Berlin Grafik zeigt: So viele Überstunden arbeiten die Deutschen unbezahlt
Manchmal bleibt man länger am Schreibtisch sitzen, um Aufgaben noch fertig zu stellen. Doch nicht immer wird diese Extrazeit bezahlt – ist das überhaupt erlaubt?
Bezahlte und unbezahlte Überstunden führen zu einer Verlängerung der tatsächlichen geleisteten Arbeitszeit von Beschäftigten. Laut DGB-Chefin Yasmin Fahimi hat die arbeitende Bevölkerung im vergangenen Jahr knapp 1,3 Milliarden Überstunden geleistet, davon gut 700 Millionen unbezahlt. Das heißt knapp die Hälfte der Überstunden werden nicht bezahlt, ist das erlaubt?
Wie diese Statista-Grafik zeigt, fielen 2023 auf jeden Arbeitnehmer ungefähr 31,6 Überstunden, davon 58 Prozent unbezahlt.
Wichtig zu wissen: Überstunden müssen nicht geleistet werden, außer eine besondere Situation verlangt es. Die geleisteten Überstunden werden in der Regel durch Vergütung oder Freizeit ausgeglichen, je nach Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer. Die Anordnung von Überstunden sollte vertraglich festgelegt sein.
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Laut Arbeitszeitgesetz darf die Arbeitszeit an Werktagen acht Stunden nicht überschreiten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die tägliche Arbeitszeit auf zehn Stunden zu verlängern, sofern innerhalb eines Zeitraums von sechs Kalendermonaten im Durchschnitt nicht mehr als acht Stunden pro Tag gearbeitet werden. Eine Überschreitung dieser zehn Stunden ist nur in außergewöhnlichen Ausnahmefällen gestattet, beispielsweise wenn die Arbeitszeit regelmäßig und in großem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst umfasst.
Unbezahlte Überstunden sind nur dann zulässig, wenn sie zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurden. Eine einseitige Anordnung unbezahlter Arbeit ist nicht erlaubt.