Berlin Neue Gesetze und Regelungen: Das ändert sich im Juni 2024
Der Juni 2024 bringt wieder neue Gesetze und Regelungen mit sich. Die Bahncard aus Plastik gehört der Vergangenheit an, 16-Jährige dürfen erstmals das EU-Parlament wählen und viele Ausländer können sich leichter einbürgern lassen. Eine Übersicht der Neuerungen.
Die Änderungen im Juni 2024 umfassen:
Einbürgerungen sollen künftig schneller gehen, doppelte Staatsbürgerschaften grundsätzlich möglich sein: Am 27. Juni tritt eine Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft. Danach sollen sich Ausländer schon nach fünf statt acht Jahren um einen deutschen Pass bewerben dürfen. Bei besonderen Integrationsleistungen wie guten Sprachkenntnissen und ehrenamtlichem Engagement kann eine Einbürgerung schon nach drei Jahren erfolgen.
Bisher konnten zudem nur Menschen eine doppelte Staatsbürgerschaft erlangen, die aus der EU, der Schweiz oder aus Ländern kamen, die einen Wechsel der Staatsbürgerschaft untersagen. Zukünftig soll das grundsätzlich möglich sein.
Mit der Chancenkarte haben Menschen aus dem Nicht-EU-Ausland ab Anfang Juni die Möglichkeit, nach Deutschland einzureisen, ohne einen festen Arbeitsvertrag vorweisen zu müssen.
Einige Voraussetzungen gibt es aber: So müssen Bewerber grundlegende Deutschkenntnisse oder sehr gute Englischkenntnisse und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder einen im Herkunftsland anerkannten Hochschulabschluss vorweisen.
Für zusätzliche Leistungen können die Bewerber weitere Punkte erhalten. Wer insgesamt sechs Punkte erhält, bekommt die Chancenkarte und darf ein Jahr für die Arbeitssuche in Deutschland bleiben – sofern der Lebensunterhalt gesichert ist.
Am 9. Juni findet die Wahl zum Europaparlament statt. In Deutschland dürfen nach einer Änderung des Europawahlgesetzes erstmals auch Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben.
Aus für die Plastikkarte: Die Bahncard 25 und die Bahncard 50 wird es ab dem 9. Juni nicht mehr in der bisherigen Form geben. Für die Nutzung der Bahncard seien ein Kundenkonto bei bahn.de und die Smartphone-App DB Navigator nötig, teilte die Deutsche Bahn im März mit. Die digitale Bahncard wird also der Standard. Wer kein Smartphone besitzt oder es nicht immer dabei hat, kann sich die Rabattkarte auch in einem PDF-Dokument ausdrucken.
Mitte Mai hat ein neues Strafgesetz den Bundesrat passiert: die unzulässige Interessenwahrnehmung. Demnach werden „Mandatsträger“ mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft, die „für Handlungen, die sie während des Mandates vornehmen, eine ungerechtfertigte finanzielle Gegenleistung fordern, sich versprechen lassen oder annehmen“. Als Mandatsträger gelten Abgeordnete in Parlamenten des Bundes, der Länder oder auf europäischer Ebene.
Anlass für die Verschärfung war die „Maskenaffäre“ von Unionsabgeordneten, die während der Corona-Pandemie hohe Provisionen kassiert hatten, weil sie Maskenkäufe an Unternehmen und Ministerien vermittelt hatten – nach bisherigem Recht nicht strafbar. Auch die Menschen können sich künftig strafbar machen, die solche Provisionen zahlen. Der neue Strafrechtsparagraf tritt voraussichtlich im Laufe des Juni 2024 in Kraft, nachdem der Bundespräsidenten ihn verkündet hat.
Die sogenannte Westbalkanregelung soll Menschen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien den Zugang auf den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Ab Juni sollen die Kontingente für Arbeiter aus diesen Ländern von 25.000 auf 50.000 erhöht werden.
Es muss nicht immer Paypal sein: Ab Ende Juni können Kunden vieler europäischer Banken untereinander Handy-zu-Handy-Zahlungen durchführen. Dahinter steckt das europaweite Bezahlsystem „wero“ der Bankeninitiative EPI. Für Deutschland nehmen die Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Deutsche Bank teil.
Die Initiative hat nicht nur ein einheitliches europaweites System zum Bezahlen per Karte und Smartphone als Ziel. Zugleich soll mit EPI den europäischen Bankkunden ein Angebot gemacht werden, das eine Alternative zum US-Riesen Paypal bildet.
Bis zum 30. Juni haben Mieter in Deutschland noch Zeit zu klären, wie sie in ihrer Wohnung künftig weiter fernsehen wollen. Denn bislang waren die Gebühren für den TV-Kabelanschluss in den Nebenkosten enthalten, da der Vermieter diese entsprechend umlegen durfte. Damit ist zum Monatswechsel jedoch Schluss.
Denn bei der bisherigen Regelung zahlte der Mieter häufig für den Kabelanschluss mit, obwohl er diesen gar nicht benutzte. Künftig können sie frei wählen, wie sie die TV-Angebote empfangen wollen: Kabel, Satellit, DVB-T2, Internetfernsehen – oder überhaupt nicht.
Ebenfalls bis zum 30. Juni haben Pflegebedürftige noch Zeit, ihren Entlastungsbetrag aus dem Vorjahr vollständig abzurufen. Dabei liegt der Betrag für alle Pflegegrade bei 125 Euro pro Monat. Dieser soll eine finanzielle Unterstützung für kostenpflichtige Pflegeleistungen im häuslichen Bereich sein, die pflegende Angehörige entlasten.
Für die Auszahlung des Geldes müssen entsprechende Rechnungen vorgelegt werden, beispielsweise für ambulante Pflegedienste oder Betreuungsangebote. Um zu klären, wie hoch das Guthaben des Entlastungsbetrages noch ist, genügt in der Regel ein Anruf bei der Pflegekasse.
Am 14. Juni beginnt die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland. Dann wird es auch wieder Public-Viewing geben. Die Bundesregierung hat eine Verordnung beschlossen, die während der Spiele Ausnahmen von den geltenden Lärmschutz-Regeln zulässt. Die Verordnung gilt vom 1. Juni bis zum 31. Juli 2024.
Viele Senioren in Deutschland dürfen sich ab Juli dieses Jahres auf eine höhere Rente freuen. Allerdings wird erwartet, dass ein Großteil der 21 Millionen Rentner in Deutschland bereits im Juni den entsprechenden Rentenanpassungsbescheid erhalten wird.
Für die rund 61000 Menschen mit Amateurfunk-Zulassung in Deutschland wird das Hobby zum 24. Juni moderner: Laut der Zweiten Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung ist dann ein sogenannter Remote-Betrieb möglich – also das Funken auch aus der eigenen Küche oder aus Schrebergärten heraus, selbst wenn dies nicht der eigentliche Betriebsort ist.
Eine weitere Änderung: Bislang brauchten Funkamateure, die andere Personen anleiten wollten, ein spezielles Ausbildungsrufzeichen – diese Voraussetzung fällt nun weg.
Kinder und Jugendliche dürfen sich freuen: Im Juni starten gleich in fünf Bundesländern die Sommerferien: In Niedersachsen am 24. Juni, sie enden am 2. August. In Bremen geht es ebenfalls am 24. Juni los. Schüler haben dann bis zum 2. August frei. In Sachsen starten die Sommerferien bereits am 20. Juni und dauern bis zum 2. August. Die Sommerferien in Sachsen-Anhalt beginnen am 24. Juni und enden am 3. August. In Thüringen sind vom 20. Juni bis 31. Juli Sommerferien.