Berlin  Unerlaubte Werbung bei Prime Video? Wie Sie sich der Sammelklage anschließen können

Jonathan Bresch
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Von Jonathan Bresch
| 05.06.2024 18:10 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Laut Verbraucherzentrale hat der Streaming-Anbieter Amazon Prime Video mit einer kürzlichen Änderung nicht rechtens gehandelt. Foto: dpa/Silas Stein
Laut Verbraucherzentrale hat der Streaming-Anbieter Amazon Prime Video mit einer kürzlichen Änderung nicht rechtens gehandelt. Foto: dpa/Silas Stein
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Seit Februar schaltet Amazon Werbung auf seiner Streaming-Plattform Prime Video. Diese Reklame zu umgehen, kostet den Abonnenten einen monatlichen Aufpreis. Die Verbraucherzentrale hält das für rechtswidrig. Wer betroffen ist und wie man sich der Klage anschließt.

Amazon hat im Februar begonnen, auf seiner Streaming-Plattform Prime Video Werbung zu schalten. Da die Änderung nicht erst nach einer Zustimmung der Kunden stattfand, sondern von Amazon einseitig eingeführt wurde, gibt es jetzt eine Sammelklage gegen Amazon. Wie Sie herausfinden, ob Sie sich daran beteiligen können.

Amazon betreibt seit einigen Jahren einen Video-Streamingdienst. Prime Video ist für Kunden von Amazon Prime nutzbar. Diese können dann neben der kostenlosen Lieferung von Produkten, die auf Amazon bestellt werden, auch eine Auswahl an Filmen und Serien schauen.

Bis zum Anfang des Jahres war der Service ohne Werbung nutzbar. Aber seit dem 5. Februar hat sich Amazon dazu entschieden, Werbung zu schalten. Die Option, die Reklame zu umgehen, kostet die Kunden monatlich 2,99 Euro extra. Auch der Konkurrent Netflix hat seit einiger Zeit die Option, ein Abo mit Werbung abzuschließen.

Laut der Verbraucherzentrale haben alle, die vor dem 5. Februar ein Abonnement bei Amazon Prime abgeschlossen hatten, die Möglichkeit, sich der Klage anzuschließen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die teurere Option ohne Werbung bereits dazubestellt wurde, oder ob der Kunde seit der Einführung regelmäßig Werbung sieht.

Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass die Kläger bei einem Erfolg der Klage, je nachdem wie lange das Verfahren läuft, mehrere Jahresbeiträge von 35,88 Euro zurückbekommen könnten.

Die Klage gegen Amazon wird zunächst vom bayerischen Oberlandesgericht behandelt, da Amazon seinen relevanten Sitz in München hat. Um sich der Klage anzuschließen, müssen Nutzer ein Formular vom Bundesjustizamt ausfüllen. Eine detaillierte Ausführung, was genau ausgefüllt werden muss, ist ebenfalls bei der Verbraucherzentrale zu finden.

Ein Amazon Sprecher teilte der Redaktion mit, die Werbung würde es Amazon ermöglichen, „weiterhin attraktive Inhalte für Prime-Mitglieder anbieten zu können und diese Investitionen über einen langen Zeitraum weiter zu erhöhen“. Außerdem besteht Amazon darauf, dass sie ihre Kunden, „transparent und im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen [über die neue Werbung] informiert“ hätten.

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