Berlin  Schäden durch Hagel, Gewitter oder Starkregen: Welche Versicherungen zahlt was?

Anna-Lena Lohmann
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Von Anna-Lena Lohmann
| 28.06.2024 10:05 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Hagelkörner können so groß werden, dass sie das Auto enorm beschädigen. Foto: IMAGO / Panthermedia
Hagelkörner können so groß werden, dass sie das Auto enorm beschädigen. Foto: IMAGO / Panthermedia
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Nach Unwettern stellt sich schnell die Frage: Bin ich gegen Schäden durch Starkregen oder Sturm überhaupt versichert? Wir erklären, welche Versicherungen bei Hagel, Gewitter oder Regen greifen.

Bei Unwettern ist nicht jedem klar, welche Versicherung für Folgeschäden zuständig ist. Wir klären auf, welche Versicherungen Sie brauchen – und an welche Versicherung Sie sich wann wenden müssen.

Deutsche sind gegen Starkregen nicht ausreichend versichert, zeigt eine Statista-Grafik. Die Häufigkeit der Starkniederschläge nimmt in Deutschland jedoch zu, klärt der Deutsche Wetterdienst auf. Die entsprechenden Versicherungen können Reparaturkosten an Haus und Auto abfedern.

Je nachdem, ob Haus, Auto oder andere Gegenstände beschädigt werden, sind unterschiedliche Versicherungen zuständig, erklärt die Verbraucherzentrale. Auch die Art des Schadens ist relevant.

Für das Auto gilt Folgendes:

Für Schäden am Haus und Hausrat sind folgende Versicherungen zuständig:

Eine Zusatzversicherung für Elementarschäden kann bei Unwetter von Vorteil sein, so die Verbraucherzentrale. Zu Elementarschäden zählen beispielsweise Überschwemmungen, Erdrutsche oder Schnee. Eine Elementarschadensversicherung könne als Zusatz zur Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgeschlossen werden, nicht jedoch separat. Generell sollten Sie Ihre bereits vorhandene Versicherung auf Unwetterschäden, die übernommen werden, prüfen.

Die jeweilige Versicherung sollte immer so schnell wie möglich informiert werden, sagt die Verbraucherzentrale. Zudem können Fotos oder Videos helfen, erläutert die Deutsche Schadenshilfe. Es könne ebenfalls hilfreich sein, Nachbarn als Zeugen anzugeben. Diese könnten der Versicherung das Unwetter und die daraus entstandenen Schäden bestätigen, führt die Deutsche Schadenshilfe weiter aus.

Kaputte Gegenstände sollten nur nach Absprache mit der Versicherung entfernt werden und Gefahrenquellen, wenn nötig abgesperrt werden, rät die Verbraucherzentrale. Zur Sicherheit der Kostenübernahme, sei jegliches Vorgehen mit den Versicherungen vorab zu klären.

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