Europawahl in Moormerland Hunderte Wahlbenachrichtigungen verschwunden
Gut 500 Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl wurden in Warsingsfehn nicht zugestellt. Die Gemeinde steht vor einem Rätsel. Bürger müssen jetzt aufpassen.
Moormerland - Vor der Europawahl ist es in Moormerland zu einem für alle Beteiligten ärgerlichen Zwischenfall gekommen: In Warsingsfehn wurden nachweislich 518 Wahlbenachrichtigungen nicht zugestellt. Das hat sich im Verlauf der vergangenen zwei Wochen herausgestellt, als immer mehr Bürger im Rathaus fragten, ob die Briefe mit den Wahlbenachrichtigungen denn noch kommen.
Wie es genau dazu kam, ließ sich noch nicht feststellen. Die Gemeinde Moormerland hatte einen Dienstleister mit dem Druck und Adressierung der insgesamt 19.055 Wahlbenachrichtigungen beauftragt. Nachprüfungen haben ergeben, dass diese Sendungen vollständig bei der Post eingetroffen sind, und auch die Post habe nachweisen können, dass alle 19.055 Sendungen auf den Weg gebracht wurden, sagt Dezernent Timo Pistoor.
Diese Straßen in Warsingsfehn sind betroffen
Betroffen sind offenbar alle Straßenzüge zwischen Christine-Charlotten-Straße und Gräfin-Julia-Straße in Warsingsfehn, im Volksmund als „Blumenstraßen“ bezeichnet, weil die Straßen alle nach Blumen benannt sind. Doch auch Haushalte an der Dr.-Warsing-Straße hätten sich gemeldet, sagt Pistoor. Aufgrund der Zahl der Anfragen habe die Gemeinde die Zahl von 518 Briefen festgestellt, die nicht angekommen sind. Es könnten jedoch noch mehr sein.
Aber das ist noch nicht alles: Denn zusätzlich meldeten sich in der vergangenen Woche noch Einwohnerinnen und Einwohner, die Briefwahl beantragt hatten, aber die Briefwahlunterlagen nicht erhalten hatten. „Die hatten wir seitens der Gemeinde selbst verschickt“, sagt Pistoor. Bis jetzt geht es um etwa 150 Briefe mit den Wahlunterlagen, die bei den Adressaten nicht angekommen sind. „Aber diese Fälle sind über die gesamte Gemeinde verteilt“, sagt Pistoor.
Briefwähler ohne Brief müssen reagieren
An dieser Stelle müssen die betroffenen Wählerinnen und Wähler aufpassen: Wer die Wahlbenachrichtigung nicht bekommen hat, kann trotzdem am 9. Juni an der Europawahl teilnehmen, wenn er oder sie sich im Wahllokal mit dem Personalausweis identifiziert. Wer jedoch Briefwahl beantragt hatte, aber die Unterlagen nicht erhalten hat, kann nicht auf diesem Weg an der Europawahl teilnehmen. „Es wurde nämlich für diese Person bereits ein Wahlschein ausgestellt“, sagt Pistoor. Um im Wahllokal seine Stimme abzugeben, müsste man diesen vorzeigen.
Doch eben dieses Dokument liegt den betroffenen Haushalten nicht vor. „Theoretisch ist es möglich, dass diese Sendungen noch bis Sonnabend, 1. Juni 2024, zugestellt werden“, sagt Pistoor. Wer bis dahin die Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht bekommen hat, muss am besten in der kommenden Woche persönlich ins Bürgerbüro im Rathaus kommen, um sich die Unterlagen erneut ausstellen zu lassen. „Alle Bürgerinnen und Bürger, die das betrifft müssen sich unbedingt bei uns melden“, sagt Pistoor.
Herausforderung für Gemeinde Moormerland
Die alten, nicht eingetroffenen Wahlscheine werden dann für ungültig erklärt und neue ausgestellt. „Nur die sind dann für die Europawahl gültig“, sagt Pistoor. Die Gemeinde steht nun vor einer neuen Herausforderung, denn für den Postweg wird es wohl zu knapp sein. „Vermutlich werden wir die von Hand zustellen“, sagt der Dezernent – Mitarbeiter der Gemeinde werden sie persönlich bringen. Bis zur Europawahl bleibt ja nur noch eine Woche.
