So kam es zur Haftstrafe Fast wäre die Wiesmoorer Hanfplantage nicht entdeckt worden
 
                                        
                                        
                                        
                 
            Das Bild zeigt Christian Rademacher-Jelten in einem anderen Gerichtsverfahren. Archivfoto: Ortgies
    Der Bundesgerichtshof hat die Haftstrafe gegen Christian Rademacher-Jelten bestätigt. Großen Anteil daran, dass es so weit kam, hatte der Zufall. Deshalb wäre das Cannabis fast nicht entdeckt worden.
                            Lesedauer des Artikels: ca. 4 Minuten
                        
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