzt wird, jedoch nur, wenn sich der Unfall, durch den der Tod oder die Körperverletzung verursacht wurde, an Bord des Luftfahrzeugs oder beim Ein- oder Aussteigen ereignet hat.“ Das Übereinkommen ist in mehreren Sprachen verfasst. Es wurde auch von der Türkei unterzeichnet.

Unterlassene Hilfeleistung, Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsberaubung

In der Verweigerung, Getränke auszuteilen oder die Türen zu öffnen, sieht Markus Hagge auch strafrechtliche Relevanz. Nach zivilrechtlichen Klärungen zu möglichen Geldansprüchen sei „der nächste Punkt zu fragen, ob die Mitarbeiter sich strafbar gemacht haben“, sagt er und zählt auf, woran er dabei denkt: „Unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsberaubung.“ Irritierend findet er, dass das Personal kaum Hilfe leistete. „Ein Erste-Hilfe-Kurs ist Pflicht“, sagt er.

Dass das Flugzeug trotz der dramatischen Situation und ärztlicher Einwände abheben sollte und das Personal die Türen nicht öffnen wollte, erscheint absurd, wenn man sich die Berichte der Janßens anhört. Doch was soll man tun, wenn das Personal angibt, es handle entsprechend seiner Vorgaben? „Wenn sich Mitarbeiter auf interne Vorschriften berufen, dann würde ich sie mir zeigen lassen“, reagiert klar der Jurist. „Irgendwann ist die Gesundheit der Passagiere das höhere Rechtsgut vor den Vorgaben. Irgendwann ist die Grenze zur Strafbarkeit überschritten“, sagt er.

Völlig überhitzt stürmten die 270 Passagiere des Fluges aus Antalya wieder nach draußen. Foto: privat
Völlig überhitzt stürmten die 270 Passagiere des Fluges aus Antalya wieder nach draußen. Foto: privat

Gesundheitliche Schäden müssen ärztlich bescheinigt werden

Gesundheitsschäden betreffend lässt sich im Nachhinein wenig machen. Hier geht es darum, ob eventuelle Schäden relevant und behandlungsbedürftig sind. Versuchen kann man es dennoch. „Wenn ein Arzt an Bord ist, lassen Sie ihn einschätzen, wie der Schaden zu bewerten ist, ob es behandlungsbedürftig ist“, rät der Experte. Wenn es um die Gesundheit geht, brauche man ein Gutachten vom Arzt. Dies kann natürlich erst nach dem Ereignis stattfinden, das gegebenenfalls gesundheitliche Schäden verursachte. Unwohlsein durch Hitze oder auch Panikattacken seien im Nachhinein schwer nachweisbar.

Immerhin, das Flugpersonal scheint aus den Erlebnissen vom 6. Juni 2024 Lehren gezogen zu haben. Gäste eines späteren Fluges mit Mavi Gök berichteten zwar ebenfalls von Hitze und dazu langer Wartezeit vor dem Abflug. Aber immerhin seien Getränke ausgeteilt worden.

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Wer unterstützt Kunden im Schadenfall?

Wenn man den Schadensersatz außergerichtlich einfordert, brauche man keinen Anwalt, so Hagge. Die Verbraucherzentrale berät kostenlos zum Reiserecht - telefonisch, per Video oder vor Ort. „Vor Ort bietet natürlich die besten Möglichkeiten“, so Hagge. Man sollte zum Termin möglichst alle Unterlagen mitbringen, ausgedruckt auf Papier. „Ein Erinnerungsprotokoll kann nicht schaden“, sagt er. „Sollte es zu einer Verhandlung kommen, kann das hilfreich sein.“ Im Auftrag kann sich die Verbraucherzentrale auch an die Airline wenden und Kunden außergerichtlich vertreten. Für ein Schreiben der Verbraucherzentrale Niedersachen werden 40 Euro fällig.

Sich beraten zu lassen und einen Dienst in Anspruch zu nehmen kann sich lohnen, allein um die eigenen Nerven zu schonen. „Die Airlines lassen sich immer viel Zeit“, so Hagge. Wenn es um höhere Summen gehe, könne man unter Umständen direkt einen Anwalt einschalten. Dies gilt auch, wenn das Unternehmen einen Schadensersatz verweigert und man den Rechtsweg einschlagen muss. „In Deutschland gibt es keine Fachanwälte mit dem Zusatz Reiserecht im Titel – aber Fachanwälte, die sich darauf spezialisiert haben. Wer damit wirbt, der sollte schon eine gewisse Anzahl an Fällen bearbeitet haben“, so Hagge. Passende Anwälte findet man zum Beispiel über die Rechtsanwaltskammer in Celle.

Nancy und Dominik Janßen erlebten einen dramatischen Rückflug. Foto: Nording
Nancy und Dominik Janßen erlebten einen dramatischen Rückflug. Foto: Nording

Auch Unternehmen wie „FlightRight“ oder „Flug-Verspätet“ versprechen rechtliche Unterstützung in Schadensfällen. „Ich würde eher einen Rechtsanwalt beauftragen“, sagt Markus Hagge dazu. Wer das Problem schnell vom Tisch haben will, kann seine Entschädigungsforderung verkaufen. Unternehmen wie „EUFlight“ oder „Compensation2go“ werben damit, dass sie den Geschädigten sofort einen Betrag zahlen und dafür den Schaden auf eigenes Risiko bei der Airline geltend machen.

Wie kann ich mich im Vorfeld absichern?

Wer einen Flug bucht, hat oft mehrere Optionen für verschiedene Versicherungen. Lohnen sich die überhaupt? „Man kann sich für alle möglichen Versicherungen entscheiden“, sagt Markus Hagge. Gängig sind etwa die Reiserücktrittversicherung oder Gepäckschutz. „Wenn die Airline wie in diesem Fall solche Fehler macht, ist das eher ein Fall für die Versicherung der Airline“, so Hagge. Auf eine Situation wie die im Hitzeflieger könne man sich nicht vorbereiten mit einer Versicherung. „Das ist schon sehr speziell“, sagt er.

Im Vorfeld der Buchung könne man sich aber bei dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA), der Aufsichtsbehörde über den Flugverkehr, informieren, ob es bei bestimmten Airlines zu Beschwerden kam.

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