Leiche blieb wochenlang unentdeckt Neue Details zum Tod einer 88-Jährigen in Meppen
Wochenlang hatte eine Seniorin tot in ihrer Wohnung in Meppen gelegen. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf – das sind die Ergebnisse.
Meppen - Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat neue Details zum Tod einer 88-Jährigen in Meppen veröffentlicht. Die Frau hatte wochenlang tot in ihrer Wohnung gelegen. Die Leiche war Mitte Februar entdeckt worden.
Im Totenschein ist von einem Todeszeitraum „zwischen dem 14. Januar,0 Uhr, und dem 16. Februar, 11.48 Uhr“ die Rede. Die Seniorin, die eine vom Amtsgericht bestellte rechtliche Betreuerin hatte, hat also bis zu fünf Wochen tot in ihrer Wohnung gelegen. Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.
Ihr Sohn Hans-Joachim Schuh hatte zwei Anzeigen erstattet – eine wegen unterlassener Hilfeleistung und eine wegen Diebstahl/Unterschlagung, da er den Schmuck und das Bargeld vermisste, das seine Mutter besessen haben soll.
Fremdverschulden wird ausgeschlossen
Nach Angaben von Alexander Retemeyer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück, sind die Ermittlungen zu beiden Anzeigen inzwischen abgeschlossen. „Die Ermittlungen zur Todesursache haben ergeben, dass Fremdverschulden ausgeschlossen werden kann“, sagte Retemeyer auf Nachfrage. Das Verfahren sei daraufhin eingestellt worden, da kein Verdacht einer strafbaren Handlung vorgelegen habe. Eine Obduktion der Frau hat laut Retemeyer nicht stattgefunden. Daher könne er keine Angaben zur genauen Todesursache machen. Die sei am Ende für die Staatsanwaltschaft aber unerheblich.
Wie Retemeyer berichtete, wurde die Dame gefunden, nachdem sich zwei Nachbarinnen Sorgen gemacht hatten, da sie die 88-Jährige längere Zeit nicht gesehen hätten und der Briefkasten voll gewesen sei. Zunächst hatte es geheißen, die Leiche sei entdeckt worden, weil Nachbarn sich über den Geruch beschwert hatten. Die Wohnungstür ist Retemeyer zufolge von der Feuerwehr geöffnet worden. „Sämtliche Türen waren verschlossen“, sagte er.
Ermittler befragten Pflegekraft
Die Seniorin hatte bei Einzug in das Wohnhaus ein Betreuungspaket vom DRK gebucht. Nach Kündigung des Vertrages zum Ende des Jahres 2023 durch das DRK hätten Pflegeleistungen individuell gegen ein Entgelt von der Frau gebucht werden können. „Die Verstorbene nahm jedoch keine Pflegeleistungen oder sonstige Leistungen des DRK in Anspruch“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Eine ehemalige Pflegekraft des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Meppen habe gegenüber den Ermittlern angegeben, dass sie seit zwei Monaten nicht mehr als Pflegekraft für die 88-Jährige tätig sei. „Sie hat die Leistungen aus eigenem Willen abgelehnt“, betonte Retemeyer.
Hier sei auch der rechtlichen Betreuerin kein Vorwurf zu machen. „Sie hat zuletzt Anfang Januar Kontakt zu der Frau gehabt. Diese hat dabei telefonisch angegeben, dass sie nicht weiter durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband betreut werden will. Sie hat ausgeführt, sich selbst einen neuen Pflegedienst zu suchen“, erklärte Retemeyer.
Keinen konkreten Verdacht geäußert
Zu der Frage, ob die Verstorbene vor oder nach ihrem Tod bestohlen wurde, sagte der Oberstaatsanwalt: „Ihr Sohn Hans-Joachim Schuh führte gegenüber dem Polizeikommissariat Meppen aus, dass in der Wohnung seiner Mutter nur noch zwei Euro im Portemonnaie gewesen seien und auch kein Schmuck hätte gefunden werden können. Er meine sich zu erinnern, dass seine Mutter früher im Besitz von Schmuck gewesen sei. Er habe sie aber seit Jahren nicht mehr gesehen.“
Der Sohn habe den Vorwurf erhoben, dass „möglicherweise eine Betreuungsperson oder sonstige Personen“ die Wertgegenstände an sich genommen hätten. „Ein konkreter Verdacht wurde nicht geäußert“, betonte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Das Verfahren nach der Anzeige wegen Diebstahls/Unterschlagung wurde von der Staatsanwaltschaft Osnabrück dem Sprecher zufolge mit Verfügung vom 3. April 2024 eingestellt.