Behörde leitet Prüfverfahren ein Weitere Stromleitungen sollen durch Ostfriesland führen

| 10.04.2024 17:29 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
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So verlaufen die Korridore, die untersucht wurden. Grafik: Malchus/Quelle ArL
So verlaufen die Korridore, die untersucht wurden. Grafik: Malchus/Quelle ArL
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Um den Strom von Offshore-Windparks nach NRW zu transportieren, sind weitere Leitungen notwendig – auch in Ostfriesland. Jetzt wird geprüft, welche Korridore sich am besten eignen.

Oldenburg/Ostfriesland - Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL) in Oldenburg hat eine Raumverträglichkeitsprüfung für Leitungen eingeleitet, mit denen Strom von Windkraftanlagen auf See ins Binnenland transportiert werden soll. Konkret geht es um vier Netzanbindungsleitungen, die das Energieunternehmen Amprion Offshore GmbH von Hilgenriedersiel im Landkreis Aurich und Neuharlingersiel im Landkreis Wittmund nach Nordrhein-Westfalen bauen will.

Die Leitungskorridore, die untersucht wurden, betreffen laut einer Mitteilung Gemeinden in den Landkreisen Wittmund, Aurich, Leer, Friesland, Ammerland, Cloppenburg, Emsland und Grafschaft Bentheim. Im anstehenden Verfahren werden die raumverträglichen Korridore ermittelt. Der exakte Verlauf innerhalb dieser Korridore wird danach in einem Planfeststellungsverfahren festgelegt.

Kabel liegen im Boden

Laut ArL werden die Kabel der Leitung nach dem Stand der Technik überwiegend in einem Kabelgraben im Boden verlegt, abschnittsweise seien auch Bohrungen vorgesehen. Insgesamt sind vier Leitungen für die Offshore-Netzanbindung geplant. Die Kabel sind Gleichstrom-Kabel, die mit einer Übertragungsleistung von 2000 Megawatt betrieben werden.

Hintergrund

Nach den Vorgaben des Niedersächsischen Klimagesetzes sollen erneuerbare Energien einschließlich der notwendigen Stromnetzinfrastruktur ausgebaut werden. Als maßgeblicher Beitrag zum Klimaschutz und zur Erreichung der für die Energiewende gesetzten Ziele soll der Anteil an erneuerbaren Energien am Stromverbrauch nachhaltig gesteigert werden, wobei der Windenergie eine entscheidende Rolle beigemessen wird.

Das Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See aus dem Jahr

2017 legt dabei einen wesentlichen Grundpfeiler. Die aktuellen Ziele der Bundesregierung sehen eine Beschleunigung des Ausbaus der Offshore-Windenergie vor. Amprion Offshore GmbH plant Korridore für zukünftig zu entwickelnde Netzanschlusssysteme zur Anbindung von Offshore-Windparks in der deutschen Nordsee.

Für die Planung der jetzt geplanten Leitungen hat laut Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems am 21. September 2023 eine Antragskonferenz stattgefunden, in der unter anderem auch mögliche und sinnvolle Vorhabenalternativen diskutiert wurden.

Die Festlegung des räumlichen und sachlichen Untersuchungsrahmens erfolgte am 22. November 2023. Auf dieser Basis wurden die vorliegenden Unterlagen von der Amprion Offshore GmbH erstellt.

Gegenstand der jetzt anstehenden Raumverträglichkeitsprüfung sind mehrere Korridore, die für die Leitungsführung ernsthaft in Betracht kommen. Amprion Offshore hat aus ihrer Sicht einen Vorzugskorridor entwickelt. Für die geplanten Leitungen wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens Planfeststellungsverfahren durchführen.

Die Raumverträglichkeitsprüfung, die jetzt ansteht, dient laut Behörde auch einer frühzeitigen Anhörung und Information der Öffentlichkeit. Die Antragsunterlagen sowie nähere Infos gibt es hier https://link.zgo.de/windader. Zudem liegen die Unterlagen vom 18. April 2024 bis ein-schließlich 21. Mai 2024 beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Theodor-Tantzen-Platz 8 in Oldenburg aus und können dort eingesehen werden. Bis einschließlich 21. Juni 2024 kann sich dann jeder zu den Plänen äußern. Die eingehenden Stellungnahmen werden vom Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems ausgewertet und auch an Amprion Offshore weitergegeben.

Das passiert mit den Stellungnahmen

In der Raumverträglichkeitsprüfung klärt das ArL als zuständige obere Landesplanungsbehörde, ob das Vorhaben aus Sicht der Raumordnung verträglich ist. Diese so genannte Landesplanerische Feststellung muss bei den Planfeststellungen berücksichtigt werden, mit denen das Vorhaben am Ende genehmigt wird. Planfeststellungsbehörde ist den Angaben nach die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Die Feststellung des ArL kann anders als eine Planfeststellung nicht unmittelbar gerichtlich überprüft werden, sondern ist eine gutachterliche Stellungnahme für das Genehmigungsverfahren.

Der Landesplanerischen Feststellung wird zu entnehmen sein, wie die vorgebrachten Stellungnahmen berücksichtigt wurden, erklärt die Behörde in Oldenburg. Durch die Weitergabe der Stellungnahmen an Amprion Offshore werde darüber hinaus gewährleistet, dass diese bei der weiteren Planung berücksichtigt werden können. Eine individuelle Rückmeldung auf die Äußerungen von Bürgerinnen und Bürgern erfolge jedoch nicht.

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