Was hinter dem Verschwinden der Wahlbenachrichtigungen und Wahlunterlagen steckt, ist derzeit unbekannt. Handelt es sich um ein Versehen? Gingen die Schreiben verloren? Wurden sie von einem Zusteller unterschlagen? Das kann derzeit niemand beantworten. Die Deutsche Post versichert, dass alles korrekt gelaufen sei: „Wir haben sofort alle Hinweise von der Gemeinde in dieser Angelegenheit überprüft und keinerlei Unregelmäßigkeiten festgestellt. Alle uns übergebenen Wahlbenachrichtigungen wurden bis spätestens zum Ende der Kalenderwoche 20 zugestellt“, teilt Pressesprecherin Maike Wintjen mit.
Kann die Wahl verfälscht werden?
Die Gemeinde Moormerland hat laut Pistoor die Landeswahlleitung und die Bundeswahlleitung über den Vorfall informiert. Auch die Kreiswahlleitung weiß Bescheid. Einen solchen Fall habe es aktuell und in der Vergangenheit noch nie gegeben, heißt es dort. Es wird versichert, dass eine Wahlfälschung mittels der verschwundenen Dokumente unwahrscheinlich ist. Beim Landkreis Leer würden schon jetzt eingehende Wahlbriefe daraufhin geprüft, ob sie für ungültig erklärt wurden. „Theoretisch könnte jemand anderes mit der Wahlbenachrichtigung versuchen, im Wahllokal seine Stimme abzugeben. Dies wäre strafbar und kann durch strikte Ausweiskontrollen verhindert werden“, antwortet die Kreiswahlleitung.
Dies gelte jedoch als unwahrscheinlich, da das Risiko, erwischt zu werden, sehr hoch sei, „insbesondere wegen der dörflichen Verhältnisse (die Leute kennen sich)“, schreibt Kreispressesprecher Philipp Koenen. Briefwahlunterlagen könne man mit den Wahlbenachrichtigungen anderer Wahlberechtigter nicht erhalten: Sofern Briefwahlunterlagen schriftlich anhand des Antrags, der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, beantragt werden, werden diese an die Adresse des Antragsstellers verschickt, so Koenen.
Landkreis Leer kontrolliert schon jetzt
Dagegen könnten Briefwahlunterlagen, die in falsche Hände geraten, missbraucht werden, indem die Unterschrift auf dem Wahlschein gefälscht wird. Deshalb rät die Kreiswahlleitung den Betroffenen dazu, sich bei der Gemeinde Moormerland zu melden. Ein bereits ausgestellter und verschwundener Wahlschein werde dann für ungültig erklärt und ein neuer ausgestellt. „Bei der Briefwahlauszählung werden vor der eigentlichen Auszählung sämtliche Wahlbriefe hinsichtlich der für ungültig erklärten Wahlschein-Nummern überprüft“, so Kreissprecher Koenen. Die Briefwahl wird beim Landkreis Leer zentral ausgezählt.
Nicht nur vor diesem Hintergrund hält die Kreiswahlleitung es für unwahrscheinlich, dass die Europawahl und das Ergebnis für Moormerland für ungültig erklärt werden könnten. „Die Ergebnisse der einzelnen Gemeinden und der Landkreise können nicht separat angefochten werden“, teilt Koenen mit. Denn für die Europawahl sei das Wahlgebiet die gesamte Bundesrepublik. Ein Einspruch gegen das Wahlergebnis hätte nur Aussicht auf Erfolg, wenn ein Wahlfehler vorliege, der die Sitzverteilung im Europaparlament beeinflussen könnte. „Die Wahrscheinlichkeit, dass ein geringfügiger Fehler in einer einzelnen Gemeinde im Landkreis Leer das bundesweite Wahlergebnis in dieser Weise tangiert, ist äußerst gering“, stellt die Kreiswahlleitung fest.