Hamburg/New York Haftstrafe für Donald Trump? Was laut Juristen dafür spricht – und was dagegen
Im sogenannten Schweigegeld-Prozess hat eine Jury Donald Trump in allen 34 Anklagepunkten für schuldig befunden. Im Juli verkündet der Richter das Strafmaß. Dem Ex-Präsidenten droht eine mehrjährige Gefängnisstrafe. Doch ist das realistisch?
Am 11. Juli wird Richter Juan Merchan in New York ein historisches Strafmaß verkünden: Es ist das erste Mal in der amerikanischen Geschichte, dass ein ehemaliger US-Präsident wegen einer Straftat verurteilt wird.
Vier Tage später wollen die Republikaner auf einem Nominierungsparteitag Trump offiziell zu ihrem Präsidentschaftskandidaten küren.
Die Geschworenen hatten den 77-jährigen Trump Ende Mai in 34 Anklagepunkten für schuldig befunden, Geschäftsunterlagen zum Zwecke der Wahlbeeinflussung gefälscht zu haben.
Für jeden Anklagepunkt droht Trump eine Geld-, Bewährungs- oder eine Gefängnisstrafe von bis zu vier Jahren – in Summe jedoch maximal 20 Jahre. Trump könnte auch unter Hausarrest gestellt werden.
Chuck Rosenberg, ehemaliger Bundesanwalt, sagte dem US-Sender NBC, er wäre sehr überrascht, falls Trump eine Gefängnisstrafe bekommen sollte. Was aus seiner Sicht für eine Geld- oder Bewährungsstrafe spricht:
Die weiße Weste: Trotz zahlreicher juristischer Probleme ist Donald Trump bisher nicht vorbestraft. Ersttäter ohne Gewaltdelikte erhalten in der Regel keine Haftstrafe, sondern Geldstrafen oder Bewährung.
Die Art des Verbrechens: Für die Fälschung von Geschäftsunterlagen bekommt laut einer Untersuchung des US-Anwalts Norman Eisen im Schnitt einer von zehn Angeklagten eine Haftstrafe; in der Regel liegen dann auch andere Straftaten vor.
Das Alter: Auch das hohe Alter spricht dafür, den 77-jährigen Trump nicht ins Gefängnis zu schicken.
Trumps Rolle: Andrew Weissmann, US-Anwalt und leitender Staatsanwalt im Büro des Trump-Sonderermittlers von Robert Mueller, hält dagegen eine Haftstrafe von mindestens 36 Monaten für realistisch.
Dazu war Trumps ehemaliger Anwalt Michael Cohen verurteilt worden – wegen Straftaten, die er auf Trumps Anweisung hin begangen hatte und die im Zusammenhang mit den Schweigegeldzahlungen an die Pornodarstellerin Stormy Daniels standen.
Laut Weissmann könnte Trump sogar mehr Zeit im Gefängnis drohen. Denn im Gegensatz zu Cohen wird Trump als Hauptverantwortlicher bei der Vertuschungsaktion gesehen. Außerdem könnte für die Schwere der Tat von Bedeutung sein, dass Trump einen Teil der Straftaten als US-Präsident aus dem Oval Office heraus beging.
Trumps Verhalten: Andrew Weissmann erinnerte daran, dass Cohen sich teilweise schuldig bekannt, Einsicht gezeigt und mit den Ermittlern kooperiert hatte. Solch strafmilderndes Verhalten hat Trump bisher nicht gezeigt – im Gegenteil: Trump hatte mehrfach gegen den Maulkorberlass des Richters verstoßen, der ihm verbale Attacken auf Prozessbeteiligte verbot. Dafür musste Trump jeweils 1000 Dollar Strafe zahlen.
Zudem hat der 77-Jährige den Prozess, den Richter und die Jury mehrfach als korrupt und „Hexenjagd“ abgetan. Er sei vollkommen unschuldig, wiederholte Trump immer wieder – Einsicht hat der Republikaner bisher nicht gezeigt. Stattdessen hat er damit gedroht, den für den Fall zuständigen Bezirksstaatsanwalt Alvin Bragg sowie politische Gegner im Falle seines Wahlsiegs ins Gefängnis zu stecken.
Im US-Podcast „Pivot“ sagte Jurist und CNN-Analyst Elie Honig über Trumps Verhalten: „Alles, was Donald Trump vor, während und nach dem Prozess gesagt hat, ist kontraproduktiv und selbstzerstörerisch.“ Als sein Anwalt würde er „ihn anflehen“ damit aufzuhören. Die verbalen Attacken ohne den Hauch von Reue und Schuldbewusstsein würden Trump doppelt schaden: zunächst bei der Bemessung des Strafmaßes und später bei einer möglichen Entscheidung vor einem Berufungsgericht.
Der Richter: Ron Kuby, ein New Yorker Strafverteidiger, hält es für wahrscheinlich, dass Trump zu einer Haftstrafe verurteilt wird. Es sagte gegenüber NBC News, Richter Juan Merchan sei dafür bekannt, „hart zu urteilen, wenn es um Wirtschaftsverbrechen geht, die von Menschen begangen werden, die über Reichtum, Privilegien und Macht verfügen.“
Bereits bei den wiederholten Verstößen gegen den Maulkorberlass hatte Merchan gedroht, dass bei weiteren Vergehen eine Haftstrafe angeordnet werden könne.
Trumps Anwalt kündigten bereits an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Das geht in zwei Etappen: Vor einer Berufungsabteilung des Gerichts in New York und anschließend vor dem höchsten Gericht des Staates New York. Solange sich diese Instanzen mit dem Fall befassen, wird die Strafe ausgesetzt. Ein Berufungsverfahren könnte sich über Monate hinziehen, wahrscheinlich bis nach der Präsidentschaftswahl.
Doch selbst bei einer rechtskräftigen Verurteilung dürfte Trump legal bei der anstehenden Präsidentenwahl im November antreten.