Urteil wegen Volksverhetzung Eklat im Landgericht Aurich – Angeklagter verlässt Saal
Ein rassistischer Kommentar auf Facebook hat einem 61-Jährigen aus Westerholt eine Anklage wegen Volksverhetzung eingebracht. Bei der Verhandlung vor dem Landgericht Aurich kam es zum Eklat.
Aurich/Westerholt - Vor dem Landgericht Aurich ist es am Montag am Ende einer Berufungsverhandlung zum Eklat gekommen: Noch während der Urteilsverkündung verließ der Angeklagte schimpfend den Gerichtssaal und knallte die Tür zu Saal 108 hinter sich zu. Der 61-Jährige aus Westerholt wollte sich nicht anhören, wieso er wegen Volksverhetzung verurteilt worden war. Die Kammer verwarf seine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Wittmund vom 20. November 2023.
Am 16. Februar 2023 hatte der Mann auf Facebook die Werbeanzeige einer Jobbörse kommentiert. Auf dem Foto war eine schwarze Frau vor einem Laptop zu sehen. Der Mann schrieb darunter: „Wenn ich wilde Tiere sehen will, mache in Urlaub in Afrika.“ 13 weiteren Facebook-Nutzern gefiel diese rassistische Entgleisung. Doch war es überhaupt eine? Laut Strafgesetzbuch macht sich der Volksverhetzung schuldig, wer die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er sie wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer durch ihre ethnische Herkunft bestimmten Gruppe böswillig verächtlich macht.
„Blödsinn ist das“
Der Angeklagte fühlte sich von der Justiz völlig missverstanden. Sein Post habe nichts mit Rassismus oder Volksverhetzung zu tun, erklärte er wortreich. Es habe ihn „einfach nur genervt“, dass ihm auf Facebook diese Werbung angezeigt wurde. Das habe er mit seinem Kommentar zum Ausdruck bringen wollen. Er hätte auch schreiben können: „Wenn ich Koteletts will, dann geh ich zum Fleischer“ oder „In China fällt ein Sack Reis um“. Er habe „niemanden als wildes Tier bezeichnet und auch nicht die Absicht gehabt, das zu tun“, erklärte der Angeklagte, der ohne Verteidiger angetreten war. „Ich versteh unter Volksverhetzung was anderes.“ Der Verweis der Vorsitzenden Richterin Dorothee Bröker auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ließ ihn unbeeindruckt. „Blödsinn ist das“, sagte er.
Auf die Frage der Richterin, ob er diesen Post gesetzt habe, antwortete der Mann: „Ja und Nein.“ Facebook habe seinen Kommentar zunächst gelöscht, „wegen Hassrede“. Dann habe das Unternehmen den Post überprüft, sich entschuldigt und den Kommentar wieder freigeschaltet. Somit sei nicht er schuld, sondern Facebook. „Beweisen Sie, dass ich das so wollte“, fuhr der Angeklagte die Richterin an. „Wenn ich jemanden beleidigen will, kann ich ganz was anderes vom Stapel lassen.“ Er habe keine rechte Gesinnung und kein Motiv für eine solche Tat.
Hausdurchsuchung mit Maske
Trotz der eindeutigen Beweislage bestand der Angeklagte darauf, dass die Polizeibeamtin, die am 14. Juni 2023 die Durchsuchung seiner Wohnung geleitet hatte, als Zeugin vernommen wird. Er reckte ihr ein DIN-A4-Blatt mit der Aufschrift „Zutritt nur mit FFP2-Maske“ entgegen. Er habe sich seinerzeit vor der Polizei dafür rechtfertigen müssen, dass er eine Maske trage, sagte der Mann. „Ich stand so unter Schock, dass ich nicht antworten konnte. Ich hab nur auf das Schild hier gezeigt.“ Es habe an seiner Wohnungstür gehangen.
Die Zeugin ließ sich nicht aus der Ruhe bringen und wies darauf hin, dass die Polizeibeamten während der Durchsuchung Masken getragen hätten. Der Angeklagte habe seinerzeit gleich zugegeben, dass er besagten Kommentar gepostet habe, und sich sehr kooperativ verhalten. Er habe seinen PC hochgefahren und erklärt, dass er mehrere Accounts auf Facebook nutze, „weil er eine sarkastische Art und Weise hat, Sachen zu kommentieren“.
Sind Ostfriesenwitze Volksverhetzung?
Nach der Zeugenaussage redete sich der Angeklagte weiter in Rage. „Es ist offensichtlich, dass Sie nicht unparteiisch sind“, sagte er mit Blick auf den Richtertisch. Und: „Intelligent ist was anderes.“ Bröker warnte ihn davor, sich im Gerichtssaal strafbar zu machen. „Ich hab noch den lieben Gott als Zeugen benannt“, entgegnete der Angeklagte. Es sei „einfach nur widerlich“, wie Staatsanwaltschaft und Gericht kooperierten. „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“
Die Staatsanwältin plädierte dafür, die Berufung zu verwerfen. Der Angeklagte nutzte das Plädoyer für weitere Erklärungen: Wenn er die Frau, die auf dem Bild zu sehen war, vor sich sitzen hätte, würde er ihr sagen, dass er sie nicht beleidigen wollte. Er sei kein Rassist. „Ich hatte mal ein Verhältnis mit einer Farbigen aus Ghana oder Gambia, ich weiß nicht mehr genau.“ Zu seinen syrischen Nachbarn pflege er ein freundschaftliches Verhältnis, erklärte der Westerholter. „Ich bin nicht fremdenfeindlich.“ Er verorte sich politisch links. Nach der Logik der Justiz müsse man auch Ostfriesenwitze als Volksverhetzung einstufen.
Die 1. Kleine Strafkammer verwarf die Berufung. Das Amtsgericht Wittmund hatte den 61-Jährigen, der keine Vorstrafen hat, zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt. Weil der Angeklagte erwerbsunfähig ist und von Bürgergeld lebt, verringerte das Landgericht die Tagessatzhöhe auf 15 Euro. Somit muss der Mann nicht 1200 Euro Geldstrafe zahlen, sondern 900. Auch damit ist er nicht einverstanden. Er werde Revision einlegen, kündigte er beim Verlassen des Gerichtsgebäudes an.